Ihre Rechte: Ersatzbeförderung auf Kosten der Fluggesellschaft
Wenn Sie einen Flug gebucht haben, ist die Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtet, Sie sicher und zuverlässig zu Ihrem Reiseziel zu bringen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Flüge stark verspätet sind oder sogar komplett ausfallen. In solchen Fällen muss die Airline Ihnen grundsätzlich eine Ersatzbeförderung anbieten, damit Sie so schnell wie möglich an Ihr Ziel gelangen. Dies gilt auch bei Annullierungen, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden.
Allerdings entspricht das von der Airline angebotene Ersatzangebot nicht immer Ihren Bedürfnissen. Ob man nun zu einem wichtigen Termin pünktlich am Ziel sein muss oder auch keine zusätzliche Nacht am Flughafen verbringen will – es gibt eine andere Lösung. Sie suchen sich einfach eine eigene und besser passende Alternativ-Beförderung zum Zielort. Diese Ersatzbeförderung kann je nach Situation nicht nur ein Ersatzflug sein, sondern auch eine Fahrt mit dem Zug, Bus, Taxi oder sogar ein Mietwagen, um Sie zu Ihrem endgültigen Ziel zu bringen.
Allright unterstützt Sie: Entschädigung + Kostenerstattung
Hier setzt Allright an. Als führendes Fluggastrechteportal in Deutschland helfen wir Ihnen, nicht nur eine Entschädigung für Ihre Flugstörung zu erhalten, sondern auch die vollständigen Kosten für Ihren selbst organisierten Ersatztransport erstattet zu bekommen.
Mit Allright erhalten Sie:
Die volle Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bei Flugausfall oder erheblicher Verspätung (bis zu 600 € je nach Flugdistanz)
Zusätzlich die komplette Rückerstattung der Kosten für Ihren selbst gebuchten Ersatztransport – egal, ob Flug, Zug, Bus oder Mietwagen




