Oskar de Felice - Anwalt für Fluggastrechte

Mein Fokus liegt auf der strategischen Weiterentwicklung der Rechtsprechung und unserer Produkte. Gemeinsam mit meinem Team arbeite ich täglich daran, dass sich die Rechtsprechung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterentwickelt. Denn nur wenn Verbraucherinnen und Verbraucher starke Partner an ihrer Seite haben, kann echte Waffengleichheit hergestellt werden. 

Besonders viel Freude bereitet es mir, überzeugende Argumente zugespitzt und so klar zu formulieren, sodass sie für Profis und Laien gleichermaßen überzeugend sind.

Berufliche Stationen

Werdegang von Oskar de Felice

Oskar de Felice leitet die Rechtsabteilung der Allright Gruppe und beschäftigt sich vornehmlich mit strategischen Entscheidungen im Bereich Fluggastrechte und Produktentwicklung. 

Schon im Studium fokussierte sich Oskar auf europarechtliche Fragestellungen. Ergänzend zu seinem Jurastudium arbeitete er zusätzlich im IT-Bereich. Insofern war Flightright der perfekte Berufseinstieg: eine klar europarechtlich geprägte Arbeit und zugleich die Möglichkeit, in der Produktentwicklung Hand in Hand mit den Entwicklerinnen und Entwicklern technische Prozesse zu definieren und zu verbessern. 

Oskar ist bereits in der frühen Startup-Phase zu Flightright gestoßen und prägt das Unternehmen seit Jahren mit:. Von der klassischen Inhouse-Tätigkeit über strategische Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bis hin zu technischen Entwicklungen und der Außendarstellung des Unternehmens

Seit 2015

Flightright GmbH: Vom wissenschaftlichen Mitarbeiter bis hin zum Chief Legal Officer und Leiter der Rechtsabteilung

2013 – 2015

Rechtsreferendariat mit Stationen in einer internationalen Kanzlei und im Auswärtigen Amt in Berlin und Brüssel

2006 – 2012

Jurastudium in Konstanz, Mailand und an der Europa-Universität Viadrina

Interview

3 Fragen an Oskar de Felice

Flug verspätet, annulliert oder überbucht: Wann lohnt sich ein genauer Blick auf die eigenen Rechte?

Ansprüche kommen vor allem bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen in Betracht. Was viele Reisende nicht wissen: Auch wenn Airlines sich auf schlechtes Wetter oder andere externe Einflüsse berufen, kann den Fluggästen unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem eine Ausgleichszahlung zustehen. 

Denn ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind zum Beispiel die Ursache der Flugstörung, die Dauer der Verspätung, die betroffene Strecke und die Frage, wie schnell und effektiv die Airline die Passagiere anderweitig befördert hat. 

Warum bleiben so viele Entschädigungsansprüche nach Flugproblemen ungenutzt?

Weil es oft komplizierter wirkt, als es sein müsste. Viele Fluggäste wissen nicht genau, welche Rechte sie haben, welche Unterlagen wichtig sind oder ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Dazu kommt: Airlines zahlen berechtigte Ansprüche häufig nicht sofort aus, sondern mauern zunächst. 

Genau hier kann rechtliche Unterstützung helfen. Sie nimmt Reisenden die Prüfung und Durchsetzung ab und sorgt dafür, dass berechtigte Ansprüche konsequent geltend gemacht werden, ohne dass Betroffene sich selbst durch Formulare, Ablehnungen und Airline-Antworten kämpfen müssen. 

Was macht einen Fall im Fluggastrecht wirklich stark?

Wichtig ist vor allem eine gute Dokumentation. Buchungsunterlagen, Boardingpässe und Informationen zur Flugstörung sollten möglichst aufbewahrt werden. Denn je besser der Fall dokumentiert ist, desto gezielter lässt sich prüfen, ob ein Anspruch besteht. 

Darüber hinaus kommt es auf die rechtliche Einordnung des Einzelfalls an. Nicht jede Begründung der Airline reicht aus, um eine Zahlung abzulehnen. Eine fundierte Prüfung und tiefes Wissen über die aktuelle Rechtsprechung sind deshalb oft entscheidend. 

Und ja: Bei Flightright mögen wir auch die unklaren und schwierigen Fälle. Denn genau diese Fälle machen Spaß. Denn hier können wir die Rechtsprechung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher vor den zuständigen Gerichten weiterentwickeln. Hierfür ziehen wir auch vor den BGH oder den Europäischen Gerichtshof.  

Das team

Unsere Anwälte im Fluggastrecht

Hinter jedem Erfolg steht ein engagiertes Team erfahrener Anwälte. Neben juristischer Expertise legen wir Wert auf offene und transparente Kommunikation. Lernen Sie unser Team kennen:

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Oskar de Felice

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Feyza Türkön

Fluggastrechts-expertin
Fluggastrecht

Standortunabhängig

Unsere Anwälte für Fluggastrecht sind deutschlandweit für Sie da

Egal, wo Sie wohnen – wir sind bundesweit für Sie da und haben bereits Mandanten in ganz Deutschland erfolgreich unterstützt: von der kostenlosen Ersteinschätzung bis hin zur rechtlichen Vertretung.

Karte von Deutschland mit grünen Standortmarkierungen in verschiedenen Gebieten, die mehrere Sehenswürdigkeiten hervorheben.