Kündigung zurückziehen: Professionell und wirksam
Eine Kündigung ist oft ein großer Schritt – aber nicht immer endgültig. Wer seine Eigenkündigung bereut, kann versuchen, sie zurückzunehmen. Wichtig dabei: Schnelligkeit, klare Kommunikation und das richtige Vorgehen.

zuletzt aktualisiert 01.06.2025
Rücknahme der Kündigung
Achtung: Arbeitnehmende aus Arbeitssitz Bayern / Sachsen haben keinen gesetzlichen Anspruch.
* Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Textvorschläge und Muster lediglich unverbindliche Empfehlungen darstellen und somit keine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Es wird keine Gewährleistung bezüglich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen übernommen.
![A4 [Muster] Zurückziehen Kündigung](https://a.storyblok.com/f/287325896051932/338x470/6a4d14510c/a4-muster-zuruckziehen-der-eigenkundigung.png/m/4800x0)
Unbedingt beachten
Wichtige Punkte für Ihre Kündigungsrücknahme
Die Rücknahme einer ausgesprochenen Eigenkündigung ist rechtlich kein Widerruf, sondern ein Angebot an den Arbeitgeber zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Schnell reagieren
Idealerweise vor dem letztem Arbeitstag
Schriftlich formulieren
Kein Raum für Missverständnisse
Zustimmung abwarten
Ohne „Ja“ vom Arbeitgeber keine Fortsetzung
Nicht abtauchen
Weiterarbeiten wie bisher bis zur Klärung
Vorlagen zum Erfolg
Weitere Vorlagen und Muster
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Antrag Sonderurlaub
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Bei Allright / Chevalier dreht sich alles um Innovation und Zugänglichkeit im Rechtswesen. Unser klares Ziel: Arbeitsrecht durch modernste Technologie und künstliche Intelligenz einfacher durchzusetzen. Wir glauben fest daran, dass Arbeitnehmende ein Recht auf Information und Unterstützung haben – besonders in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten.
Unsere Mission? Eine Brücke zwischen komplexen rechtlichen Anforderungen und den Menschen bauen, die davon betroffen sind. Ganz nach dem Motto: Giving people access to justice.
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