Arbeitsrecht und Hitzefrei: Welche Optionen gibt es bei hohen Temperaturen?

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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Aktualisiert am:
17.3.2026
Kategorie:
Arbeitsrecht
Hitzefrei im Arbeitsrecht

Das Wichstigste zum Thema:

  • Kein Anspruch auf Hitzefrei: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, bei Hitze nach Hause zu gehen – eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes kann zur Kündigung führen

  • Klare Temperaturgrenzen: Ab 26°C sollten erste Maßnahmen geprüft werden, ab 30°C müssen Arbeitgeber handeln, ab 35°C gilt ein Raum ohne Schutzmaßnahmen als ungeeignet

  • Pflicht des Arbeitgebers: Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet zur Sicherstellung gesunder Arbeitsbedingungen – bei Verstößen drohen Bußgelder bis 30.000 Euro

  • Mitbestimmung möglich: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht beim Gesundheitsschutz und kann Betriebsvereinbarungen zu Hitzeregeln anstoßen

  • Homeoffice-Regelung: Bei festem Homeoffice-Arbeitsplatz gelten dieselben Schutzregeln wie im Büro, beim mobilen Arbeiten liegt die Verantwortung beim Arbeitnehmer

  • Keine Klimaanlagen-Pflicht: Der Arbeitgeber muss nicht zwingend klimatisieren, aber wirksame Maßnahmen wie Ventilatoren, flexible Arbeitszeiten oder Sonnenschutz bereitstellen

Wenn das Thermometer über 30 Grad klettert, wird der Büroalltag schnell zur Hitzeschlacht. Die Konzentration sinkt, der Kreislauf macht schlapp – und die Frage liegt in der Luft: Gibt’s eigentlich auch für Erwachsene Hitzefrei?

Was in der Schule klar geregelt ist, sorgt im Job oft für Unsicherheit. Doch es gibt tatsächlich Vorgaben, die Sie kennen sollten. Welche Rechte haben Sie bei hohen Temperaturen? Was muss Ihr Arbeitgeber tun? Und wie sieht’s mit Pausen oder Homeoffice aus?

Hier bekommen Sie einen klaren Überblick – ohne heiße Luft.

Arbeiten bei 35 Grad? Was das Arbeitsrecht dazu sagt

„Hitzefrei“ gibt es zwar nicht, aber das bedeutet nicht, dass Ihnen bei hohen Temperaturen gar keine Schutzrechte zustehen. Im Gegenteil: Das Arbeitsrecht kennt klare Vorgaben zum Schutz Ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz.

Die Grundlage dafür ist die sogenannte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese verpflichtet den Arbeitgeber dazu, für ein gesundes Raumklima zu sorgen – unabhängig davon, ob Sie im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz tätig sind.

Sobald die Raumtemperatur 30 Grad erreicht oder überschreitet, muss Ihr Arbeitgeber aktiv werden. Mögliche Maßnahmen sind:

  • flexiblere Arbeitszeiten (zum Beispiel ein früherer Start in den Tag)

  • technische Hilfen wie Ventilatoren oder mobile Klimageräte

  • gelockerte Kleidungsvorgaben

Wird es noch heißer und steigt die Temperatur auf über 35 Grad an – ohne dass Schutzmaßnahmen getroffen wurden, gilt der Raum als ungeeignet zum Arbeiten.

Wichtig dabei: Gehen Sie nicht einfach früher nach Hause oder legen eigenmächtig eine Pause ein. Auch wenn’s schwerfällt – solche Alleingänge können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Sprechen Sie stattdessen mit Ihrer Führungskraft über mögliche Lösungen.

Wer eigenmächtig Hitzefrei nimmt, riskiert eine Abmahnung oder – bei Wiederholung – sogar die Kündigung.

Und falls Sie im Homeoffice arbeiten: Auch dort gelten grundsätzlich dieselben Arbeitsschutzregeln wie im Büro. Nur lassen sie sich dort schwerer kontrollieren und durchsetzen.

Die Rolle der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die ArbStättV wird durch sogenannte Technische Regeln konkretisiert – insbesondere durch ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Diese Regelung empfiehlt:

  • Eine maximale Raumtemperatur von 26 °C

  • Ab 26 °C sollten erste Maßnahmen geprüft werden

  • Ab 30 °C müssen konkrete Schritte folgen

  • Ab 35 °C ist ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen kein reguläres Arbeiten mehr möglich

Diese Werte sind keine starren Grenzwerte mit sofortiger Rechtsfolge, aber sie bieten eine klare Orientierung dafür, wann Handlungsbedarf besteht.

Mitbestimmung durch den Betriebsrat

Der Betriebsrat hat beim Thema Hitze am Arbeitsplatz ein Wörtchen mitzureden. Laut § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat er Mitbestimmungsrechte beim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Das bedeutet konkret:

  • Er kann Vorschläge machen, wie man besser mit hohen Temperaturen umgeht.

  • Er kann eine Betriebsvereinbarung anstoßen.

  • Er darf bei Regelungen zur Höchsttemperatur oder flexiblen Arbeitszeiten mitentscheiden.

Gerade wenn es dauerhaft heiß bleibt oder regelmäßig Probleme auftreten, lohnt sich dieser Weg oft mehr als Einzelgespräche zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften allein.

Was muss Ihr Arbeitgeber bei Hitze konkret tun?

Wenn die Temperaturen steigen, steigt auch die Verantwortung Ihres Arbeitgebers. Je wärmer es wird, desto mehr ist zu tun – und zwar gestaffelt nach Temperaturgrenzen.

Ab 26 °C: Erste Maßnahmen prüfen

Noch besteht keine Pflicht, aber die Fürsorgepflicht greift bereits. Ihr Arbeitgeber sollte jetzt überlegen:

  • Können Arbeitszeiten angepasst werden (z.B. früherer Start)?

  • Gibt es ausreichend Trinkwasser?

  • Wird morgens ausreichend gelüftet?

  • Sind Ventilatoren oder andere technische Hilfen vorhanden?

Auch organisatorisch lässt sich einiges tun – etwa durch Reduzierung körperlich anstrengender Aufgaben in den heißesten Stunden.

Ab 30 °C: Schutz wird Pflicht

Jetzt reicht ein kühles Getränk allein nicht mehr aus. Der Arbeitgeber muss aktiv handeln:

  • Sonnenschutz an Fenstern (z.B. Jalousien)

  • Lockerung der Kleiderordnung

  • Verlagerung von Tätigkeiten in kühlere Räume

  • Flexible Arbeitszeitmodelle nutzen

Ziel ist es, Ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Ab 35 °C: Ohne Schutz kein Arbeiten

Wird diese Grenze überschritten und fehlen geeignete Gegenmaßnahmen, gilt der Arbeitsplatz als unzumutbar.

Erforderlich sind dann:

  • Hitzeschutzkleidung (bei körperlicher Arbeit)

  • Luftduschen oder Wasserschleicher (in Industrieumgebungen)

  • Regelmäßige Entwärmungspausen

  • Bereitstellung kühler Getränke

  • Effektive Belüftung oder Klimatisierung

Fehlen diese Vorkehrungen vollständig, darf dort eigentlich niemand mehr arbeiten.

Ein Anspruch auf klimatisierte Büroräume besteht übrigens nicht automatisch, aber viele Unternehmen bieten freiwillig Alternativen an heißen Tagen an.

Wenn der Arbeitgeber untätig bleibt: Diese Strafen drohen

Kommt Ihr Arbeitgeber seinen Pflichten beim Hitzeschutz nicht nach, kann das teuer werden – für ihn. Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung schreiben klare Maßnahmen vor.

Schon einfache Versäumnisse, etwa fehlende Reaktionen auf hohe Temperaturen im Büro, können Bußgelder ab 5.000 Euro nach sich ziehen. Bei schwereren Verstößen steigt die Summe auf bis zu 30.000 Euro.

Wird bewusst nichts unternommen, obwohl eine Gesundheitsgefahr bekannt ist, wird es ernst: Laut §9 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit §26 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes droht eine Strafanzeige – selbst dann, wenn noch kein Schaden entstanden ist. Allein die vorsätzliche Gefährdung reicht aus.

Kommt es infolge dieser Nachlässigkeit zu gesundheitlichen Schäden bei Mitarbeitenden, kann zusätzlich eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung folgen.

Kurz gesagt: Wer als Arbeitgeber untätig bleibt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld – er übernimmt strafrechtliche Verantwortung.

Homeoffice und Hitzefrei

Ein Recht auf „Hitzefrei“ gibt es auch im Homeoffice nicht. Trotzdem bedeutet das nicht, dass Sie bei hohen Temperaturen einfach durchhalten müssen. Entscheidend ist: Gibt es eine feste Vereinbarung über Ihren Heimarbeitsplatz?

Wenn ja, gelten grundsätzlich dieselben Arbeitsschutzregeln wie im Unternehmen. Das heißt: Ihr Arbeitgeber muss auch hier prüfen, ob Maßnahmen notwendig sind – etwa bei Raumtemperaturen über 30 °C.

Anders ist die Lage beim mobilen Arbeiten. Wenn Sie also keinen festen Arbeitsplatz zu Hause haben und zum Beispiel vom Küchentisch oder unterwegs arbeiten, liegt die Verantwortung für passende Arbeitsbedingungen in Ihrer Hand. Hier können Sie selbst entscheiden, wann und wo Sie arbeiten – aber eben auch selbst dafür sorgen, dass es erträglich bleibt.

Kommunikation hilft weiter

Egal ob festes Homeoffice oder mobiles Arbeiten: Sprechen Sie mit Ihrer Führungskraft über mögliche Anpassungen bei Hitzeperioden. Auch der Betriebsrat kann unterstützen – etwa durch Vorschläge zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung oder zur Bereitstellung technischer Hilfen.

FAQ: Hitzefrei im Arbeitsrecht – Ihre wichtigsten Fragen beantwortet

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Autor:Coen Van

Als Autor bei Allright widme ich mich den Themen Mietrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Mich interessieren vor allem die Fälle, die im Alltag passieren – wenn die Nebenkostenabrechnung Fragen aufwirft, es nach einem Unfall Unsicherheiten gibt oder Probleme im Job entstehen. In meinen Beiträgen zeige ich, welche Rechte Betroffene haben, welche Fristen wichtig sind und wie man strukturiert vorgeht. Mein Ziel ist es, Orientierung zu geben, wenn die Lage unübersichtlich wird.

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