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Reisen mit Wohnmobil & Auto – Wer diese neue Regelung missachtet, riskiert Bußgelder

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Reisen mit Wohnmobil - strafe

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Das Wichtigste zum Thema „Reisen mit Wohnmobil“

  • Bei Reisen mit dem Wohnmobil gelten spezifische Regelungen, die sich von denen für Pkw unterscheiden.
  • Wohnmobile bis 3,5 Tonnen benötigen den Führerschein der Klasse B, schwerere Modelle den der Klasse C oder C1.
  • Eine Überladung eines Wohnmobils kann zu hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen.
  • Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
  • Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen wie bei Lkw.
  • Das Parken und Übernachten ist nur an dafür zugelassenen Orten erlaubt; sonst drohen Strafen.
  • Im Wohnmobil besteht die Anschnallpflicht, ähnlich wie in anderen Fahrzeugen.
  • Überladung erhöht das Unfallrisiko durch verlängerte Bremswege und verminderte Fahrstabilität.
  • Ein einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist an bestimmten Orten erlaubt.
  • Technische Überprüfungen wie Reifencheck und Gasprüfung sind vor jeder Reise unerlässlich.
  • Für Fahrten mit dem Wohnmobil in Deutschland gelten dieselben Promillegrenzen wie für Pkw (0,5 bzw. 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen).
  • Das Parken und Übernachten auf Privatgrundstücken ist mit Genehmigung des Eigentümers erlaubt, während für längere Aufenthalte spezielle Wohnmobilstellplätze empfohlen werden.
  • Das Abstellen eines Wohnmobils über 7,5 Tonnen ist in Wohngebieten nachts und an Sonn- und Feiertagen verboten, es sei denn, spezielle Stellplätze sind vorhanden.

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Reisen mit dem Wohnmobil bietet Freiheit und Flexibilität, doch wer unterwegs ist, sollte die Verkehrsregeln kennen, um Bußgelder zu vermeiden. Gerade bei Wohnmobilen gelten oft spezielle Vorschriften, die sich von denen für Pkw unterscheiden. Angefangen bei der Definition eines Wohnmobils gemäß der StVO, über die notwendigen Führerscheinklassen bis hin zu Parkregelungen und den Folgen von Überladung – wer diese Regeln missachtet, riskiert empfindliche Strafen.

In diesem Ratgeber klären wir, welche Führerscheinklasse Sie benötigen, ab wann ein Wohnmobil als überladen gilt und welche Konsequenzen Geschwindigkeitsüberschreitungen nach sich ziehen. Außerdem erfahren Sie, wo Sie parken und übernachten dürfen und warum es wichtig ist, sich auch im Wohnmobil anzuschnallen. Damit Sie sicher und sorglos auf Reisen gehen können, zeigen wir Ihnen, welche Bußgelder für Wohnmobil-Fahrer drohen und welche Verkehrsregeln unbedingt eingehalten werden sollten.

Definition: Das Wohnmobil gemäß StVO

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es keine spezielle Definition für ein Wohnmobil. Der Begriff „Wohnmobil“ wird in der StVO und im Straßenverkehrsrecht allgemein nicht ausdrücklich verwendet. Stattdessen wird der Begriff in anderen verkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), angesprochen. Ein Wohnmobil wird im rechtlichen Sinne als Sonder-Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung betrachtet, das über Wohneinrichtungen verfügt. Es handelt sich um ein Fahrzeug, das sowohl für den Transport als auch als Wohnraum genutzt werden kann.

Die StVZO definiert Wohnmobile nach ihrer Fahrzeugart und ihrer zulässigen Gesamtmasse:

  • Wohnmobile bis 3,5 Tonnen: Diese Fahrzeuge werden in der Regel als Pkw klassifiziert und unterliegen den gleichen Regelungen wie Personenkraftwagen.
  • Wohnmobile über 3,5 Tonnen: Diese werden wie Lkw behandelt und unterliegen besonderen Regelungen, vornehmlich was Geschwindigkeit, Überholverbote und Sicherheitsabstände betrifft.

Ein Wohnmobil muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um als solches anerkannt zu werden, darunter:

  • Wohneinrichtungen wie Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, eine Kochgelegenheit und Stauraum für Gepäck und persönliche Gegenstände.
  • Diese Einrichtungen müssen fest im Fahrzeug eingebaut sein.

Reisen mit dem Camper – Welcher Führerschein ist notwendig?

Welchen Führerschein benötige ich für das Wohnmobil? Welche Fahrerlaubnis benötigen Sie für ein Wohnmobil? Das Gewicht Ihres Campers ist entscheidend für die benötigte Fahrerlaubnis. Bei Wohnmobilen bis zu 3,5 Tonnen ist ein Führerschein der Klasse B ausreichend. Wenn Ihr Wohnmobil jedoch schwerer ist (bis zu 7,5 Tonnen), benötigen Sie einen Führerschein der Klassen C oder C1. Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Fahrerlaubnis haben, um sicher unterwegs zu sein und Ihr Camping-Abenteuer zu genießen!

Wann gilt ein Wohnmobil als überladen?

Ein Wohnmobil gilt als überladen, wenn das zulässige Gesamtgewicht, das im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld F.1) eingetragen ist, überschritten wird. Das zulässige Gesamtgewicht ist die maximal erlaubte Masse des Fahrzeugs, einschließlich aller Insassen, Gepäck, Frischwasser, Kraftstoff und sonstiger Beladung.

Wie wird Überladung definiert?

  • Das zulässige Gesamtgewicht umfasst das Eigengewicht des Fahrzeugs (Leergewicht) plus die maximale erlaubte Zuladung (inkl. Insassen, Gepäck und Zubehör).
  • Wenn die tatsächliche Gesamtmasse des Fahrzeugs (also das Gewicht des Fahrzeugs mit der kompletten Beladung) das zulässige Gesamtgewicht überschreitet, gilt das Wohnmobil als überladen.

Beispiel zur Verdeutlichung:

  • Ein Wohnmobil hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg. Dies bedeutet, dass das Gewicht des beladenen Fahrzeugs diese 3.500 kg nicht überschreiten darf.
  • Wenn das beladene Wohnmobil bei einer Kontrolle 3.800 kg wiegt, liegt eine Überladung vor. In diesem Fall wäre es um 300 kg überladen, was einer Überladung von ca. 8,6 % entspricht.

Folgen der Überladung

Eine Überladung hat neben rechtlichen Konsequenzen (Bußgelder, Punkte in Flensburg) auch Auswirkungen auf die Fahrsicherheit:

  • Längere Bremswege.
  • Erhöhte Belastung der Reifen und Fahrwerkskomponenten.
  • Verminderte Fahrstabilität und höhere Unfallgefahr.

Strafen beim Wohnmobil für Überladung

Die Strafen für eine Überladung eines Wohnmobils sind in Deutschland klar geregelt und richten sich nach dem Prozentsatz der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs. Diese Strafen gelten sowohl für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen als auch für schwerere Wohnmobile. Bei Überladung drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und unter Umständen sogar ein Fahrverbot. Hier ist eine Übersicht der Bußgelder und Strafen bei Überladung eines Wohnmobils:

1. Wohnmobile bis 7,5 Tonnen

Für Wohnmobile, die bis zu 7,5 Tonnen wiegen, sind die Bußgelder wie folgt gestaffelt:

  • Überladung über 5 %: 10 Euro
  • Überladung über 10 %: 30 Euro
  • Überladung über 15 %: 35 Euro
  • Überladung über 20 %: 95 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Überladung über 25 %: 140 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Überladung über 30 %: 235 Euro und 1 Punkt in Flensburg

2. Wohnmobile über 7,5 Tonnen

Für schwerere Wohnmobile (über 7,5 Tonnen) sind die Strafen höher, da diese Fahrzeuge als Lkw klassifiziert werden. Die Strafen staffeln sich wie folgt:

  • Überladung bis 2 %: Keine Strafe
  • Überladung 2–5 %: 30 Euro
  • Überladung über 5%: 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Überladung über 10 %: 110 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Überladung über 15 %: 140 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Überladung über 20 %: 190 Euro und 2 Punkte in Flensburg

Diese Sanktionen richten sich anhand der Inbetriebnahme, mithin gegen den Fahrzeugführer. Unterschieden wird noch die Anordnung oder das Zulassen der Inbetriebnahme (Fahrzeughalter). Diese Zuwiderhandlung ist mit höheren Sanktionen verbunden.

Weitere Konsequenzen

  • Fahrverbot: Bei einer erheblichen Überladung, insbesondere bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen, kann die Polizei eine Weiterfahrt untersagen, bis das Fahrzeug entladen wurde und wieder innerhalb der zulässigen Gewichtsvorgaben liegt.
  • Versicherungsschutz: Eine Überladung kann auch den Versicherungsschutz gefährden. Im Schadensfall könnte die Versicherung Leistungen verweigern, wenn das Fahrzeug nachweislich überladen war.

Verantwortlichkeit des Fahrers

Der Fahrer des Wohnmobils ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug nicht überladen ist. Bei gemieteten Wohnmobilen sollte man besonders darauf achten, wie viel Ausrüstung und Gepäck eingeladen wird, um eine Überladung zu vermeiden.

Strafen beim Wohnmobil bei Geschwindigkeits- überschreitungen

Wohnmobile bis 3,5 Tonnen unterliegen den gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Pkw, während für schwerere Wohnmobile ähnliche Regelungen wie für Lkw gelten. Hier einige typische Strafen:

Innerorts:

  • Bis 10 km/h zu schnell: 30 Euro
  • 11–15 km/h zu schnell: 50 Euro
  • 16–20 km/h zu schnell: 70 Euro, 1 Punkt
  • 21–25 km/h zu schnell: 115 Euro, 1 Punkt
  • Über 26 km/h: ab 180 Euro, 2 Punkte, Fahrverbot ab 1 Monat möglich

Außerorts (Landstraßen und Autobahnen):

  • Bis 10 km/h zu schnell: 20 Euro
  • 11–15 km/h zu schnell: 40 Euro
  • 16–20 km/h zu schnell: 60 Euro,
  • 21–25 km/h zu schnell: 100 Euro, 1 Punkt
  • Über 26 km/h: ab 150 Euro, 2 Punkte, Fahrverbot ab 1 Monat möglich

Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten auf Landstraßen und Autobahnen niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen, weshalb bei Überschreitungen auch strengere Strafen drohen.

Muss ich mich im Wohnmobil anschnallen?

Gilt auch im Wohnmobil eine Ansc‌hnallpflicht? Ja, im Wohnmobil besteht eine Anschnallpflicht, Die Anschnallpflicht gilt für alle Fahrzeuginsassen, sowohl während der Fahrt als auch auf den Sitzen, die mit Gurten ausgestattet sind.

Hier einige wichtige Punkte zur Anschnallpflicht im Wohnmobil:

  • Sitzplätze mit Gurten: Jeder Sitzplatz im Wohnmobil, der mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet ist, muss während der Fahrt genutzt werden. Alle Insassen müssen sich anschnallen, genau wie in einem Pkw.
  • Nicht gesicherte Sitzplätze: In älteren Wohnmobilen oder bei bestimmten Sitzplätzen (z. B. Drehstühle im Wohnbereich) können Sitze ohne Gurte vorhanden sein. Auf diesen Plätzen darf während der Fahrt nicht gesessen werden, wenn keine Gurte vorhanden sind.
  • Kinder: Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm müssen in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden, sofern das Fahrzeug dafür geeignete Sitze mit Gurten hat.
  • Freies Bewegen während der Fahrt: Es ist nicht erlaubt, sich während der Fahrt im Wohnmobil frei zu bewegen. Das bedeutet, dass auch Tätigkeiten wie Kochen oder Schlafen während der Fahrt aus Sicherheitsgründen untersagt sind.

Gurtpflicht: Welche Bußgelder drohen Wohnmobil-Fahrern?

Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts während der Fahrt führt zu einem Bußgeld von 30 Euro. Falls Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert sind, kann dies zu einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt führen.

Zusammengefasst gilt im Wohnmobil dieselbe Anschnallpflicht wie in anderen Kraftfahrzeugen, und die Insassen müssen sich auf den entsprechenden Sitzen während der Fahrt anschnallen.

Wo darf ich mit dem Wohnmobil parken?

Wenn Sie Ihr Wohnmobil parken möchten, beachten Sie die folgenden Vorschriften: Generell dürfen Wohnmobile, die über eine Zulassung verfügen und weniger als 7,5 Tonnen wiegen, auf der Straße abgestellt werden. Mit dem Verkehrsschild 315 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Camper sogar auf dem Gehweg zu parken, sofern das Fahrzeug maximal 2,8 Tonnen wiegt. Beachten Sie jedoch, dass Wohnmobile über 7,5 Tonnen in Wohngebieten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken dürfen. Zudem ist das Abstellen Ihres Campers auf Stellplätzen, die nur für Pkw reserviert sind, nicht erlaubt.

Unterwegs mit dem Wohnmobil – Kosten fürs Falschparken

Die Kosten für Falschparken mit einem Wohnmobil variieren je nach Art des Verstoßes und dem Ort, an dem das Falschparken stattgefunden hat. Hier sind die wichtigsten Regelungen und Bußgelder, die beim Falschparken mit einem Wohnmobil zu beachten sind:

1. Falschparken auf allgemeinen Parkplätzen

  • Innerorts: Ein Parken liegt vor, wenn man sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten an der Stelle hält. Das Falschparken eines Wohnmobils (bis 3,5 Tonnen) auf allgemeinen Parkplätzen kostet in der Regel zwischen 20 und 50 Euro, je nach Dauer des Verstoßes und ob eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.
  • Außerorts: Hier gelten ähnliche Bußgelder wie innerorts, aber es können zusätzliche Strafen für besondere Situationen (z. B. Parken auf Autobahnzufahrten) anfallen.

2. Falschparken in Wohngebieten oder verkehrsberuhigten Bereichen

Das Parken eines Wohnmobils in Wohngebieten oder in verkehrsberuhigten Bereichen kann zu Bußgeldern von 25 bis 100 Euro führen, insbesondere wenn das Wohnmobil länger als 7,5 Meter oder schwerer als 2,8 Tonnen ist und die Verkehrsverhältnisse behindert werden.

3. Parken auf Geh- oder Radwegen

Das Parken auf Geh- oder Radwegen wird strenger geahndet. Hier können Bußgelder von 55 bis 100 Euro anfallen, je nachdem, ob eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.

  • Mit Behinderung: 70 Euro
  • Bei einer Gefährdung: 80 Euro
  • Mit Sachbeschädigung: 100 Euro

4. Parken auf Flächen für Schwerbehinderte, Feuerwehrzufahrten oder anderen reservierten Flächen

Das Parken auf speziellen Flächen, wie zum Beispiel für Schwerbehinderte oder Feuerwehrzufahrten, wird mit einem Bußgeld von 55 bis 100 Euro geahndet, und es besteht zusätzlich die Gefahr, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.

5. Wildes Parken in der Natur oder auf unbefestigten Flächen

Das unerlaubte Abstellen von Wohnmobilen in Naturschutzgebieten, auf Feldern oder auf unbefestigten Flächen kann Bußgelder von 25 bis 100 Euro nach sich ziehen, je nach den lokalen Bestimmungen und der Schwere des Verstoßes.

Übernachten auf nicht zugelassenen Plätzen

Viele Städte und Gemeinden haben besondere Regelungen, was das Übernachten im Wohnmobil angeht. Einmaliges Übernachten zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist auf Parkplätzen oft erlaubt, längeres Verweilen oder Campen kann jedoch zu Bußgeldern von bis zu 150 Euro führen.

Unterwegs mit dem Camper – Wo darf ich wie lange übernachten?

Wenn es um das Parken und Übernachten auf öffentlichen Straßen geht, gelten besondere Regelungen. In vielen Städten und Gemeinden ist das Übernachten im Auto im Allgemeinen nicht erlaubt. Laut Rechtsexperten ist das Schlafen im fahrbaren Domizil jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich.

Erlaubt ist das Übernachten für eine Nacht auf Autobahnrastplätzen und Parkplätzen an Bundesstraßen. Zudem ist es mit der Genehmigung des Eigentümers auch auf Privatgrundstücken für längere Zeit gestattet. Eine gute Alternative sind speziell ausgewiesene Stellplätze, die Campern kostengünstig oder sogar kostenlos mehrere Nächte Aufenthalt ermöglichen.

Eine wichtige Ausnahme gibt es: Wenn der Fahrer zu müde ist, um weiterzufahren, ist das Parken und Übernachten an Orten erlaubt, wo die Straßenverkehrsordnung es nicht ausdrücklich untersagt. In diesem Fall darf dies jedoch nur geschehen, um die Fahrtüchtigkeit des Fahrers wiederherzustellen.

Mit dem Wohnmobil sicher auf Reisen – Diese Verkehrsregeln müssen Sie beachten

Allgemeine Verkehrsregeln für Wohnmobile in Deutschland: Welche Vorschriften gelten fürs Wohnmobil in Deutschland?

  • Bei Fahrten mit einem Auto oder Wohnmobil gelten die gleichen Promillegrenzen. In Deutschland liegt diese Grenze bei 0,5 bzw. 0,3 mit Ausfallerscheinungen.
  • Die Nutzung des Handys während der Fahrt mit einem Wohnmobil ist untersagt, es sei denn, es liegt eine zulässige Ausnahme vor und das Gerät wird nicht gehalten.
  • Ein Feuerlöscher ist im Wohnmobil nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.
  • Das Parken mit einem Wohnmobil ist auf der Straße erlaubt, solange der Camper zugelassen ist und weniger als 7,5 Tonnen wiegt.
  • Mit dem Verkehrszeichen 315 dürfen Sie Ihr Wohnmobil sogar auf dem Gehweg parken, wenn es maximal 2,8 Tonnen wiegt.
  • Für Wohnmobile über 7,5 Tonnen gilt, dass das Parken in Wohngebieten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.
  • Wenn ein Parkplatz speziell für Autos ausgewiesen ist, dürfen Sie dort Ihren Wohnwagen laut den Verkehrsregeln nicht abstellen.

Wenn Sie mit Ihrem Camper unterwegs sind, ist es wichtig, die richtigen Stellplätze zu wählen. Generell dürfen Sie Ihren Camper nur an Orten abstellen, die durch Verkehrsschilder erlaubt sind oder nicht ausdrücklich verboten werden. Besonders empfehlenswert sind Stellplätze, die speziell für Wohnmobile ausgewiesen sind. Ein Beispiel hierfür ist ein Parkplatz, auf dem das Zeichen 314 mit dem Zusatzschild 1010-67 zu finden ist. Zudem haben Sie das Recht, Ihren Camper auf Ihrem eigenen Grundstück abzustellen, wo Ihnen niemand widersprechen kann. Achten Sie darauf, geeignete Stellplätze zu nutzen, um eine angenehme und stressfreie Reise zu gewährleisten.

Was besagt die StVO zum Wohnmobil?

Die StVO enthält keine speziellen Regeln ausschließlich für Wohnmobile, behandelt sie aber wie andere Kraftfahrzeuge, abhängig von ihrem Gewicht. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen unterliegen den gleichen Vorschriften wie Pkw, z. B. bei Geschwindigkeitsbegrenzungen und Parkregelungen. Wohnmobile über 3,5 Tonnen fallen unter die Vorschriften für Lkw, wodurch strengere Regelungen gelten, etwa in Bezug auf Überholverbote, Geschwindigkeiten und Mindestabstände. Zusätzlich gilt: Im Wohnmobil besteht Anschnallpflicht, und das Parken sowie Übernachten sind nur in bestimmten Bereichen erlaubt.

Wohnmobil – Was muss im Fahrzeug bei Reisen immer vorhanden sein?

Um sicher und gut vorbereitet mit einem Wohnmobil zu reisen, sollten bestimmte Ausstattungen und Prüfungen immer vorhanden sein. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

Notwendige Ausstattungen

  • Fahrzeugsicherheit: Überprüfen Sie, ob das Wohnmobil verkehrstauglich ist, inklusive Hauptuntersuchung (TÜV) und Gasanlageprüfung.
  • Notfallausrüstung: Ein Ersatzrad, Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten sind Pflicht.
  • Camping-Ausrüstung: Dazu gehören Geschirr, Campingstuhl, Tisch und Grill.
  • Sanitäre Einrichtungen: Wenn möglich, sollte das Wohnmobil mit einer Toilette und Dusche ausgestattet sein, um autark zu sein.

Technische Überprüfungen

  • Reifen und Bremsen: Vor jeder Reise sollten der Zustand der Reifen und die Funktion der Bremsen überprüft werden.
  • Flüssigkeitsstände: Kontrollieren Sie den Ölstand, den Kühlmittelstand und den Wasserstand für die Toilette.
  • Gasprüfung: Stellen Sie sicher, dass die Gasleitungen und -geräte einwandfrei funktionieren.

Vorbereitungen vor der Abfahrt

  • Beladung: Achten Sie darauf, das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten. Dies ist entscheidend für die Fahrsicherheit.
  • Probefahrt: Machen Sie eine kurze Probefahrt mit beladenem Fahrzeug, um das Fahrverhalten zu testen.

Wichtige Dokumente

  • Fahrzeugpapiere: Halten Sie die Zulassungsbescheinigung, Versicherungsnachweis und TÜV-Bescheinigung bereit.
  • Reiseunterlagen: Informieren Sie sich über Verkehrsregeln im Urlaubsland und planen Sie gegebenenfalls Mautgebühren ein.

Stand 2024

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