Flug am Flughafen verspätet oder ausgefallen? Jetzt Entschädigung fordern

Sichern Sie sich bis zu 600 € Entschädigung pro Person von Ihrer Fluggesellschaft. Ob Flugannullierung, Überbuchung oder eine Flugverspätung - mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner von Allright können Sie in nur 2 Minuten in Anspruch prüfen.

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99% Erfolgsquote vor Gericht

Wir helfen seit 2010

Kein finanzielles Risiko

Was steht mir bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall am Flughafen zu?

  • Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € Entschädigung pro Person

  • Ab 3 Stunden Flugverspätung, bei Flugausfall, Überbuchung oder verpasstem Anschlussflug

  • Die Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis.

  • Recht auf Entschädigung und Ticketerstattung bis zu 3 Jahre rückwirkend gültig

Was sollte ich bei einer Verspätung oder einem Flugausfall am Flughafen tun?

  • Grund für Verspätung oder Flugausfall idealerweise schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen

  • Beweise sammeln: Fotos, Belege von Ausgaben, Tickets und Gutscheine können helfen

  • Versorgungsleistungen am Flughafen sichern

  • Nutzen Sie unseren Online Entschädigungsrechner, um herauszufinden, wie viel Geld Ihnen bei einer Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges zusteht.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.

FAQs

Sie haben noch Fragen?
Wir haben die Antworten.

Haben Sie Probleme bei Ihrem Flughafenaufenthalt erlebt und sind unsicher über Ihre Rechte oder das weitere Vorgehen? Unsere FAQ geben Aufschluss zu häufigen Fragen bezüglich Verspätungen, Flugausfälle, Umbuchungen, Überbuchungen und verpasster Anschlussflüge, die Flughafenservices betreffen.

EU-Fluggastrecht

Das EU-Fluggastrecht schützt Passagiere

Bei Annullierung, Verspätung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen haben Passagiere nach EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung.