Über den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
Der Flughafen Berlin-Brandenburg „Willy Brandt“ (IATA-Code: BER) ist der zentrale Flughafen der Hauptstadtregion und liegt etwa 26 Kilometer südöstlich von Berlin in Schönefeld, Brandenburg. Er wurde 2020 eröffnet und hat die Flughäfen Tegel und Schönefeld ersetzt. Mit 25,5 Millionen Passagieren im Jahr 2024 ist er der drittgrößte Flughafen Deutschlands. Der BER wird von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH betrieben, deren Eigentümer die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Bundesrepublik Deutschland sind. Der Flughafen ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt mit Verbindungen zu 133 Zielen in 50 Ländern.
Der BER verfügt über zwei Hauptterminals, Terminal 1 und Terminal 2, die sich zentral zwischen den Start- und Landebahnen befinden. Terminal 1 ist das größte Terminal mit acht Ebenen, zehn Check-in-Inseln und insgesamt 118 Schaltern sowie einem breiten Angebot an Geschäften, Restaurants und Serviceeinrichtungen. Terminal 2 ist für den Betrieb von Billigfluggesellschaften optimiert und verfügt über eigene Check-in-Einrichtungen und Sicherheitskontrollen. Das ehemalige Terminal 5 (ehemals Flughafen Schönefeld) ist seit Februar 2021 geschlossen.
Der Flughafen ist hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Reisende können den BER über die Autobahn erreichen, die direkt zu den Terminals führt. Alternativ stehen zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, darunter die S-Bahn-Linien, der Flughafen-Express (FEX) sowie mehrere Regionalbahnen und Busse. Der Bahnhof „Flughafen BER“ befindet sich direkt unter Terminal 1 und bietet eine schnelle Verbindung ins Berliner Stadtzentrum sowie ins Umland.
Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall am Flughafen Berlin-Brandenburg? In diesem Fall könnten Sie gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben. Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie Ihren Anspruch schnell und unkompliziert prüfen. Beauftragen Sie Flightright, um Ihre Entschädigung durchzusetzen – stressfrei und effizient. Bei erfolgreicher Durchsetzung erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (in der Regel 20-30 % zzgl. MwSt.).
FlugverspätungFlugausfall / UmbuchungFlugprobleme am Flughafen Berlin-Brandenburg: Was sind meine Rechte und Ansprüche?
Flugverspätung: Anspruch auf Entschädigung bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit
Flugausfall oder Umbuchung: Entschädigung bei kurzfristigen Flugstreichungen, inklusive der Möglichkeit einer vollständigen Ticketerstattung oder einer anderweitigen Beförderung
Überbuchung: Finanzielle Entschädigung bei verweigertem Boarding (Denied Boarding)
Verpasste Anschlussflüge: Potenzieller Anspruch auf Entschädigung bei verpassten Verbindungen, wenn die Ursache in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt
Entschädigungshöhe gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004: 250 bis 600 € pro Person, abhängig von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung
Höhe der Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis und gilt für alle Passagiere, einschließlich Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Anspruch auf Entschädigung und Ticketerstattung: Rückwirkend bis zu 3 Jahre geltend
Was tun bei Flugproblemen am Flughafen Berlin-Brandenburg?
Fordern Sie unbedingt eine schriftliche Bestätigung des Flugproblems von der Fluggesellschaft an, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Dokumentieren Sie den Vorfall sorgfältig mit Fotos, Belegen, Flugtickets und Gutscheinen, um Ihre Entschädigung geltend machen zu können.
Bestehen Sie auf die Ihnen zustehenden Versorgungsleistungen am Flughafen, insbesondere bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Rechner, um schnell und unkompliziert zu ermitteln, welche Entschädigung Ihnen zusteht.
Beauftragen Sie Allright: Wir setzen Ihre Fluggastrechte durch – einfach, sicher und ohne Risiko.
Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle am Flughafen Berlin-Brandenburg
Unsere Tabelle bietet Ihnen einen klaren Überblick über die aktuellen Flugverspätungen und -ausfälle am Flughafen Berlin-Brandenburg. Ihr Flug war betroffen, obwohl weder ein Streik noch schlechtes Wetter die Ursache war? Überprüfen Sie jetzt schnell und unkompliziert Ihren Anspruch mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner. Lassen Sie Allright Ihre Rechte effizient und stressfrei durchsetzen.
Flugproblem am Flughafen Berlin-Brandenburg – Ihre Rechte im Überblick
Unerwartete Situationen am Flughafen Berlin-Brandenburg können schnell Verunsicherung auslösen – sei es bei Verspätungen, Stornierungen, Umbuchungen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen. Unsere umfassenden FAQ liefern Ihnen klare und präzise Antworten auf all diese Themen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, übersichtlich und leicht verständlich aufbereitet, damit Sie in jeder Lage bestens informiert sind.
Ab wann bekomme ich Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall am Flughafen Berlin-Brandenburg?
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EU-Verordnung 261/2004) regelt seit 2004 die Entschädigung von Flugreisenden bei Verspätungen, Flugausfällen, kurzfristigen Umbuchungen oder verpassten Anschlussflügen. Ist Ihr Flug verspätet oder ausgefallen? In solchen Fällen haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn sich der Flug um mehr als 3 Stunden verzögert oder komplett gestrichen wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen günstigen Flug, eine Pauschalreise oder eine Geschäftsreise handelt. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge, die in der EU landen, sofern die Airline ihren Sitz innerhalb der EU hat.
Wichtig: Die Fluggesellschaft muss für die Verspätung oder den Ausfall verantwortlich sein. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder Unwettern ist die Airline von der Haftung befreit.
Ihre Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung
Grundsätzlich gilt:
Flugverspätung : Ihr Flug erreicht den Zielflughafen mit einer Verzögerung von mindestens 3 Stunden.
Flugannullierung : Sie werden weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug über die Stornierung informiert.
Überbuchung : Ihr Flug ist überbucht, und Ihnen wird das Boarding verweigert.
Verpasster Anschlussflug : Aufgrund eines verpassten Anschlussflugs erreichen Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr.
Entschädigung bei Flugproblemen – Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab – der Ticketpreis spielt dabei keine Rolle.
Kurzstreckenflüge (weniger als 1500 Kilometer): Anspruch auf 250 € Flugentschädigung
Mittelstreckenflüge (zwischen 1500 und 3500 Kilometer): Anspruch auf 400 € Entschädigung bei Flugverspätung oder -annullierung
Langstreckenflüge (über 3500 Kilometer): Bis zu 600 € Entschädigung bei Flugproblemen
Egal ob Flugverspätung, Flugausfall oder Probleme mit dem Anschlussflug – prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche und sichern Sie sich Ihre Entschädigung für Flugprobleme am Flughafen Berlin-Brandenburg!
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
|---|---|---|
z.B. Berlin – München | z.B. Berlin – Lissabon | z.B. Berlin – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)
Wie sollte ich bei Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen Berlin-Brandenburg vorgehen?
Was tun bei Flugverspätungen oder Flugausfällen am Flughafen Berlin-Brandenburg? Verpassen Sie keine Chance auf Ihre Entschädigungszahlung! Mit unserem kostenlosen und benutzerfreundlichen Entschädigungsrechner können Sie in wenigen Minuten prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Flugentschädigung zusteht. Einfacher geht es nicht!
Die Durchsetzung Ihrer Rechte als Passagier kann jedoch eine Herausforderung sein – vor allem ohne Zugang zu Flugdatenbanken oder juristischem Fachwissen. Genau hier kommt Allright ins Spiel: Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, von der Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Lassen Sie uns für Ihr Recht kämpfen, während Sie sich entspannt zurücklehnen!
Flughafen Berlin-Brandenburg – Welche Rechte habe ich bei langen Wartezeiten?
Passagiere haben bei Flugverspätungen ab 3 Stunden oder bei Flugausfällen Anspruch auf bestimmte Versorgungsleistungen am Flughafen. Diese umfassen kostenlose Getränke, Mahlzeiten sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe. Die Art und Verfügbarkeit dieser Leistungen richten sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Wartezeit:
Kurzstrecken (bis 1500 km): Anspruch ab 2 Stunden Wartezeit
Mittelstrecken (1500–3500 km): Anspruch ab 3 Stunden Wartezeit
Langstrecken (über 3500 km): Anspruch ab 4 Stunden Wartezeit
Besonderheit: Bei einer Überbuchung stehen Ihnen sämtliche Versorgungsleistungen ohne Wartezeit zu.
Wartezeit von über 5 Stunden
Wenn Ihre Wartezeit mehr als 5 Stunden beträgt, haben Sie das Recht, vom Flug zurückzutreten. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen entweder den Ticketpreis zu erstatten oder eine alternative Beförderung bereitzustellen.
Flug am nächsten Tag
Sollte Ihr Flug erst am folgenden Tag starten, steht Ihnen eine Hotelübernachtung sowie der Transfer zwischen Flughafen und Hotel zu. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Fluggesellschaft und lassen Sie sich die Leistungen unbedingt schriftlich bestätigen.
Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Überbuchung meines Fluges am Flughafen Berlin-Brandenburg?
Wenn Ihr Flug am Flughafen Berlin-Brandenburg aufgrund von Überbuchung, Verspätung oder Stornierung ausfällt, haben Sie Anspruch auf wichtige Rechte und Leistungen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen Alternativen wie einen Ersatzflug oder eine Rückerstattung anzubieten. Bei längeren Wartezeiten steht Ihnen zudem Unterstützung zu: Dazu zählen kostenlose Verpflegung in Form von Speisen und Getränken sowie Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefonate oder E-Mails. Sollten Sie aufgrund einer Flugverspätung oder Annullierung längere Zeit am Flughafen verbringen müssen, haben Sie das Recht auf diese Leistungen.
Wie kann ich mich für meinen zukünftigen Flug vom Airport Berlin-Brandenburg absichern?
Fliegen Sie demnächst ab Flughafen Berlin-Brandenburg und möchten Ihre Entschädigung sichern? Mit unserem praktischen Entschädigungsrechner können Sie Ihre geplanten Flüge im Voraus eintragen. Wir überwachen Ihren Flug und informieren Sie sofort, wenn Ihnen eine Entschädigung zusteht – egal ob bei Flugverspätung, Annullierung oder anderen Flugproblemen. Verpassen Sie keine Entschädigung und prüfen Sie jetzt Ihren Fluganspruch einfach und schnell!
Verspätung oder Ausfall eines Flugs während der Dienst- oder Geschäftsreise
Geschäftsreisende aufgepasst: Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung steht Ihnen bei Flugverspätungen eine Entschädigung zu. Diese Regelung definiert klar, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können. Das Beste daran: Ihr Recht auf Entschädigung besteht in der Regel unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat – sei es durch Sie selbst oder Ihren Arbeitgeber. Auch wenn in einigen Arbeitsverträgen Einschränkungen vorgesehen sein könnten, ist dies selten der Fall. Für umfassende Informationen zu Entschädigungsansprüchen bei Geschäftsreisen empfehlen wir Ihnen, die ausführliche Übersicht auf unserer Webseite unter dem Titel „Rechte bei Geschäftsreisen“ zu konsultieren.
Streik am Flughafen Berlin-Brandenburg
Welche Fluggastrechte habe ich bei einem Flugausfall durch Streik am Flughafen Berlin-Brandenburg?
Sollte Ihr Flug vom Flughafen Berlin-Brandenburg aufgrund eines Streiks gestrichen werden, prüfen Sie zunächst, ob Ihr Flug betroffen ist. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung oder die Rückerstattung des Ticketpreises. Darüber hinaus könnten Sie eine Entschädigung erhalten, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen – beispielsweise bei einem internen Streik der Fluggesellschaft. Wenden Sie sich direkt an Ihre Airline, um Informationen zu Ersatztransporten, Umbuchungen oder Rückerstattungen einzuholen. Informieren Sie sich zudem über mögliche Versorgungsleistungen am Flughafen, wie Verpflegung, Hotelunterbringung sowie den Transfer dorthin.
Habe ich Anspruch auf eine Flugentschädigung, wenn mein Flug am Berlin-Brandenburg Airport aufgrund eines Streiks verspätet ist oder ausfällt?
Ein Flugausfall oder eine Verspätung von mehr als drei Stunden, verursacht durch einen Streik, wird oft als außergewöhnlicher Umstand eingestuft – vorausgesetzt, der Streik liegt außerhalb der Verantwortung der Fluggesellschaft oder ihres Personals. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Dennoch sollten Passagiere ihre Rechte auf Betreuungs- und Verpflegungsleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg sorgfältig prüfen. Dazu gehören Mahlzeiten, Erfrischungen und bei Bedarf eine Unterkunft, abhängig von der Dauer der Verspätung und der Flugdistanz.
Wichtig: Falls der Flugausfall auf einen Streik des Airline-Personals zurückzuführen ist, haben Passagiere Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises, eine alternative Beförderung, Verpflegungsleistungen am Flughafen und unter Umständen eine zusätzliche Entschädigung.
Flug wegen Streik annulliert – was betroffene Fluggäste tun können
Streik am Flughafen Berlin-Brandenburg – Ihre Optionen im Überblick
Option 1 – Ersatzflug
Wird Ihr Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, haben Sie das Recht auf eine alternative Beförderung. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung sind Airlines verpflichtet, Ihnen entweder einen Ersatzflug mit derselben Fluggesellschaft oder eine Umbuchung auf einen Flug mit einer anderen Airline anzubieten. Nutzen Sie Ihr Recht auf Entschädigung bei Flugausfällen und fordern Sie eine alternative Transportmöglichkeit, um Ihr Ziel schnell und stressfrei zu erreichen.
Option 2: Erstattung des Flugpreises
Sollte Ihr Flug ausfallen oder sich um mehr als 5 Stunden verspäten, können Sie eine Erstattung des Ticketpreises verlangen. In solchen Fällen dürfen Sie vom Flug zurücktreten und die Rückerstattung des vollen Ticketpreises, inklusive Steuern und Gebühren, beantragen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen den Betrag innerhalb von 7 Tagen zurückzuzahlen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Rechte respektiert werden und Sie keinen finanziellen Nachteil erleiden.
Nützliche Informationen zum Flughafen Berlin-Brandenburg
Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) zählt zu den wichtigsten Luftverkehrsdrehkreuzen Deutschlands. Er wurde 2020 eröffnet und löste den innerstädtisch gelegenen Flughafen Berlin-Tegel ab. Etwa 25 Kilometer südlich der Berliner Stadtgrenze, in der Brandenburger Gemeinde Schönefeld, gelegen, vereint der BER moderne Infrastruktur mit einer strategischen Lage.
Wie komme ich zum Flughafen Berlin-Brandenburg?
Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist gut an das Verkehrsnetz angebunden und kann auf verschiedene Weise erreicht werden. Mit dem Auto ist der Flughafen über die Autobahn erreichbar. Die Ausfahrt „Flughafen Berlin-Brandenburg “ führt direkt zu den Terminals 1 und 2. Alternativ kann die Bundesstraße genutzt werden, um zum Terminal 5 zu gelangen. Am Flughafen stehen mehr als 10.000 Parkplätze zur Verfügung, verteilt auf fünf Parkhäuser und drei ebenerdige Parkplätze.
Eine weitere Möglichkeit, den Flughafen zu erreichen, ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die S-Bahn-Linien verkehren alle 20 Minuten zwischen dem Flughafen und Berlin. Der Flughafen-Express (FEX) und die Regionalbahn bieten mehrmals stündlich Verbindungen zwischen dem Berliner Hauptbahnhof und dem Flughafen.
Für den Transfer vom Flughafen in die Innenstadt oder zu anderen Zielen können Sie auch Taxis nutzen. Taxis stehen an allen Terminals zur Verfügung und bieten eine bequeme, aber teurere Alternative zur öffentlichen Verkehrsanbindung. Zudem gibt es Fernbusverbindungen, die den Flughafen mit anderen Städten verbinden. Die Haltestelle für Fernbusse befindet sich nur wenige Gehminuten von den Terminals 1 und 2 entfernt.
Wie lange vorher muss ich am Flughafen Berlin-Brandenburg sein?
Wie früh sollte man am Flughafen Berlin-Brandenburg eintreffen? Um Ihren Flug entspannt und stressfrei zu beginnen, ist eine rechtzeitige Ankunft am Flughafen Berlin-Brandenburg entscheidend. So bleibt genügend Zeit für den Check-in, die Sicherheitskontrolle und unvorhergesehene Verzögerungen. Hier sind einige hilfreiche Tipps, um die optimale Ankunftszeit zu planen:
Flugart : Bei internationalen oder Langstreckenflügen wird empfohlen, deutlich früher am Flughafen zu sein als bei Inlands- oder Kurzstreckenflügen.
Vorgaben der Fluggesellschaft : Jede Airline hat eigene Richtlinien. Informieren Sie sich vorab über die empfohlenen Ankunftszeiten direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Check-in-Optionen : Checken Sie online ein und reisen ohne Aufgabegepäck? Dann benötigen Sie weniger Zeit am Flughafen. Bei Aufgabegepäck sollten Sie jedoch mehr Zeit einplanen.
Sicherheitskontrollen : Während der Hauptreisezeiten oder bei verschärften Sicherheitsvorkehrungen können Wartezeiten länger ausfallen. Passen Sie Ihre Planung entsprechend an.
Allgemeine Empfehlungen:
Mit Gepäckaufgabe : Planen Sie mindestens 3 Stunden vor Abflug für Ihre Ankunft am Flughafen ein.
Ohne Gepäckaufgabe : Eine Ankunft 2 Stunden vor Abflug ist in den meisten Fällen ausreichend.
Mit diesen Tipps können Sie Ihre Reise entspannt beginnen und vermeiden unnötigen Stress am Flughafen.
Warum rechtzeitig am Flughafen sein wichtig ist:
Am Flughafen Berlin-Brandenburg gibt es während Stoßzeiten oft längere Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle. Um stressfrei und ohne Hektik zum Gate zu gelangen, ist eine frühzeitige Ankunft unverzichtbar. Für die genauesten Informationen über Check-in-Zeiten und Empfehlungen wenden Sie sich immer direkt an Ihre Fluggesellschaft oder den Flughafen Hannover.
Flughafen Berlin-Brandenburg – Terminals und wichtige Adressen
Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) verfügt über zwei Hauptterminals, Terminal 1 und Terminal 2, die sich zentral zwischen den Start- und Landebahnen befinden. Die offizielle Adresse für beide Terminals lautet Willy-Brandt-Platz, 12529 Schönefeld. Terminal 1 ist das größte Terminal und bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen, darunter zehn Check-in-Inseln mit insgesamt 118 Schaltern und zahlreiche Sicherheitskontrollen. Es verfügt über einen Hauptpier mit 16 Fluggastbrücken sowie einen Südpier und einen Nordpier. Der Bahnhof „Flughafen BER“ liegt direkt unter Terminal 1 und bietet eine schnelle Verbindung ins Berliner Stadtzentrum.
Terminal 2 ist speziell für den Betrieb von Billigfluggesellschaften konzipiert und verfügt über 16 Check-in-Schalter sowie acht Sicherheitslinien. Es hat keine eigenen Gates, sondern nutzt die Gates B30-B45 gemeinsam mit Terminal 1. Der Bau von Terminal 2 wurde von 2017 bis 2020 durchgeführt, und es wurde im Sommerflugplan 2022 in Betrieb genommen. Hauptnutzer sind Ryanair und Wizz Air. Das ehemalige Terminal 5, das den ehemaligen Flughafen Schönefeld ersetzte, ist seit Februar 2021 geschlossen.
Außergewöhnliche Umstände
Streiks, Unwetter und Vogelschlag: Häufige Ursachen für Flugverspätungen und -ausfälle
Flugverspätungen und -ausfälle können durch zahlreiche Faktoren verursacht werden, darunter Streiks des Boden- oder Flugpersonals, extreme Wetterbedingungen oder Vogelschlag. Solche Ereignisse führen sowohl an großen als auch an kleineren Flughäfen oft zu erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs.
Wichtig zu wissen: Diese Szenarien zählen zu außergewöhnlichen Umständen. Daher besteht weder gegenüber der Fluggesellschaft noch dem Flughafen ein Anspruch auf Entschädigung.
Ihre Reise vom Flughafen Berlin-Brandenburg verlief nicht wie geplant?
Laut Allright-Daten gab es am Flughafen Berlin-Brandenburg im Jahr 2023 insgesamt 1.897 Zwischenfälle, was 2,54 % aller Abflüge ausmacht. Bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen haben Reisende möglicherweise Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung.
Hatten Sie Probleme mit verspäteten, gestrichenen oder überbuchten Flügen ab dem Flughafen Berlin-Brandenburg? Allright.de unterstützt Sie dabei, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen und Entschädigungen von den Airlines zu erhalten – ganz ohne Stress.
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungen zwischen 250 € und 600 €, wenn ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht wurde. Mit Allright.de wird die Durchsetzung Ihrer Ansprüche einfach und unkompliziert – ohne lästigen Papierkram und bürokratischen Aufwand.
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit den Fluggesellschaften und leiten, falls nötig, rechtliche Schritte ein. Dank unseres erfolgsbasierten Honorarmodells zahlen Sie nur dann eine Gebühr, wenn wir Ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen. Allright.de macht es möglich, Ihre rechtmäßige Entschädigung schnell und effizient zu erhalten – so können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:
- Auf einen anderen Flug umgebucht: Entschädigung bei Flugumbuchung?
- Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004
- Entschädigung beim verpassten Anschlussflug: Was Sie wissen und beachten müssen!
- Flugausfall / Flug gestrichen – Entschädigung & Rechte: Das steht Ihnen bei Annullierungen zu
- Fluggastrechte bei Nichtbeförderung bzw. unfreiwilliger Nichtbeförderung
- Fluggastrechte bei Überbuchung: Mein Flug war überbucht – Bekomme ich eine Entschädigung?
- Flugticket Rückerstattung und Entschädigung: So einfach bekommen Sie das Geld für Ihre Flugtickets zurück
- Flugverspätung oder -annullierung bei einer Pauschalreise? Ihr Anspruch auf Entschädigung!
- Flugverspätung oder Ausfall wegen schlechtem Wetter: Schuldet Ihnen die Fluggesellschaft eine Entschädigung?
- Flugverspätung und Flugausfall auf Dienstreise / Geschäftsreise – Welche Rechte stehen mir zu?
- Flugverspätung: Entschädigung & Rechte für Flugpassagier:innen
- Streik bei der Airline oder am Flughafen: Das steht Ihnen bei annullierten und verspäteten Flügen zu


