Das Thema „Krank im Urlaub“ in 30 Sekunden
Werden Sie im Urlaub krank, können Sie Ihre Urlaubstage retten.
Sie müssen sich bei Ihrem Arzt trotz Urlaub krankmelden, um die Urlaubstage zu retten.
Ihr Arbeitgeber muss umgehend Bescheid bekommen, dass Sie krank sind.
Sie benötigen ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest.
Wenn Sie im Urlaub krank werden, kann das nicht nur frustrierend, sondern auch verwirrend sein, da einige Fragen aufkommen: „Wann sollte ich mich krankmelden?”, „Wird mein Urlaub gutgeschrieben?”, „Was ist, wenn mein Kind im Urlaub krank wird?“ und „Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?”. Die Suche nach einem Arzt oder das Erhalten der notwendigen Unterlagen kommen als Herausforderung obendrauf.
In diesem Artikel finden Sie die Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Krankheitsfälle im Urlaub, um bestens vorbereitet zu sein.
Was tun, wenn Sie im Urlaub krank werden?
Wer im Urlaub krank wird, kann seine Urlaubstage retten: Die Zeit, in der Sie nachweislich arbeitsunfähig sind, wird nicht auf Ihren Jahresurlaub angerechnet. Diese Regelung ist im Bundesurlaubsgesetz (§ 9 BUrlG) festgelegt.
So bekommen Sie Ihre Urlaubstage zurück
Befolgen Sie die folgenden Schritte, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Urlaubstage zurückbekommen:
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Erkrankung, auch wenn Sie sich im Ausland befinden.
Suchen Sie am ersten Krankheitstag einen Arzt auf und lassen Sie sich ein Attest ausstellen.
Das ärztliche Attest muss ausdrücklich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und deren voraussichtliche Dauer angeben.
Senden Sie das Attest möglichst umgehend an Ihren Arbeitgeber, am besten vorab per E-Mail oder Fax.
Bei Erkrankung im Ausland müssen Sie auch Ihre Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
Holen Sie sich auf jeden Fall am ersten Tag der Krankheit ein Attest, auch, wenn laut Ihrem Arbeitsvertrag eine Krankschreibung erst ab dem dritten Tag erforderlich wäre.
Wenn Sie diese Schritte korrekt befolgen, muss Ihr Arbeitgeber die betroffenen Tage Ihrem Urlaubskonto wieder gutschreiben. Es ist ratsam, sich den Eingang der Krankmeldung und die Gutschrift der Urlaubstage schriftlich bestätigen zu lassen.
Krank im Ausland: Das müssen Sie beachten
Bei einer Erkrankung während eines Auslandsurlaubs gelten die gleichen, obigen Regeln wie im Inland: so schnell wie möglich zum Arzt, ein Attest einholen und dem Arbeitgeber Bescheid geben.
Reisekrankenversicherung vs. Europäische Krankenversicherungskarte: Was wird im Ausland übernommen?
Reisekrankenversicherung: Deckt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland ab.
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Ermöglicht Zugang zur medizinischen Versorgung in der EU, aber nicht immer vollständige Kostenübernahme.
Kosten ohne Reisekrankenversicherung: EHIC deckt oft nur öffentliche Behandlung, Eigenanteile sind möglich.
Zusatzschutz: Reisekrankenversicherung übernimmt oft zusätzliche Kosten, wie private Behandlungen oder Rücktransport.
Sonderfall: Kind wird im Urlaub krank
Leider können Sie Ihre Urlaubstage nicht retten, wenn Ihr Kind während Ihres Urlaubs erkrankt.
Während der regulären Arbeitszeit haben Eltern die Möglichkeit, sich durch bezahlte Freistellung um ihr krankes Kind zu kümmern. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber entweder das Gehalt weiterzahlen oder es besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld.
So schnell wie möglich krankmelden: Warum es wichtig ist
Wenn Sie im Urlaub krank werden, sollten Sie sich so schnell wie möglich beim Arbeitgeber krankmelden.
Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht als Urlaubstage angerechnet werden. Eine schnelle Meldung schützt nicht nur Ihre Urlaubsansprüche, sondern stellt auch sicher, dass der Arbeitgeber informiert ist und gegebenenfalls notwendige Schritte, wie die Zusendung einer ärztlichen Bescheinigung, einleiten kann.
Je früher Sie sich melden, desto klarer sind die Bedingungen für Ihre Rückkehr und die Aufrechterhaltung Ihrer Rechte auf eine Urlaubsverlängerung.
Können Sie Ihren Urlaub nach der Krankheit verlängern?
Obwohl der Bedarf an Urlaub groß ist, können Sie aufgrund von Krankheit verlorene Urlaubstage nicht einfach an Ihren Urlaub anhängen. Sobald der genehmigte Urlaubszeitraum endet und die Arbeitsunfähigkeit aufgehoben ist, sind Sie verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zurückzukehren.
Sie können allerdings einen neuen Urlaubsantrag stellen, wobei der Arbeitgeber bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers grundsätzlich berücksichtigen muss, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
Langzeiterkrankung: Wann verfallen die Urlaubstage?
Wenn Sie länger krank sind und Ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr oder im Übertragungszeitraum des folgenden Jahres nicht nehmen können, verfallen Ihre Ansprüche auf den gesetzlichen Mindesturlaub erst 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres, sofern der Arbeitgeber auf einen drohenden Verfall des Urlaubs hingewiesen hat.
Diese Regelung entspricht der europäischen Auslegung des deutschen Urlaubsrechts, wie sie vom Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert wurde. Für zusätzlichen arbeits- oder tarifvertraglich gewährten Mehrurlaub, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, kann anderes gelten. Bei Fragen hierzu empfiehlt sich eine individuelle Prüfung durch auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Für die Zeit der Krankheit haben Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) für maximal sechs Wochen.
Dies gilt auch bei einer Erkrankung während des Urlaubs. In diesem Fall wird der Urlaubstag wieder in einen Krankheitstag umgewandelt und die Entgeltfortzahlung greift.
Krank vor dem Urlaub: Was ist zu beachten?
Wenn Beschäftigte vor ihrem Urlaub krank werden, stellt sich die wichtige Frage: Dürfen sie ihren Urlaub trotz Krankheit antreten oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass sie im Interesse einer schnellen Genesung darauf verzichten?
Der Grundsatz hierbei ist klar: Beschäftigte müssen während einer Krankschreibung alles vermeiden, was ihre schnellstmögliche Genesung behindert. Entscheidend ist also, ob die geplante Urlaubsreise der Genesung schadet oder möglicherweise sogar förderlich ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, lassen sich viele Beschäftigte von ihrem Arzt schriftlich bestätigen, dass die geplante Reise ihre Regeneration nicht beeinträchtigt.
Es ist generell ratsam, dass Arbeitgeber und Beschäftigte offen kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Da Arbeitgeber oft nicht über die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit informiert sind, könnten sie Zweifel an der Berechtigung der Krankschreibung haben. Durch klare Kommunikation und rechtzeitige Absprachen können beide Seiten Missverständnisse und Konflikte vermeiden.
FAQ – Krank im Urlaub
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