Ist es auch möglich, eine Entschädigung für Geschäftsreisen zu erhalten?
Auch das ist möglich, denn es ist irrelevant ob die Reise geschäftlich oder privat gebucht wurde. Darüber hinaus erhält immer der Reisende die Entschädigung, nicht der Arbeitgeber. In der EU-Fluggastrechtverordnung ist nämlich geregelt, dass die Ausgleichszahlung für entstandene Unannehmlichkeiten dem Reisenden selbst zusteht.

Lena Knoblauch
Ansprechpartnerin für Presseanfragen

Felix Höfermann
Ansprechpartner für Presseanfragen