Drogen am Steuer im Verkehrsrecht: Leitfaden zu Strafen, Führerschein und Rechten

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Das Wichtigste zum Thema

  • Schon geringe Mengen zählen: Der Nachweis von Drogen im Blut reicht oft aus – auch ohne Fahrfehler

  • Bußgeld oder Straftat: Je nach Situation drohen Bußgelder, Punkte oder sogar Freiheitsstrafen und Geldstrafen

  • Führerschein in Gefahr: Besonders bei harten Drogen kann schon ein einmaliger Konsum zum Entzug der Fahrerlaubnis führen

  • MPU als Hürde: Wer den Führerschein zurück will, muss oft eine MPU bestehen – häufig mit Abstinenznachweisen

  • Cannabis mit neuen Regeln: Seit April 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml – darunter bleibt es meist folgenlos (Ausnahme Probezeit)

  • Polizeikontrolle: Freiwillige Tests dürfen abgelehnt werden – Schweigen schützt vor Fehlern

  • Unterschied Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis: Fahrverbot ist zeitlich begrenzt, Entzug bedeutet komplette Neuerteilungspflicht

  • Berufskraftfahrer besonders betroffen: Für Berufskraftfahrer können die Folgen existenzbedrohend sein.

Drogen am Steuer: Strafen im Überblick

Die rechtlichen Konsequenzen hängen stark vom Einzelfall ab, aber bestimmte Muster lassen sich erkennen. Diese Übersicht zeigt Ihnen typische Szenarien samt möglicher Strafen auf einen Blick.

Übersicht möglicher Strafen bei Drogenfahrt

Szenario

Rechtliche Einordnung

Geldstrafe / Bußgeld

Punkte in Flensburg

Fahrverbot / Führerschein

Freiheitsstrafe

Erste Drogenfahrt (ohne Ausfallerscheinungen)

Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)

500 €

2 Punkte

1 Monat Fahrverbot

Zweite Drogenfahrt (ohne Ausfallerscheinungen)

Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)

1.000 €

2 Punkte

3 Monate Fahrverbot

Mit Ausfallerscheinungen am Steuer unter Drogeneinfluss

Straftat (§ 316 StGB)

Geldstrafe nach Tagessätzen

3 Punkte

Fahrerlaubnisentzug + Sperrfrist mind. 6 Monate

bis zu 1 Jahr

Drogenfahrt mit Gefährdung anderer Personen

Straftat (§ 315c StGB)

Geldstrafe nach Tagessätzen

3 Punkte

Fahrerlaubnisentzug + Sperrfrist mind. 6 Monate

bis zu 5 Jahre

Drogennachweis in der Probezeit (z. B. THC beim ersten Mal festgestellt, auch unterhalb der Grenze von 3,5 ng/ml)

Ordnungswidrigkeit

250 €

1 Punkt

Probezeitverlängerung und Teilnahme an einem Aufbauseminar

Unfall unter Drogeneinfluss mit Personenschaden

Straftat (z. B. § 315c i.V.m. fahrlässige Körperverletzung)

Geldstrafe, je nach Schadenlage

3 Punkte

Führerscheinentzug

bis zu 5 Jahre

Legende: 
§ 24a StVG: Straßenverkehrsgesetz – Ordnungswidrigkeiten 
§ 316 StGB: Strafgesetzbuch – Trunkenheit im Verkehr 
§ 315c StGB: Strafgesetzbuch – Gefährdung des Straßenverkehrs 
Punkte in Flensburg: Eintragungen im Fahreignungsregister 
Sperrfrist: Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann 

Drogen am Steuer gehören zu den schwerwiegenden Verkehrsverstößen. Wer berauscht am Steuer sitzt, bringt nicht nur sich selbst in Gefahr, sondern auch andere. Die rechtlichen Folgen reichen von Bußgeld mit Fahrverbot über Punkte bis hin zum Fahrerlaubnisentzug oder einer Freiheitsstrafe.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen:

  • welche Regeln bei Drogen am Steuer gelten

  • welche Strafen möglich sind

  • wie sich verschiedene Substanzen unterscheiden

  • wie Kontrollen ablaufen und

  • was beim Fahrerlaubnisentzug wichtig wird.

Drogen am Steuer: Was regelt § 24a StVG?

Bevor es um konkrete Strafen geht, lohnt sich ein Blick auf die gesetzliche Grundlage. § 24a StVG legt fest, wann das Fahren unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeit gilt – und was dafür ausreicht.

Entscheidend ist dabei nicht nur das Verhalten hinter dem Steuer, sondern bereits der Nachweis bestimmter Stoffe im Blut.

Welche Stoffe sind betroffen?

Die Anlage zu § 24a StVG nennt folgende Stoffe:

  • THC (Cannabis)

  • Heroin / Morphin

  • Kokain

  • Amphetamin

  • MDMA (Ecstasy) und ähnliche synthetische Drogen

  • Methamphetamin

Für alle diese Stoffe gelten sehr niedrige Grenzwerte. Sie bedeuten: Schon kleinste Mengen reichen aus, um eine Ordnungswidrigkeit auszulösen. Es geht also nicht um die Frage, ob Sie noch fahrtüchtig wirken, sondern allein darum, ob Ihr Konsum kürzlich nachweisbar war.

Folgen einer Drogenfahrt: Drei Ebenen mit unterschiedlichen Folgen

Eine Drogenfahrt kann in Deutschland auf drei Ebenen rechtliche Folgen haben. Diese greifen teilweise parallel. Entscheidend ist, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit, eine Straftat oder um verwaltungsrechtliche Maßnahmen handelt.

Ordnungswidrigkeit: Verstoß ohne Ausfallerscheinungen

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn Sie unter Drogeneinfluss fahren, ohne Ausfallerscheinungen zu zeigen, Unfälle zu verursachen oder andere Personen zu gefährden (§ 24a StVG). Dann drohen:

  • ein hohes Bußgeld (mindestens 500 € beim Erstverstoß)

  • Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg

  • ein Fahrverbot von mindestens einem Monat

Kurz gesagt: Solange Sie „nur“ erwischt, aber nicht auffällig fahren, bleibt es eine Ordnungswidrigkeit – teuer und unangenehm, aber noch kein Strafverfahren.

Straftat: Wenn Sie fahruntüchtig sind oder andere gefährden

Eine Straftat liegt vor, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Typische Beispiele: Schlangenlinien, verlangsamte Reaktionen oder ein Unfall. Hier greifen § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) und § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Die Folgen sind deutlich härter:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (je nach Fall bis zu fünf Jahre)

  • Entzug der Fahrerlaubnis

  • Ggf. Eintrag ins Führungszeugnis

Die Grenze von Ordnungswidrigkeit zur Straftat ist also fließend. Kleine Details im Fahrverhalten können der entscheidende Unterschied sein.

Verwaltungsrecht: Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde

Unabhängig davon, ob ein Gericht eine Strafe ausspricht oder Sie „nur“ ein Bußgeld zahlen müssen, prüft die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung. Bereits der bloße Nachweis von der Einnahme harter Drogen (nicht zwingend im Straßenverkehr) kann ausreichen, um Maßnahmen einzuleiten:

  • Entzug der Fahrerlaubnis

  • Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

  • langfristige Einschränkungen beim Wiedererlangen des Führerscheins

Hier greift also die Verwaltung, auch wenn das Straf- oder Bußgeldverfahren schon beendet ist.

Übersicht: Bußgelder, Punkte & Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeit

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Farhrverbot

Erstes Mal

500 €

2

1 Monat

Zweites Mal

1.000 €

2

3 Monate

Drittes Mal

1.500 €

2

3 Monate

Diese Werte gelten nur ohne weitere Auffälligkeiten. Sobald Fahrfehler, ein Unfall oder eine Gefährdung dazukommen, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat – mit deutlich strengeren Folgen.

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Alkohol vs. Drogen am Steuer: ein Vergleich

Zum besseren Verständnis lohnt sich ein Blick auf die Unterschiede zwischen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr:

Kriterium

Alkohol

Illegale Drogen

Grenzwert

0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit)

z. B. 3,5 ng/ml THC (seit April 2024)

Null-Toleranz?

Nein (außer für Fahranfänger)

Ja – bei harten Drogen (außer für Fahranfänger

Nachweisverfahren

Atemalkoholtest + Blutprobe

Urin-/Speicheltest + Blutprobe

Strafen bei Erstverstoß ohne Gefährdung

500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Fahrerlaubnisentzug möglich?

Bei Ausfallerscheinungen (dann Straftat) oder Wiederholung

Bereits beim Konsumnachweis harter Drogen möglich

Zusammenfassend:

Sie sehen, die drei Ebenen – Ordnungswidrigkeit, Straftat und Verwaltungsrecht – greifen ineinander. Entscheidungskriterium sind die konkreten Umstände:

  • Gab es Fahrfehler, Unfälle oder eine Gefährdung? Dann wird es strafrechtlich.

  • Gab es „nur“ Drogen im Blut? Dann bleibt es eine Ordnungswidrigkeit, aber mit ordentlichem Preisetikett.

  • Und unabhängig davon kann die Führerscheinbehörde jederzeit einschreiten.

Folgen für den Führerschein: Harte Drogen vs. Cannabis

Harte Drogen: Sofortergebnis für den Führerschein

Bei harten Drogen wie Kokain, Amphetaminen oder Heroin gilt: Schon einmaliger Konsum reicht aus für den Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde – unabhängig vom Verhalten beim Fahren.

Hintergrund ist die jeweilige Wirkung:

  • Kokain: Steigert Risikobereitschaft und kann Aggressionen fördern

  • Amphetamin/Methamphetamin („Speed“, „Crystal Meth“): Wirken stark aufputschend; führen oft zur Selbstüberschätzung

  • MDMA/MDA/MDE (Ecstasy): Verzerrte Wahrnehmung und Urteilsvermögen; verlängert Reaktionszeiten

  • Heroin/Morphin: Dämpft Reaktionen; macht schläfrig und unkonzentriert

Cannabis: Neue Regeln seit April 2024

Durch die Teillegalisierung gelten seit dem 1. April 2024 neue Regeln. Entscheidend ist nicht mehr allein der Nachweis von THC, sondern ein gesetzlich festgelegter Grenzwert:

3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum

Liegt Ihr Wert darüber – ohne weitere Auffälligkeiten –, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit diesen Folgen:

Verstoß

Geldbuße

Punkte

Fahrverbot

Überschreitung des THC-Grenzwerts (>3,5 ng/ml)

500 €

2

1 Monat

Der Grenzwert soll verhindern, dass gelegentlicher Konsum automatisch bestraft wird – solange keine Fahrfehler auftreten.

Besondere Vorsicht gilt für:

  • Fahranfänger in Probezeit oder unter 21 Jahren: Hier gilt eine Null-Toleranz ab bereits 1 ng/ml (Bußgeld 250 €, Punkt, Probezeitverlängerung).

  • Kombination Alkohol + Cannabis: führt fast immer zum sofortigen Fahrerlaubnisentzug.

  • Auffälliges Fahren bei niedrigen Werten: Dann kann schnell eine Straftat nach § 316 StGB vorliegen.

Statistisch ist Cannabis nach wie vor die mit Abstand häufigste Droge im Straßenverkehr, mit rund zwei Dritteln aller Fälle.

Nachweisverfahren bei Drogen im Straßenverkehr: Urin, Blut, Speichel

Ob ein Verstoß vorliegt oder nicht, hängt oft davon ab, wie der Konsum nachgewiesen wird. Dabei kommen verschiedene Tests zum Einsatz – mit jeweils unterschiedlicher Aussagekraft und rechtlicher Bedeutung.

Speichel- und Urintests: Schnell aber wenig belastbar

Diese sogenannten Vortests nutzt die Polizei direkt vor Ort. Sie dienen als ersten Schritt zur Klärung eines Verdachts.

Vorteile: Sie sind unkompliziert, schnell durchführbar und nicht invasiv – also ohne Eingriff in den Körper.

Nachteile: Die Ergebnisse sind oft ungenau. Ein positives Ergebnis bedeutet nur: Irgendwann wurde konsumiert.

Rechtliche Bedeutung: Die Teilnahme ist freiwillig. Ein positives Ergebnis reicht jedoch aus, um einen Anfangsverdacht zu begründen – das kann eine Blutentnahme nach sich ziehen. Auch wenn Sie den Test verweigern, kann ein Anfangsverdacht vorliegen – besonders bei weiteren Auffälligkeiten wie geröteten Augen oder unsicherem Fahrverhalten.

Bluttest: Der einzige rechtssichere Beweis

Nur der Bluttest liefert einen rechtlich verwertbaren Beweis für eine Drogenfahrt.

Vorteile: Er liefert präzise Werte zur Konzentration der Substanz im Blut zum Zeitpunkt der Fahrt – entscheidend für die Frage der Fahrtüchtigkeit und Grenzwertüberschreitung.

Nachteile: Die Blutentnahme greift in den Körper ein (invasiv) und darf nur von medizinischem Personal durchgeführt werden. Die Laboranalyse dauert einige Tage.

Rechtliche Bedeutung: Nur das Ergebnis des Bluttests zählt vor Gericht oder in einem Bußgeldverfahren als verwertbarer Nachweis für eine Drogenfahrt.

Wann darf eine Blutentnahme erfolgen?

Eine Blutprobe greift in Ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein. Bei einem Anfangsverdacht darf die Polizei eine Blutentnahme anordnen. Ein richterlicher Vorbehalt ist nicht mehr gegeben.

Ein begründeter Verdacht liegt meist dann vor:

  • Wenn ein Schnelltest positiv war

  • Wenn körperliche Anzeichen wie Zittern oder gerötete Augen auftreten

  • Bei auffälligem Fahrverhalten

  • Wenn gegenüber der Polizei angegeben wird, dass schon einmal Drogen konsumiert wurden

Wie lange sind Drogen nachweisbar?

Wie lange Drogen nachweisbar sind, hängt von Substanzart sowie Konsumhäufigkeit ab. Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen dem Nachweis im Urin (zeigt Abbauprodukte) und dem Nachweis im Blut (zeigt aktuelle Wirkung).

Substanz

Nachweis im Blut (akut)

Nachweis im Urin (Abbauprodukte)

THC (gelegentlich)

6–12 Stunden

1–7 Tage

THC (regelmäßig)

bis zu 72 Stunden

mehrere Wochen bis Monate

Amphetamine

4–8 Stunden

1–4 Tage

Kokain

ca. 6 Stunden

2–5 Tage

MDMA

ca. 24 Stunden

2–7 Tage

Opiate

bis zu 8 Stunden

2–7 Tage

Für verkehrsrechtliche Fragen zählt fast ausschließlich das Ergebnis aus dem Bluttest – denn nur dieser zeigt an, ob während der Fahrt tatsächlich Einfluss bestand. Der Urintest weist lediglich zurückliegenden Konsum nach und wird eher bei Zweifeln an Ihrer generellen Fahreignung relevant – etwa gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.

Nach der Drogenfahrt: Was passiert mit Ihrem Führerschein?

Eine Drogenfahrt bedeutet oft, dass die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Eignung zum Autofahren grundsätzlich neu prüft. Dabei geht es nicht nur um eine zeitlich begrenzte Strafe, sondern häufig um dauerhafte Folgen.

Typischer Ablauf nach einer Drogenfahrt

  1. Erste Maßnahme: Je nach Substanz und Situation gibt es entweder ein befristetes Fahrverbot oder sofort den Entzug der Fahrerlaubnis.

  2. Meldung an die Behörde: Jede Drogenfahrt wird der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet. Sie entscheidet unabhängig von Polizei oder Gericht über Ihre Fahreignung.

  3. Sperrfrist: Bei einem Entzug dürfen Sie für eine bestimmte Zeit keine neue Fahrerlaubnis beantragen (mindestens sechs Monate).

  4. MPU-Anordnung: Vor der Neuerteilung müssen Sie meist eine MPU absolvieren, insbesondere nach Konsum harter Drogen oder wiederholten Verstößen.

MPU: Hürde oder zweite Chance?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist kein reiner „Wissenstest“, sondern eine Überprüfung Ihrer persönlichen Einstellung zum Konsum. Damit Sie bestehen, müssen Sie klar zeigen:

  • Sie haben Ihr Konsumverhalten nachhaltig geändert.

  • Sie verstehen die Risiken und übernehmen Verantwortung.

  • Sie können nachweisen, dass keine Wiederholungsgefahr besteht.

Dafür wird häufig ein Abstinenznachweis verlangt, etwa durch Urinkontrollen oder Haaranalysen über mehrere Monate. Ohne diese Nachweise sinken die Chancen auf eine positive Entscheidung deutlich.

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MPU: Rückweg zur Fahrerlaubnis

Ist der Führerschein weg, führt an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung oft kein Weg vorbei. Wer hier bestehen will, muss gut vorbereitet sein und glaubhaft zeigen können: Ich habe mein Verhalten geändert.

Dafür müssen Sie zeigen:

  • Dass Sie Ihr Verhalten nachvollziehbar reflektiert haben

  • Dass Ihr Umgang mit Suchtmitteln sich dauerhaft geändert hat

  • Dass keine Wiederholungsgefahr besteht

Inhaltlich besteht die MPU aus drei Teilen:

  1. Nachweise über Abstinenz, meist über sechs bis zwölf Monate hinweg per Haaranalyse oder regelmäßige Urinkontrollen.

  2. Psychologische Gespräche, in denen Ihre Motivation zur Veränderung geprüft wird.

  3. Medizinische Checks, inklusive Reaktionstests.

Eine gezielte Vorbereitung kann helfen, typische Fehler zu vermeiden – etwa durch verkehrspsychologische Beratung oder spezielle MPU-Vorbereitungskurse.

Tipps für das richtige Verhalten bei Polizeikontrolle und Vorladung

Wie Sie sich in einer Kontrolle verhalten oder auf Schreiben von Polizei und Behörden reagieren sollten? Hier hilft Klarheit statt Unsicherheit weiter – denn wer seine Rechte kennt, macht weniger Fehler.

1. Bleiben Sie ruhig und höflich

Zeigen Sie Führerschein und Fahrzeugpapiere vor. Diese Angaben zur Person sind verpflichtend.

2. Schweigen ist erlaubt – und oft besser

Sie müssen keine Angaben zu Ihrem Konsumverhalten machen oder sagen, woher Sie kommen oder wohin Sie fahren wollen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht konsequent.

„Ich möchte von meinem Schweigerecht Gebrauch machen.“

3. Freiwillige Tests dürfen abgelehnt werden

Atemalkoholtest? Urintest? Motorische Übungen? All das ist freiwillig – auch wenn es anders klingt. Lehnen Sie freundlich ab:

„Ich verstehe, aber ich möchte an freiwilligen Tests nicht teilnehmen.“

4. Blutentnahme: Duldungspflicht statt Zustimmung

Wird eine Blutentnahme bei einem Angangsverdacht angeordnet, müssen Sie diese dulden. Körperlicher Widerstand gilt als Straftat (§ 113 StGB).

5. Keine Unterschrift vor Ort leisten

Unterschreiben Sie vor Ort nichts – weder Protokolle noch Einverständniserklärungen oder Schuldeingeständnisse sollten ohne rechtliche Prüfung erfolgen.

Verhalten bei polizeilicher Vorladung oder Anhörungsbogen

Erhalten Sie Post von der Polizei wegen eines Ermittlungsverfahrens, gilt: Ruhe bewahren und gezielt handeln.

Nicht zur Vorladung erscheinen (als Beschuldigter)

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen – auch wenn es so klingt. Anderes gilt nur, wenn die Vorladung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt.

Anhörungsbogen nur teilweise ausfüllen

Nur Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse etc.) müssen angegeben werden. Alles Weitere kann (und sollte) dem Anwalt überlassen werden.

Keine Angaben zur Sache machen ohne rechtlichen Beistand.

Frühzeitig anwaltliche Hilfe holen

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und auf dieser Basis eine Verteidigung aufbauen – bevor Fehler passieren.

Rechtssichere Formulierungen im Gespräch mit der Polizei

In Stressmomenten fehlen oft die richtigen Worte. Diese einfachen Formulierungen helfen Ihnen dabei ruhig zu bleiben – ohne Aussagen zu machen, die später gegen Sie verwendet werden können.

Situation

Mögliche Aussage

Allgemeine Kontrolle

„Guten Tag. Hier sind mein Führerschein und die Fahrzeugpapiere.“

Frage nach Drogenkonsum

„Ich mache keine Angaben zur Sache.“

Aufforderung zum Schnelltest

„Ich nehme an keinem freiwilligen Test teil.“

Eröffnung eines Tatvorwurfs

„Ich äußere mich dazu aktuell nicht und möchte erst mit einem Anwalt sprechen.“

Diese Aussagen zeigen Kooperationsbereitschaft im Rahmen des Gesetzes – ohne sich selbst zu belasten.

### Besondere Risikogruppen: Probezeit & Berufskraftfahrer

Für bestimmte Gruppen kann eine Drogenfahrt besonders weitreichende Folgen haben:

  • Fahrer in der Probezeit: Schon beim ersten Verstoß drohen Aufbauseminar sowie Verlängerung der Probezeit.

  • Berufskraftfahrer: Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis kann auch die berufliche Existenz gefährdet sein.

  • Unfälle unter Einfluss: Wer dabei andere gefährdet oder verletzt, muss immer mit einem Strafverfahren rechnen – unabhängig vom vorherigen Verkehrsverhalten.

Fazit: Rechte kennen heißt Fehler vermeiden

Sie müssen weder alles sagen noch allem zustimmen, was von Ihnen verlangt wird. Freundliches Auftreten ist gut – aber rechtzeitig zu schweigen schützt oft besser als vorschnelle Aussagen.

Wenn Unsicherheit besteht: Sagen Sie nichts zur Sache und lassen Ihren Anwalt sprechen.

Häufig gestellte Fragen

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Lena-Knoblauch

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