Wie kann ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?
Um den Kündigungsschutz zu wahren, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Die Klage kann entweder per Post, per Fax oder persönlich im Gericht selbst zur Niederschrift werden. Bitte beachten Sie, dass das Gericht Ihre Klage in aller Regel als unbegründet abweisen und nicht inhaltlich prüfen wird, wenn Sie die Frist verstreichen lassen.

Lena Knoblauch
Ansprechpartnerin für Presseanfragen

Felix Höfermann
Ansprechpartner für Presseanfragen