Nachtrag zum Mietvertrag zur Aufnahme weiterer Personen
Wird eine Wohnung gemeinsam genutzt, sollte auch der Mietvertrag alle Bewohner rechtlich absichern. Steht nur eine Person im Vertrag, kann das im Ernstfall zu Problemen führen – etwa bei Kündigung, Untervermietung oder Haftung für Schäden.

zuletzt aktualisiert 01.07.2025
Antrag auf Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag
* Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Textvorschläge und Muster lediglich unverbindliche Empfehlungen darstellen und somit keine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Es wird keine Gewährleistung bezüglich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen übernommen.

Unbedingt beachten
Wichtige Punkte zur Aufnahme in den Mietvertrag
Zustimmungspflicht des Vermieters
Der Hauptmieter darf nicht eigenmächtig andere Personen dauerhaft einziehen lassen – es braucht die Zustimmung des Vermieters (§ 540 BGB).
Rechtzeitig anfragen
Klären Sie die Aufnahme schriftlich mit dem Vermieter, bevor Ihre Partnerin offiziell einzieht.
Gemeinsam haften – gemeinsam geschützt
Wird der/die Partner*in aufgenommen, tritt er sowohl in die Rechte als auch in die Pflichten aus dem Mietvertrag mit ein.
Vertrauensvoll kommunizieren
Begründen Sie Ihr Anliegen sachlich (z.B. Lebensgemeinschaft) und bieten Sie Bonitätsunterlagen Ihres Partners/Ihrer Partnerin direkt mit an.
Vorlagen zum Erfolg
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Kündigung Mietvertrag
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Häufige Fragen
Kurz FAQ
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Wir glauben daran: Jeder Mensch soll seine Rechte kennen – ob am Arbeitsplatz oder in den eigenen vier Wänden. Mit digitalen Tools, geprüften Mustern und echten Experten sorgen wir dafür, dass Recht verständlich wird – Schritt für Schritt.
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