Begleitetes Fahren ab 17: Regeln, Antrag und Praxis

Legal-expert

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Aktualisiert am:
17.3.2026
Kategorie:
Verkehrsrecht
Ein Junge und ein Mann mit Brille sitzen lächelnd im Auto, Sonnenuntergang im Hintergrund.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Jugendliche können mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und unter Aufsicht fahren.

  • Voraussetzungen für Fahranfänger: Mindestalter von 17 Jahren, bestandene theoretische Prüfung und Nachweise über Sehtest sowie Erste-Hilfe-Kurs sind erforderlich.

  • Rolle der Begleitperson: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

  • Antragsprozess: Der Antrag sollte idealerweise sechs Monate vor dem 17. Geburtstag bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.

  • Kostenübersicht: Die Gesamtkosten setzen sich aus Gebühren für die Fahrschule, Prüfungsgebühren und Verwaltungsgebühren zusammen.

  • Sicherheitsvorteile: Junge Fahrer im BF17-Programm verursachen etwa 20 % weniger Unfälle in ihrem ersten Jahr im Vergleich zu Fahranfängern ohne Begleitung.

  • Prüfungsbescheinigung: Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung, die bis zum 18. Geburtstag gültig ist und das Fahren mit einer Begleitperson erlaubt.

  • Verstöße und Konsequenzen: Verstöße wie Fahren ohne Begleitung oder Alkohol am Steuer führen zu Bußgeldern, Punkten und möglichen weiteren rechtlichen Folgen.

Ihr Weg zur frühen Fahrfreiheit mit Verantwortung

Der Führerschein ist für viele junge Menschen ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Mit dem Begleiteten Fahren ab 17, auch bekannt als BF 17, können Sie diesen Wunsch frühzeitig und sicher erfüllen. Dieses Konzept verbindet professionelle Ausbildung mit praktischer Erfahrung, indem erfahrene Begleiter an Ihrer Seite stehen. So gewinnen junge Fahranfänger nicht nur an Fahrkompetenz, sondern auch an Selbstvertrauen für die Herausforderungen im Straßenverkehr.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Was genau das Begleitete Fahren (BF 17) ist

  • Welche Vorteile es für junge Fahrer und deren Familien bietet

  • Wie der gesamte Prozess von der Ausbildung bis zur Antragstellung abläuft

Wir möchten Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und sich auf diesem wichtigen Weg wohlzufühlen.

Was ist Begleitetes Fahren (BF 17)?

Begleitetes Fahren (BF 17) bietet Jugendlichen die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren den Führerschein zu erwerben. Diese Regelung gilt einheitlich in ganz Deutschland, jedoch nicht im Ausland (Ausnahme: Österreich). Dabei ist es wichtig, die Rahmenbedingungen und Vorteile zu verstehen. Diese Regelung ermöglicht es jungen Fahrern, unter Aufsicht praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln.

Was bedeutet Begleitetes Fahren?

Begleitetes Fahren ist eine spezielle Regelung in Deutschland, die es Jugendlichen erlaubt, die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE zu erlangen. Voraussetzung ist, dass sie bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer oder mehrerer namentlich benannter Personen fahren dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, das Unfallrisiko für junge Fahrer zu verringern.

Ab wann kann ich meinen Führerschein machen?

Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 16,5 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden; die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor. Am Tag des 17. Geburtstags erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung und können dann mit einer eingetragenen Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen.

Welche Fahrzeugklassen sind enthalten?

Das Begleitete Fahren (BF17) gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen B (Pkw bis 3,5 t) und BE (mit Anhänger). Mit B werden automatisch AM (Mopeds/Mofas) und L (Zugmaschinen) erteilt, aber BF17 fokussiert die begleitete Pkw-Praxis bis 18.

Ein Blick auf die Entstehung des BF17

Die Idee des begleiteten Fahrens stammt aus Skandinavien und wurde in Deutschland erstmals im Jahr 2004 getestet – mit beeindruckenden Ergebnissen: Die Unfallzahlen junger Fahrer sanken deutlich. Aufgrund dieses Erfolgs wurde das Konzept im Jahr 2011 bundesweit eingeführt und hat sich seither als bewährter Weg zur Förderung der Verkehrssicherheit etabliert.

Mit dem begleiteten Fahren haben Sie nicht nur einen Führerschein erworben; Sie haben auch wertvolle Erfahrungen gesammelt und Ihre Sicherheit im Straßenverkehr erhöht – ein Gewinn für alle Beteiligten.

Die Vorteile des Begleiteten Fahrens (BF 17)

Das Begleitete Fahren ist mehr als nur eine Möglichkeit, früher Auto zu fahren. Es bietet Ihnen Sicherheit, fördert Ihre persönliche Entwicklung und kann finanziell vorteilhaft sein. Hier sind die wichtigsten Aspekte.

Höhere Sicherheit durch mehr Erfahrung

  • Junge Fahrer, die am BF 17 teilnehmen, verursachen in ihrem ersten Jahr etwa 17–22% nach BASt-Studie weniger Unfälle.

  • Ein erfahrener Begleiter hilft Ihnen, sicherer zu fahren und besser auf Gefahren zu reagieren.

Mehr Unabhängigkeit im Alltag

Mit 17 Jahren Auto fahren zu dürfen, bedeutet für Sie einen großen Schritt in Richtung Selbstständigkeit.

  • Sie können einfacher zur Ausbildungsstätte oder zum Sportverein gelangen.

  • Besonders in ländlichen Gebieten erleichtert das Autofahren den Alltag und fördert Ihre gesellschaftliche Teilhabe.

Finanzielle Vorteile bei der Kfz-Versicherung

Ein weiterer Vorteil sind mögliche Einsparungen bei der Kfz-Versicherung.

  • Viele Anbieter belohnen sicheres Fahren mit günstigeren Tarifen oder Rabatten.

  • Diese Einsparungen können sich schnell summieren, wenn Sie nach Ihrem 18. Geburtstag ein eigenes Auto versichern möchten.

Sanfter Übergang zum selbstständigen Autofahrer

Die Phase des begleiteten Fahrens ermöglicht Ihnen einen sanften Übergang zum selbstständigen Fahren.

  • Sie können Unsicherheiten gemeinsam mit einem vertrauten Begleiter abbauen.

  • Komplexe Situationen wie Nachtfahrten meistern Sie so besser und gewinnen an Selbstvertrauen.

Insgesamt bietet das Begleitete Fahren praktische Vorteile im Alltag. Es stärkt Ihr Sicherheitsgefühl und bereitet Sie optimal auf das eigenständige Fahren vor.#

Voraussetzungen für Fahranfänger und Begleitperson

Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) müssen sowohl der junge Fahranfänger als auch die Begleitpersonen klare Voraussetzungen erfüllen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Regeln gelten bundesweit und sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Die folgende Tabelle gibt einen kompakten Überblick über die wesentlichen Anforderungen.

Kriterium

Fahranfänger (BF17)

Begleitperson

Mindestalter

17 Jahre, Antrag ca. 6 Monate davor stellen

Mindestens 30 Jahre

Fahrerlaubnis

Führerscheinprüfung erfolgreich bestehen

Mindestens 5 Jahre Führerschein Klasse B

Sehtest & Erste-Hilfe

Pflicht vor Antrag

Nicht erforderlich

Probezeit

Beginnt mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach bestandener Prüfung, gilt 2 Jahre

Keine Probezeit

Alkohol & Drogen

0,0 Promille bis 21 Jahre bzw. Dauer der Probezeit, kein Drogenkonsum

Maximal 0,49 Promille, kein Drogenkonsum während der Fahrt

Punkte in Flensburg

Nicht relevant direkt vor Erstprüfung

Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Rolle im Auto

Fahrer

Beratend, nicht aktiv eingreifen dürfen

Verhalten beim Fahren

Eigenverantwortlich, Verkehrsregeln beachten

Unterstützt und berät, darf nicht lenken oder eingreifen

Anzahl Begleitpersonen

Wird bei Antrag benannt, keine festgelegte Begrenzung

Müssen namentlich eingetragen sein

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antragsprozess zum Begleiteten Fahren (BF17)

Der Weg zum Führerschein mit 17 erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Hier sind die wesentlichen Schritte, die Sie durch den Antragsprozess führen.

1. Anmeldung in der Fahrschule

Beginnen Sie mit der Anmeldung in einer Fahrschule. Diese unterstützt Sie nicht nur bei der Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen, sondern bereitet Sie auch auf den Theorieunterricht vor.

2. Antrag bei der Führerscheinstelle

Reichen Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Begleitetem Fahren bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes ein. Dies geschieht oft gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung in der Fahrschule. Idealerweise stellen Sie den Antrag sechs Monate vor Ihrem Geburtstag.

3. Benötigte Unterlagen

Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Aktuelles biometrisches Passfoto

  • Nachweis über Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung

  • Bescheinigung über bestandenen Sehtest

  • Anmeldebestätigung von der Fahrschule

  • Zustimmungserklärung aller Erziehungsberechtigten

  • Formular zur Benennung von Begleitpersonen

Jede Begleitperson muss zudem ihre Personalien und Unterschrift auf dem Antragsformular angeben sowie Kopien ihres Personalausweises und Führerscheins (Vorder- und Rückseite) beifügen.

4. Theorieunterricht und Prüfung

Besuchen Sie den Theorieunterricht, um sich auf die theoretische Prüfung vorzubereiten. Dieser Schritt ist entscheidend, um Ihr Wissen über Verkehrsregeln zu festigen.

5. Fahrpraxis und Sonderfahrten

Nach Bestehen der theoretischen Prüfung sammeln Sie praktische Fahrstunden, einschließlich Sonderfahrten wie Nacht- oder Überlandfahrten, um Ihre Fähigkeiten zu erweitern.

6. Praktische Prüfung

Legen Sie die praktische Prüfung ab, um Ihre Fahrkompetenz nachzuweisen. Ein erfolgreicher Abschluss dieser Prüfung ist notwendig für Ihren Führerschein.

7. Prüfungsbescheinigung ab 17

Nach Bestehen der praktischen Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, die es Ihnen erlaubt, ab Ihrem 17. Geburtstag zu fahren – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Person.

Kosten im Überblick

Die Kosten für das BF17 setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen: Gebühren für die Fahrschule (Grundbetrag und Fahrstunden), Prüfungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren bei der Führerscheinstelle können direkt bei der Behörde bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Sobald Ihr 18. Geburtstag naht, können Sie Ihren Führerschein gegen einen Kartenführerschein umtauschen und fortan ohne Begleitung fahren.

Die Begleitperson: Ihr Mentor auf dem Weg zur Fahrpraxis

Die Begleitperson spielt eine zentrale Rolle im Konzept des begleiteten Fahrens mit 17. Sie vermittelt Sicherheit, steht als Ansprechpartner zur Verfügung und hilft durch ihre Erfahrung, defensiv und vorausschauend zu fahren.

Wer kann Begleitperson sein? Wichtige Kriterien

Nicht jeder kann als Begleiter fungieren. Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben, um die Qualität der Begleitung sicherzustellen. Eine geeignete Begleitperson muss:

  • mindestens 30 Jahre alt sein,

  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

In der Regel übernehmen Eltern oder nahe Verwandte diese Aufgabe. Auch erfahrene Fahrer aus dem Bekanntenkreis können als Begleiter fungieren, solange sie die genannten Kriterien erfüllen.

Die Rolle der Begleitperson während der Fahrt: Unterstützung und Sicherheit

Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer und sollte nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen. Ihre Aufgabe ist es, den jungen Fahrer zu unterstützen und ihm Sicherheit zu geben.

Sie sitzt auf dem Beifahrersitz und kann bei Bedarf Ratschläge erteilen oder in stressigen Situationen beruhigend wirken. Die Verantwortung für das Fahren liegt allein beim jungen Fahrer.

Während der Fahrt gilt für den Begleiter die 0,49-Promille-Grenze, da ab 0,5 ‰ rechtliche Konsequenzen drohen.

Auswahl und Eintragung von Begleitpersonen

Begleitpersonen müssen bereits im ursprünglichen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis benannt werden. Es können beliebig viele Personen eingetragen werden.

Die Behörde prüft dann die Eignung jeder benannten Person (Alter, Führerscheinbesitz, Punktestand). Nur diejenigen Personen, die offiziell geprüft wurden und auf der Prüfungsbescheinigung stehen, dürfen den Fahranfänger begleiten.

Das Fahren mit nicht eingetragenen Personen ist unzulässig und kann zum Widerruf der Fahrerlaubnis führen.

Praktische Tipps für effektive Unterstützung durch Begleitpersonen

  • Bleiben Sie ruhig: Ihre Gelassenheit wirkt sich positiv auf den Fahrer aus.

  • Geben Sie Feedback nach der Fahrt: Besprechen Sie schwierige Situationen in Ruhe nach Ankunft.

  • Seien Sie ein Vorbild: Ihre eigene Fahrweise hat eine starke Vorbildfunktion.

  • Planen Sie Routen gemeinsam: Beginnen Sie mit einfachen Strecken und steigern Sie langsam den Schwierigkeitsgrad.

  • Lassen Sie Fehler zu: Kleine Fehler sind Teil des Lernprozesses – solange keine Gefahr besteht.

Die Prüfungsbescheinigung: Ihr vorläufiger Führerschein bis 18

Nach Bestehen Ihrer Prüfung erhalten Sie keine reguläre Karte wie gewohnt; stattdessen bekommen Sie eine Prüfungsbescheinigung – Ihren vorläufigen Führerschein bis zum 18. Geburtstag. Dieses Dokument muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden; es enthält Ihre Personalien sowie die Namen aller eingetragenen Begleitpersonen.

Wichtig zu wissen: Diese Bescheinigung ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument dient sie als offizielle Fahrerlaubnis bis zur Volljährigkeit. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie dann den regulären EU-Kartenführerschein abholen – ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie auch ohne Begleitung fahren.

Konsequenzen und typische Verstöße beim BF17​

Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) gelten strenge Regeln, besonders in der Probezeit, die mit 17 beginnt und zwei Jahre dauert. Häufige Verstöße wie Fahren ohne Begleitperson oder Alkohol führen zu Bußgeldern, Punkten, Widerruf und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre plus Aufbauseminar.

Verstoßtyp

Bußgeld

Punkte

Weitere Folgen

Ohne Begleitperson fahren

70 €

1

Fahrerlaubnis-Widerruf, 4 Jahre Probezeit, Aufbauseminar

Alkohol (Fahranfänger >0,0‰)

250 €

1

Probezeitverlängerung, Aufbauseminar, evtl. MPU

Begleitperson alkoholisiert (>0,49‰)

250 €

1

Wie Fahranfänger, Widerruf möglich

Handy am Steuer

100 €

1

Probezeitverlängerung, Aufbauseminar

Geschwindigkeit >21 km/h

80–100 €

1

Verlängerung, Aufbauseminar, Fahrverbot möglich

Rotlicht / Halteverbot

70–90 €

1

Probezeitverlängerung, 1 Punkt

Nicht eingetragene Begleitperson

70 €

1

Fahrerlaubnis-Widerruf, Seminarpflicht

Fazit

Das begleitete Fahren mit 17 bietet weit mehr als nur eine frühzeitige Fahrerlaubnis; es stellt ein durchdachtes Sicherheitskonzept dar, das jungen Menschen einen verantwortungsvollen Einstieg ins Autofahren ermöglicht. Durch professionelle Fahrschulausbildung kombiniert mit einer Praxisphase unter Anleitung erfahrener Mentoren wird ein solides Fundament gelegt.

Die Vorteile sind klar: Eine um 20 % geringere Unfallrate sowie gesteigerte Fahrroutine stärken das Selbstvertrauen junger Fahrer in einem geschützten Rahmen erheblich. Für Eltern bedeutet dies zudem Gewissheit über eine bestmögliche Vorbereitung ihrer Kinder auf das eigenständige Fahren – Kommunikation sowie Vertrauen innerhalb der Familie werden gefördert.

Wenn auch Ihr Kind über den Erwerb des Führerscheins nachdenkt, könnte das begleitete Fahren genau die richtige Wahl sein. Der nächste Schritt ist einfach: Suchen Sie sich eine qualifizierte Fahrschule in Ihrer Nähe aus für individuelle Beratung sowie Unterstützung bei Antragstellung und Ausbildung – so legen sie gemeinsam den Grundstein für ein sicheres Leben am Steuer ohne Unfälle in Zukunft.

FAQ zum Begleiteten Fahren ab 17 (BF 17)

Grundlegende Informationen

Rechte und Voraussetzungen

Praktische Schritte

Besondere Situationen

Lösungen bei Problemen

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Autor:Coen Van

Als Autor bei Allright widme ich mich den Themen Mietrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Mich interessieren vor allem die Fälle, die im Alltag passieren – wenn die Nebenkostenabrechnung Fragen aufwirft, es nach einem Unfall Unsicherheiten gibt oder Probleme im Job entstehen. In meinen Beiträgen zeige ich, welche Rechte Betroffene haben, welche Fristen wichtig sind und wie man strukturiert vorgeht. Mein Ziel ist es, Orientierung zu geben, wenn die Lage unübersichtlich wird.

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