Flugausfall? Sichern Sie jetzt Ihre Entschädigung Plus die Kosten Ihres Ersatztickets!

Ihr Flug wurde annulliert und Sie mussten ein Ersatzticket kaufen? Allright hilft Ihnen, Ihre Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 zu erhalten – inklusive Erstattung der Kosten für selbst gebuchte Ersatzbeförderungen.

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Wir helfen seit 2010

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Kein finanzielles Risiko

Ihre Rechte: Ersatzbeförderung auf Kosten der Fluggesellschaft

Wenn Sie einen Flug gebucht haben, ist die Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtet, Sie sicher und zuverlässig zu Ihrem Reiseziel zu bringen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Flüge stark verspätet sind oder sogar komplett ausfallen. In solchen Fällen muss die Airline Ihnen grundsätzlich eine Ersatzbeförderung anbieten, damit Sie so schnell wie möglich an Ihr Ziel gelangen. Dies gilt auch bei Annullierungen, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden.

Allerdings entspricht das von der Airline angebotene Ersatzangebot nicht immer Ihren Bedürfnissen. Ob man nun zu einem wichtigen Termin pünktlich am Ziel sein muss oder auch keine zusätzliche Nacht am Flughafen verbringen will – es gibt eine andere Lösung. Sie suchen sich einfach eine eigene und besser passende Alternativ-Beförderung zum Zielort. Diese Ersatzbeförderung kann je nach Situation nicht nur ein Ersatzflug sein, sondern auch eine Fahrt mit dem Zug, Bus, Taxi oder sogar ein Mietwagen, um Sie zu Ihrem endgültigen Ziel zu bringen.

Allright unterstützt Sie: Entschädigung + Kostenerstattung

Hier setzt Allright an. Als führendes Fluggastrechteportal in Deutschland helfen wir Ihnen, nicht nur eine Entschädigung für Ihre Flugstörung zu erhalten, sondern auch die vollständigen Kosten für Ihren selbst organisierten Ersatztransport erstattet zu bekommen.

Mit Allright erhalten Sie:

  • Die volle Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bei Flugausfall oder erheblicher Verspätung (bis zu 600 € je nach Flugdistanz)

  • Zusätzlich die komplette Rückerstattung der Kosten für Ihren selbst gebuchten Ersatztransport – egal, ob Flug, Zug, Bus oder Mietwagen

Sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung!

Prüfen Sie in 2 Minuten Ihren Anspruch – den Rest erledigen wir.

Szenario 1

Flugausfall mit unzumutbarem Ersatzangebot

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Flug von Berlin nach New York gebucht. Am Tag des Abflugs wird Ihr Flug überraschend annulliert. Die Fluglinie bietet Ihnen als Ersatz erst einen Flug an, der erst 30 Stunden später startet. Da Sie jedoch einen wichtigen Geschäftstermin am nächsten Tag wahrnehmen müssen, ist dieses Angebot für Sie nicht akzeptabel. Sie entscheiden sich daher, eigenständig einen alternativen Flug mit Air France über Amsterdam zu buchen, der 900 € kostet.

Ihr Anspruch als Fluggast:

  • Ausgleichszahlung gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004: 600 € (für Flugausfall auf Langstrecke)

  • Erstattung der Kosten für das selbst gebuchte Ersatzticket: 900 €

Gesamtanspruch: 1.500 €

Ersatzbeförderung plus Entschädigung bei Flugausfall sichern

Szenario 2

Verspätung durch gestrichenen Flug

Sie haben einen Flug von Stuttgart nach Paris gebucht. Am Flughafen angekommen, streicht Lufthansa plötzlich Ihren Flug und bietet Ihnen stattdessen einen Alternativ-Flug an. Dieser wäre allerdings erst sehr spät am Abend. Um trotzdem pünktlich an Ihr Ziel zu gelangen, entscheiden Sie sich, auf eigene Kosten ein Zugticket von Stuttgart nach Paris für 190 € zu kaufen.

Ihr Anspruch als Fluggast:

  • Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004: 250 € (für Kurzstreckenflüge bis 1500 km)

  • Erstattung der Kosten für das selbst gebuchte Zugticket: 190 €

Gesamtanspruch: 440 €

Wichtig ist, dass Sie die Flugannullierung und die Unzumutbarkeit des Ersatzangebots von der Airline schriftlich bestätigen lassen. Außerdem sollten Sie alle Belege, wie etwa das Zugticket und Ausgaben für Verpflegung oder sonstige notwendige Kosten, sorgfältig aufbewahren. Dies dient als Nachweis für Ihre Entschädigungs- und Kostenerstattungsansprüche.

Durch die eigenständige Buchung einer Ersatzbeförderung, die für Sie zeitlich und organisatorisch besser passt, können Sie Ihre Rechte als Fluggast optimal wahrnehmen und finanzielle Nachteile vermeiden. Allright unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen – inklusive der Rückerstattung der Kosten für Ihr Ersatzticket.

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Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Ersatzbeförderungskosten?

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie als Fluggast Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung haben:

  • Ihr Flug wurde annulliert: Eine Flugannullierung bedeutet, dass Ihr ursprünglich gebuchter Flug komplett gestrichen wurde und nicht mehr durchgeführt wird. Wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert hat, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Die Frist der Benachrichtigung spielt eine entscheidende Rolle für Ihre Ansprüche.

  • Die Airline hat entweder keine Ersatzbeförderung angeboten oder das angebotene Ersatzangebot ist für Sie unzumutbar (zum Beispiel aufgrund langer Wartezeiten). Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzubieten. Ist das Ersatzangebot jedoch mit einer erheblichen Verzögerung verbunden, die für Sie nicht akzeptabel ist – etwa weil Sie wichtige Termine haben oder eine zusätzliche Übernachtung vermeiden möchten – gilt das Angebot als unzumutbar. In solchen Fällen dürfen Sie selbst eine Ersatzbeförderung organisieren.

  • Sie haben selbst eine alternative Beförderung (Flug, Zug, Bus oder Mietwagen) gebucht, um Ihr Ziel zu erreichen. Um Ihre Rechte geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, dass Sie eigenständig eine Ersatzbeförderung organisiert haben, die Sie zu Ihrem endgültigen Reiseziel bringt. Dabei können verschiedene Verkehrsmittel in Betracht kommen, je nachdem, was für Sie praktikabel und zeitlich passend ist.

  • Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Flugstörung noch nicht an Ihrem Endziel und setzen Ihre Reise eigenständig fort. Die Erstattung der Ersatzbeförderungskosten gilt nur, wenn Sie sich noch auf dem Weg zu Ihrem Ziel befinden und die Reise aufgrund des Flugausfalls oder der Verspätung fortsetzen müssen.

Sonderfall: Außergewöhnliche Umstände

Bei Flugausfällen oder Verspätungen, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden, kann die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung befreit sein. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen und auch bei größter Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können.

Wichtig: Trotzdem ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Ersatzbeförderung zu Ihrem Ziel zu organisieren. Sollte die angebotene Alternative jedoch mit einer erheblichen Verzögerung verbunden sein – beispielsweise wenn der Ersatzflug erst Tage nach dem ursprünglich geplanten Termin startet – haben Sie das Recht, selbst eine Ersatzbeförderung zu buchen und die Kosten von der Airline erstattet zu verlangen.

Was genau sind außergewöhnliche Umstände?

Außergewöhnliche Umstände im Sinne der EU-Verordnung 261/2004 umfassen Situationen, die nicht durch die Fluggesellschaft zu verantworten sind und die auch durch angemessene Sicherheits- und Wartungsmaßnahmen nicht vermieden werden können. Diese Umstände entbinden die Airline von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung, nicht jedoch von der Pflicht zur Ersatzbeförderung.

Beispiele für außergewöhnliche Umstände

Zu den häufigsten Gründen für außergewöhnliche Umstände zählen:

  • Schwere Wetterbedingungen wie Stürme, starker Schneefall oder Vulkanausbrüche, die den Flugbetrieb gefährden oder unmöglich machen.

  • Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen, die den Flughafenbetrieb beeinträchtigen oder den Luftverkehr lahmlegen.

  • Politische Unruhen oder militärische Konflikte, die zu Sperrungen des Luftraums oder Sicherheitsrisiken führen.

  • Sicherheitsrisiken und Sperrungen des Luftraums, etwa aufgrund von Bombendrohungen oder Terrorwarnungen, die eine sichere Durchführung des Fluges verhindern.

  • Streiks von externem Personal (außerhalb der Fluggesellschaft) wie Fluglotsen, Sicherheitskontrollen oder Bodenpersonal, die den Flugbetrieb erheblich stören.

  • Plötzliche technische Defekte, die nicht auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind, aber eine sichere Durchführung des Fluges verhindern.

Wie Allright Ihnen hilft

Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie schnell und unkompliziert prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung und Kostenerstattung haben. Unser Service begleitet Sie Schritt für Schritt, damit Sie Ihre Rechte als Fluggast optimal wahrnehmen können.

1

Flugdaten eingeben

Fordern Sie zunächst von der Airline eine schriftliche Auskunft über den Grund der Flugstörung an. Anschließend geben Sie Ihre Flugdaten in unseren kostenlosen Entschädigungsrechner ein, um Ihren Anspruch zu prüfen.

2

Allright beauftragen

Unsere erfahrenen Rechtsexperten übernehmen die Kommunikation mit der Fluggesellschaft für Sie. Mit einer Erfolgsquote von 99 % haben wir bereits über 12 Millionen Fluggästen geholfen, mehr als 700 Millionen Euro an Entschädigungen durchzusetzen. So sparen Sie Zeit und Aufwand und können sich auf eine professionelle Bearbeitung verlassen.

3

Geld/Auszahlung erhalten

Sobald die Fluggesellschaft zahlt, überweisen wir Ihnen den Betrag auf Ihr Konto. Sie erhalten sowohl die Entschädigung als auch die Erstattung für Ihren Ersatztransport. Unser Service ist für Sie kostenfrei, solange wir nicht erfolgreich sind. Im Erfolgsfall berechnen wir eine transparente Provision von in der Regel 20-30 % ([ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt.).

Jetzt kostenlos Entschädigung prüfen

Prüfen Sie in 2 Minuten Ihren Anspruch – den Rest erledigen wir.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen wir folgende Dokumente, die Ihre Flugstörung und die entstandenen Kosten belegen:

  • Buchungsbestätigung des ursprünglichen Fluges als Nachweis Ihrer Reiseplanung.

  • Nachweis der Flugstörung (z. B. Annullierungsbescheinigung oder Verspätungsbestätigung), um den Flugausfall oder die Verspätung zu belegen.

  • Buchungsbestätigung und Rechnung Ihres selbst gebuchten Ersatztransports, damit die Kosten nachvollziehbar sind.

  • Bordkarten (sofern vorhanden) als zusätzlicher Beleg für Ihre Flugreise.

  • Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft (E-Mails, Chatverläufe), um die Kommunikation und die Angebote der Airline zu dokumentieren.

  • Nachweis, dass die angebotene Ersatzbeförderung unzumutbar war, beispielsweise durch die Bestätigung der Fluggesellschaft oder durch eigene Dokumentation der Wartezeiten.

Ihr Flug ist ausgefallen, oder war verspätet?
Flugausfall - Entschädigung  Kosten des Ersatztickets sichern

FAQs

Häufige Fragen zu Entschädigung und Ersatzkosten

Darum sollten Sie auf Allright vertrauen

1

Unsere Erfolgsquote liegt bei 99 %

Wir wissen genau, wie wir Ihre Rechte durchsetzen – mit einer branchenweit führenden Erfolgsquote und langjähriger Erfahrung.

2

Wir tragen alle Gerichtskosten

Sollte Ihr Fall vor Gericht gehen, übernehmen wir sämtliche Kosten. Sie zahlen nur im Erfolgsfall.

3

Über 700 Mio. Euro an Entschädigungen

Als Marktführer haben wir mehr als 12 Millionen Fluggästen zu ihrem Recht verholfen.

4

Schnelle & einfache Lösung

In nur wenigen Minuten liefern wir Ihnen erste Antworten auf Ihre Rechtsfragen – und das kostenlos & unverbindlich.

5

Umfassende Betreuung

Wir wissen, wie komplex Rechtsthemen sein können. Doch keine Sorge: Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

6

Bis zu 3 Jahre rückwirkend

Sie können Ansprüche bis zu drei Jahre nach Ihrem ursprünglichen Flugproblem geltend machen.