Richtiges Verhalten bei Autounfällen – Das sollten Sie beachten!

Prüfen Sie jetzt kostenfrei einen Einspruch mit Allright.de und erfahren Sie Ihre Möglichkeiten, gegen Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot vorzugehen.

Geprüft von Verkehrsrechtsexperte Steffen Klug

10.000 erfolgreiche Verfahren

Spezialisierung auf Verkehrsrecht

Schnelle Lösung für Ihren Fall

Das Wichtigste zum Thema

  • Sicherheit zuerst: Blinker an, Warndreieck aufstellen, Warnweste tragen – so sichern Sie die Unfallstelle zuverlässig.

  • Hilfe leisten: Bei Verletzten zählt jede Minute – rufen Sie 112. Wer nicht hilft, riskiert rechtliche Folgen.

  • Polizei einschalten, wenn: Personen verletzt sind, hoher Schaden entstanden ist oder Streit über den Hergang besteht.

  • Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Daten – wichtig für Versicherung und mögliche Verfahren.

  • Versicherung informieren: Melden Sie den Unfall innerhalb von sieben Tagen, bei Todesfall innerhalb von 48 Stunden.

  • Unerlaubtes Entfernen ist strafbar: Fahrerflucht kann mit Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug geahndet werden.

Autounfall – Regelungen, Vorschriften und Sanktionen:

Ein Unfall passiert oft in Sekunden. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit genügt und schon ist es geschehen. In solchen Situationen hilft nur eines: Ruhe und Klarheit. Wenn Sie wissen, was zu tun ist, schützen Sie sich selbst, helfen anderen und vermeiden rechtliche Schwierigkeiten.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wie Sie sich direkt nach einem Unfall richtig verhalten

  • Wann Polizei oder Rettungsdienst gerufen werden müssen

  • Welche Pflichten bestehen (z. B. Erste Hilfe)

  • Welche Sanktionen bei Fehlverhalten drohen

  • Und wie Allright Ihnen helfen kann

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Autounfall?

Fallbeispiel: Unfall in Berlin mit Personenschaden

Stellen Sie sich vor: Sie stehen in Berlin an einer roten Ampel. Plötzlich kracht es von hinten. Ihr Herz schlägt schneller, die Hände zittern. Der andere Fahrer wirkt benommen. Jetzt zählen klare Schritte – dafür ist folgende Anleitung gedacht.

1. Unfallstelle sichern – zuerst kommt die Sicherheit

Denken Sie zuerst an Ihre Sicherheit – und daran, andere zu schützen. Fahren Sie, wenn möglich, an den Straßenrand, schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen Sie Ihre Warnweste an.

Platzieren Sie das Warndreieck in passendem Abstand, damit andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren können:

  • Innerhalb von Ortschaften: ca. 50 Meter

  • Auf Landstraßen: ca. 100 Meter

  • Auf Autobahnen: 150 bis 400 Meter

So schützen Sie sich und andere vor weiteren Unfällen. Sobald alles gesichert ist, verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation.

2. Erste Hilfe leisten – Menschlichkeit zählt

Wenn Menschen verletzt sind, zählt jede Minute. Gehen Sie ruhig auf die Betroffenen zu, sprechen Sie mit ihnen und prüfen Sie, ob sie ansprechbar sind. Wenn Sie Erste Hilfe leisten können, tun Sie das. Selbst einfache Worte oder eine Decke geben Halt und Orientierung.

3. Notruf wählen – klare Informationen sparen Zeit

Rufen Sie sofort den Notruf 112. Bleiben Sie so ruhig wie möglich und nennen Sie der Leitstelle:

  • den genauen Unfallort (Straße, Ort, Fahrtrichtung, Anschlussstelle),

  • die Zahl der Verletzten,

  • die Art des Unfalls.

Wenn Ihr Handy defekt ist oder kein Empfang besteht, nutzen Sie auf Autobahnen die Notrufsäulen. Auf anderen Straßen bitten Sie Passantinnen oder Autofahrer um Hilfe. Entscheidend ist, dass Hilfe so schnell wie möglich kommt.

4. Unfall dokumentieren – wichtig für die Klärung

Sobald alle Personen versorgt sind, dokumentieren Sie den Unfall. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den Schäden an den Fahrzeugen und der Umgebung. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge. Tauschen Sie auch Namen, Anschriften und Versicherungsdaten aus. Nutzen Sie dafür den Europäischen Unfallbericht.

Eine sorgfältige Dokumentation hilft Ihnen später, wenn es um die Klärung der Verantwortlichkeit geht – sei es gegenüber Versicherungen oder möglichen rechtlichen Fragen.

5. Versicherung informieren

Melden Sie den Unfall so früh wie möglich – idealerweise innerhalb von 7 Tagen. Reichen Sie Ihre Aufzeichnungen, Fotos und den Unfallbericht ein. Bei schweren Unfällen mit Todesfolge gilt eine Frist von 48 Stunden.

Wer rechtzeitig meldet, beschleunigt die Schadensregulierung und vermeidet Rückforderungen.

Rechtliche Unterstützung prüfen

Wenn Unklarheit über die Schuldfrage besteht oder der Schaden größer ist, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt übernimmt den Kontakt mit der Versicherung und wahrt Ihre Rechte.

Kostenlos prüfen lassen, ob sich rechtliche Hilfe lohnt

Sie wissen nicht, ob Sie rechtliche Schritte einleiten sollten? Wir helfen Ihnen, das Risiko richtig einzuschätzen. Allright bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung – digital, direkt und ohne Verpflichtung.

Schnell-Check: Ihr Verhalten direkt nach dem Unfall

  • ☑ Fahrzeug sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)

  • ☑ Überblick verschaffen: Gibt es Verletzte?

  • ☑ Erste Hilfe leisten

  • ☑ Notruf 112 wählen

  • ☑ Fotos machen & Daten austauschen

  • ☑ Versicherung innerhalb von 7 Tagen informieren

Manchmal hilft Ordnung allein nicht weiter – besonders, wenn Streit über den Hergang besteht. Dann klärt die Polizei die Situation offiziell.

Wann sollte die Polizei nach einem Autounfall gerufen werden?

Wenn Sie die ersten Schritte erledigt haben, steht oft die Frage im Raum: Soll jetzt die Polizei eingeschaltet werden oder lässt sich alles untereinander regeln? Genau das sehen wir uns im nächsten Abschnitt genauer an.

„Kurz gesagt: Polizei ja oder nein?“

Rufen Sie die Polizei, wenn:

  • Verletzte oder Todesfälle vorliegen

  • Sachschäden erheblich sind

  • der Unfallhergang unklar ist

  • Alkohol oder Drogen vermutet werden

Selbst regeln können Sie den Unfall, wenn:

  • nur kleine Schäden vorliegen

  • alle Beteiligten sich einig sind

  • keine Gefahr für andere besteht

Grundsätzlich gilt: Wenn es Verletzte oder sogar Todesopfer gibt, muss die Polizei sofort informiert werden. In solchen Situationen wählen Sie bitte umgehend den Notruf unter 110. Auch bei erheblichem Sachschaden ist es wichtig, die Polizei einzuschalten.

Wenn der Schaden größer ist

Auch ohne Personenschaden kann es wichtig sein, die Polizei einzuschalten – vor allem bei erheblichem Sachschaden. Vielleicht ist das Fahrzeug stark beschädigt, vielleicht sind öffentliche Einrichtungen betroffen oder ein Unfall auf der Autobahn passiert. In all diesen Fällen sorgt der Polizeibericht für eine klare Grundlage gegenüber Versicherungen und späteren rechtlichen Fragen.

Wenn der Unfallhergang unklar ist

Oft wissen Beteiligte nicht genau, wie es zum Unfall gekommen ist oder wer schuld war. Gerade dann hilft die Polizei, die Lage objektiv festzuhalten. Ein neutraler Bericht kann spätere Diskussionen vermeiden – besonders, wenn der andere Fahrer uneinsichtig ist oder Sie sich unsicher fühlen.

Wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten

Sobald Sie vermuten, dass ein anderer Beteiligter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, sollten Sie nicht zögern, den Notruf zu wählen. Die Polizei kann entsprechende Tests anordnen und so die Situation klären.

Wenn Verletzungen erst später auftreten

Auch wenn Sie denken, dass niemand verletzt ist, sollten Sie aufmerksam bleiben. Manche Folgen zeigen sich erst Stunden später – etwa ein Schleudertrauma oder innere Verletzungen. Wenn Sie sich nachträglich unwohl fühlen, informieren Sie Ihren Arzt und, falls nötig, die Polizei oder Versicherung.

Was Sie vor Eintreffen der Polizei tun können

Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnweste. Tauschen Sie Namen, Kennzeichen und Kontaktdaten aus, und notieren Sie, wenn möglich, Zeugen. Diese Informationen helfen der Polizei später, den Vorfall vollständig aufzunehmen.

Fälle, in denen man nicht zwingend die Polizei rufen muss

Bei kleinen Unfällen ohne Verletzte und klarer Einigung können Sie den Vorfall meist selbst regeln. Tauschen Sie Namen, Adressen, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus und machen Sie Fotos von Unfallstelle und Schäden. So vermeiden SIe Missverständnisse und erleichtern die Abwicklung mit der Versicherung.

Wenn jedoch Unsicherheit besteht oder der andere Fahrer nicht mitwirkt, ist ein Anruf bei der Polizei sinnvoll, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

Welches Verhalten sollten Sie bei einem Verkehrsunfall vermeiden?

Sobald die Polizei informiert ist oder klar ist, dass Sie den Unfall selbst regeln können, lohnt sich ein Blick darauf, was Sie besser nicht tun sollten. Denn oft entstehen die größten Probleme nicht aus dem Unfall selbst, sondern aus unüberlegtem Verhalten danach.

1. Ruhe bewahren – Sicherheit geht vor

Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf. So schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmende. Aufgeregtes oder hektisches Verhalten erhöht nur das Risiko, Fehler zu machen.

2. Keine Diskussionen – Polizei statt Wortgefecht

Diskutieren Sie nicht über die Schuldfrage. In der Aufregung ist schnell etwas gesagt, das später gegen Sie verwendet werden könnte. Warten Sie stattdessen auf die Polizei. Sie nimmt den Unfall neutral auf und schafft eine verlässliche Grundlage für die weitere Klärung.

3. Keine Schnellzahlungen – erst prüfen, dann zahlen

Gehen Sie auf keine spontanen Einigungen oder Zahlungen am Straßenrand ein. Erst wenn Versicherungen den Fall geprüft haben, lässt sich zuverlässig feststellen, wer haftet. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Was tun stattdessen?

  • Unfall dokumentieren statt diskutieren: Fotos machen, Zeugen notieren, Daten austauschen.

  • Polizei informieren: So sichern Sie eine objektive Aufnahme des Geschehens.

  • Versicherung verständigen: Melden Sie den Unfall zeitnah schriftlich oder telefonisch.

  • Rechtliche Beratung einholen: So vermeiden Sie Nachteile bei der späteren Klärung.

So bleiben Sie im Ernstfall ruhig, handeln überlegt und sichern sich rechtlich ab – Schritt für Schritt und ohne unnötige Risiken.

Welche Sanktionen drohen bei Fehlverhalten?

Wer in einer Stresssituation unüberlegt handelt, riskiert nicht nur Missverständnisse, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Damit Sie wissen, was im schlimmsten Fall droht, zeigen wir Ihnen im nächsten Abschnitt die typischen Sanktionen und Bußgelder bei Verkehrsverstößen nach einem Unfall.

Bußgeldkatalog: Ordnungswidrigkeiten bei einem Verkehrsunfall

Ordnungswidrigkeit

Bußgeld in Euro

Unfallstelle wurde nicht abgesichert (Warnblinker, Warndreieck nicht gestellt)

30 €

Unfallstelle nicht abgesichert, es kam zu einem weiteren Unfall

35 €

Unfallfahrzeug nicht sofort an den Fahrbahnrand gefahren (bei Bagatellunfällen)

30 €

Unfallbeteiligter unterließ es, seine Beteiligung am Unfall anzugeben

30 €

Unfallbeteiligter unterließ es, auf Verlangen Namen und Adresse zu nennen

30 €

Unfallbeteiligter unterließ es, auf Verlangen Führerschein oder Fahrzeugschein vorzuzeigen

30 €

Unfallbeteiligter unterließ es, Angaben zur Haftpflichtversicherung zu machen

30 €

Nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit seinen Namen und Adresse am Unfallort zu hinterlassen

30 €

Unfallspuren vor notwendigen Feststellungen beseitigt

(Bußgeld wird festgelegt, je nach Fall)

Als „Gaffer“ das Unfallgeschehen beobachtet, ohne Hilfe zu leisten, und Einsatzkräfte, Verkehr behindert oder gefährdet

20 bis 1000 € (je nach Schwere)

Strafmaßnahmen für Straftaten bei einem Verkehrsunfall

Straftat

Sanktionen

Unterlassene Hilfeleistung

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, 3 Punkte in Flensburg, ggf. Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, 3 Punkte in Flensburg, ggf. Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis

Fahrlässige Körperverletzung

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, 3 Punkte in Flensburg, ggf. Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis

Fahrlässige Tötung

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, 3 Punkte in Flensburg, ggf. Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis

Als sog. „Gaffer“ Fotos oder Videoaufnahmen vom Unfallort gemacht

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, 3 Punkte in Flensburg, ggf. Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis

Wer zahlt, wenn beide am Unfall schuld sind?

Wenn beide Parteien an einem Unfall schuld sind, erfolgt die Schadensregulierung nach dem Prinzip der Quotelung. Das bedeutet, dass jede Partei entsprechend ihres festgestellten Verschuldungsgrades anteilig für den Schaden der anderen aufkommt. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach der jeweiligen Schuldquote, die entweder von den Versicherungen oder gegebenenfalls von einem Gericht festgelegt wird.

Welche Kosten können nach einem Unfall auf mich zukommen?

Ein Autounfall kann unterschiedliche Kosten verursachen, abhängig davon, ob es sich um einen reinen Sachschaden oder um Personenschäden handelt. Bei reinen Sachschäden können folgende Kosten anfallen, die entweder vom Unfallverursacher oder von dessen Versicherung übernommen werden sollten:

  • Reparaturkosten

  • Abschleppkosten

  • Kosten für ein Ersatzfahrzeug

  • Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs

  • Kosten für die Beauftragung eines Gutachters

  • Rechtsanwaltskosten

Falls weitere Personen verletzt wurden, könnten zusätzliche Kosten entstehen, wie zum Beispiel:

  • Heilbehandlungskosten

  • Pflegekosten

  • Haushaltsführungsschäden

  • Verdienstausfall

  • Schmerzensgeld

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass ein Autounfall verschiedene Folgen haben kann. Daher ist es ratsam, die Situation mit höchster Sorgfalt zu behandeln und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte zu schützen und angemessenen Schadensersatz zu erhalten.

Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld – einfach geprüft

Nicht selten zahlen Versicherungen zu wenig oder gar nicht. Wir prüfen, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht – transparent, ohne Kostenrisiko in der Ersteinschätzung.

Schmerzensgeld nach Autounfall – So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Nach einem Autounfall mit Verletzungen können Sie Schmerzensgeld verlangen. Dieser Anspruch richtet sich gegen die Person, die den Unfall verursacht hat, oder deren Versicherung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Daher sollten Sie nicht zu lange warten und früh eine rechtliche Einschätzung einholen. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen, Ihr Schmerzensgeld erfolgreich durchzusetzen und typische Fehler zu vermeiden.

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

In der Regel zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung der Person, die den Unfall verursacht hat. Sie haben als Geschädigter das Recht auf eine finanzielle Entschädigung für körperliche und seelische Schäden. Dazu zählen auch mögliche Folgeschäden, die erst später auftreten. Eine anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Ihre Ansprüche vollständig und korrekt geltend gemacht werden.

Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Je früher Sie sich rechtliche Unterstützung holen, desto besser. Nach einem Unfall müssen viele Entscheidungen in den ersten Tagen getroffen werden – oft, bevor alle Folgen klar sind. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die Abläufe, weiß, welche Fristen gelten, und sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche nicht untergehen. Das entlastet Sie und gibt Ihnen Planungssicherheit.

Wie werden Anwaltskosten berechnet?

Die Kosten richten sich nach dem Schaden, den Sie geltend machen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten. Liegt eine Mitschuld vor oder geht es um zusätzliche Forderungen, kann ein Teil selbst zu zahlen sein. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft, diese Risiken abzudecken.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. So wissen Sie sofort, wie Sie am besten vorgehen und welche Schritte sinnvoll sind.

Was tun, wenn der Unfallverursacher flüchtet?

Wenn jemand nach einem Unfall einfach weiterfährt, sollten Sie systematisch vorgehen:

  1. Notieren Sie Kennzeichen, Farbe und Fahrzeugtyp

  2. Sprechen Sie Zeugen an und sichern Sie deren Kontaktdaten

  3. Rufen Sie die Polizei

  4. Informieren Sie Ihre Versicherung

  5. Verzichten Sie auf eigene Nachforschungen – Sicherheit geht vor

Eine Fahrerflucht ist strafbar. Wenn der Verursacher nicht gefunden wird, kann es sein, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Eine Vollkaskoversicherung schützt Sie in diesem Fall vor finanziellen Belastungen.

Reicht das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs aus?

Ja, häufig reicht schon das Kennzeichen aus, damit die Polizei den Halter des Fahrzeugs ermitteln kann. Falls es keine Unfallflucht gab, sollten Sie alle verfügbaren Daten austauschen – Namen, Adressen und Versicherungsnummern. Je genauer Ihre Informationen sind, desto leichter kann die Schadensregulierung erfolgen.

Legen Sie jetzt Einspruch ein!

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Prüfen Sie jetzt kostenfrei einen Einspruch mit Allright.de und verhindern Sie Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot.

Häufige Fragen zum Thema Autounfall

Direkt nach dem Unfall

Kommunikation und Meldung

Gutachten, Reparatur und Unterlagen

Besondere Situationen

Ansprüche und rechtliche Unterstützung

Über uns – Allright

Anwalt-im-Verkehrsrecht

Ein Unfall kann jeden treffen. Was danach kommt, ist oft unklar. Genau da steht Allright an Ihrer Seite: Wir helfen Ihnen, rechtlich sicher und ohne Umwege zu handeln. Unser Ziel ist, dass Sie wissen, woran Sie sind – transparent, verständlich, verlässlich.

Nach einem Verkehrsunfall behalten Sie mit Allright den Überblick. Wir helfen Ihnen, Fristen einzuhalten und Ihre Ansprüche durchzusetzen – rechtlich sicher, digital und unkompliziert.

Wir arbeiten anders als eine klassische Kanzlei. Bei uns begegnen Sie Menschen, die zuhören, erklären und begleiten – verständlich im Wortlaut, klar im Ablauf und offen bei den Kosten.

Was uns wichtig ist:

  • Schnelle Hilfe: Sie starten online, und wir prüfen Ihren Fall in wenigen Minuten.

  • Persönliche Begleitung: Unsere Anwälte sind für Sie da – digital erreichbar, persönlich an Ihrer Seite.

  • Klare Einschätzung: Wir sagen offen, was möglich ist – und wo Grenzen liegen.

Ob Bußgeldbescheid oder Unfallschaden: Mit Allright wissen Sie genau, was zu tun ist. Und wenn’s drauf ankommt? Dann kämpfen wir für Ihr Recht.

Legen Sie jetzt Einspruch ein!

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Prüfen Sie jetzt kostenfrei einen Einspruch mit Allright.de und verhindern Sie Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot.

Wir helfen Dir Deinen Bußgelbescheid abzuwehren

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Lena-Knoblauch

Lena Knoblauch

Ansprechpartnerin für Presseanfragen

Felix-Höfermann

Felix Höfermann

Ansprechpartner für Presseanfragen