Außerordentliche Kündigung: Das Recht auf einen klaren Schnitt
Wenn das Maß voll ist, darf man gehen – sofort. Die außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) ist das Notwehrrecht des Arbeitnehmers gegen untragbare Zustände im Job. Doch Vorsicht: Wer fristlos kündigt, muss es richtig tun.

zuletzt aktualisiert 01.06.2025
Was bedeutet eine außerordentliche Kündigung?
Die außerordentliche oder fristlose Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis sofort – ohne Einhaltung einer Frist (§ 626 BGB). Doch sie ist nur dann wirksam, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt:
Mehrfache Lohnrückstände
Mobbing durch Vorgesetzte
Sexuelle Belästigungen
Gesundheitsgefährdende Zustände trotz Hinweisen
Wichtig: Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast! Dokumentation ist Pflicht.
* Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Textvorschläge und Muster lediglich unverbindliche Empfehlungen darstellen und somit keine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Es wird keine Gewährleistung bezüglich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen übernommen.

Unbedingt beachten
Wichtige Punkte zur außerordentlichen Kündigung
Schriftform ist Pflicht:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB), sonst ist sie unwirksam.
Zwei-Wochen-Frist einhalten
Ab Kenntnis des Grundes bleibt nur ein Zeitfenster von 14 Tagen.
Beweise sichern und dokumentieren
Der Arbeitnehmer trägt vor Gericht die volle Beweislast für den Grund.
Konkreten Grund nennen
Der wichtige Grund muss benannt und konkretisiert werden (nicht nur „Unzumutbarkeit“).
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