eKomi 5/5 basierend auf mehr als 698 Bewertungen

Fahrerflucht: Strafen, Folgen und rechtliche Konsequenzen der Unfallflucht im Überblick

Prüfen Sie jetzt kostenfrei einen Einspruch mit Allright.de und erfahren Sie Ihre Möglichkeiten, gegen Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot vorzugehen.

Fahrerflucht Strafen, Folgen und rechtliche Konsequenzen der Unfallflucht

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Das Wichtigste zum Thema „Fahrerflucht“

  • Definition von Fahrerflucht: Fahrerflucht, auch als Unfallflucht bekannt, ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ohne die erforderlichen Informationen über die eigene Person und das Fahrzeug bereitzustellen, gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB)  
  • Rechtliche Konsequenzen: Fahrerflucht kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden, abhängig von der Schwere des Vorfalls und dem entstandenen Schaden  
  • Punkte im Fahreignungsregister: Bei Fahrerflucht drohen zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg), was zusätzliche Auswirkungen auf den Führerschein hat  
  • Bußgelder für geringfügige Verstöße: Kleinere Verstöße, wie das Versäumnis, den Unfall unverzüglich zu melden oder die eigenen Daten anzugeben, können mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet werden, ohne dass Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot folgen  
  • Verjährungsfristen: Die Verjährungsfrist für Fahrerflucht beträgt in der Regel drei Jahre, kann jedoch bei schweren Fällen mit Personenschäden bis zu zehn Jahre betragen  
  • Besonderheiten bei Parkschäden: Bei Parkschäden muss der Verursacher eine angemessene Zeit (ca. 30-60 Minuten) warten und seine Kontaktdaten hinterlassen oder die Polizei informieren; andernfalls kann dies als Fahrerflucht gewertet werden  
  • Fahrerflucht in der Probezeit: In der Probezeit hat Fahrerflucht schwerwiegende Folgen, einschließlich einer Verlängerung der Probezeit und möglichem Entzug der Fahrerlaubnis  
  • Verhalten nach einem Unfall: Um Fahrerflucht zu vermeiden, sollten Unfallbeteiligte anhalten, die Unfallstelle absichern und mindestens 30-60 Minuten warten oder die Polizei informieren  
  • Unbemerkte Fahrerflucht: Wenn ein Fahrer den Unfall nicht bemerkt hat, kann dies als unbemerkte Fahrerflucht gelten, jedoch muss dies im Zweifelsfall nachgewiesen werden  
  • Rechte geschädigter Personen: Geschädigte Personen können Anzeige erstatten, Zeugenaufrufe starten und Schadensersatzansprüche geltend machen

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wehre dich! Prüfe noch heute deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – unverbindlich.

Fahrerflucht ist ein ernstes Thema im deutschen Verkehrsrecht, das oft zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen kann. Viele Autofahrer sind sich nicht immer darüber im Klaren, was genau als Fahrerflucht gilt und welche Pflichten sie nach einem Unfall haben. Der Begriff „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ ist der juristische Ausdruck für Fahrerflucht und ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dabei geht es darum, dass ein Unfallbeteiligter sich entfernt, ohne die Möglichkeit zu geben, seine Personalien Angaben zum Fahrzeug und seine Unfallbeteiligung festzustellen.

Fahrerflucht wird gemäß § 142 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt. Zusätzlich drohen zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis, je nach Schwere des Vorfalls. Geringere Verstöße, wie das Versäumnis, den Unfall unverzüglich zu melden oder die eigenen Daten anzugeben, werden hingegen mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet, ohne dass Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot folgen.

In diesem Artikel gehen wir detailliert auf die rechtlichen Grundlagen, Definitionen und Strafen bei Fahrerflucht ein und beleuchten, wie man sich im Falle eines Unfalls korrekt verhält, um Fahrerflucht zu vermeiden. Zudem klären wir, welche Besonderheiten bei Parkschäden gelten und was passiert, wenn der Unfallverursacher den Unfall nicht bemerkt. Abschließend betrachten wir die Optionen für Unfallopfer und die Verjährungsfristen der Fahrerflucht.

Wie wird Fahrerflucht definiert?

Was bedeutet Fahrerflucht? Fahrerflucht, auch als Unfallflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bekannt, wird im deutschen Recht durch § 142 Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Es handelt sich dabei um eine Straftat, bei der sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und der Art seiner Beteiligung am Unfall zu ermöglichen. Die Definition umfasst folgende Kernpunkte:

  • Es muss ein Verkehrsunfall vorliegen.
  • Der Beteiligte entfernt sich vom Unfallort.
  • Die Feststellung der Personalien und Unfallbeteiligung wird verhindert.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Fahrerflucht nicht nur bei schweren Unfällen, sondern auch bei kleineren Sachschäden vorliegen kann.

Wann liegt Fahrerflucht vor?

Fahrerflucht, oder auch Unfallflucht genannt, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, bevor die Personalien, die Art der Beteiligung und das Fahrzeug festgestellt werden konnten. Diese Pflicht zur Feststellung gilt auch dann, wenn niemand direkt verletzt wurde, also beispielsweise bei Sachschäden wie Parkschäden. Die genaue gesetzliche Regelung findet sich in § 142 StGB, der das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ beschreibt. Was als „angemessene Wartezeit“ gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa Tageszeit und Unfallort. So kann die Wartezeit in der Nacht kürzer sein als am Tag, wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass der Unfallgegner zurückkehrt. Fahrerflucht liegt vor, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ein Verkehrsunfall hat stattgefunden, auch wenn es sich nur um einen geringfügigen Schaden handelt.
  • Ein Unfallbeteiligter verlässt den Unfallort, ohne:

a) seine Personalien und Fahrzeugdaten anzugeben,
b) eine angemessene Zeit (in der Regel 30-60 Minuten) zu warten,
c) die Polizei zu informieren, wenn der Geschädigte nicht anwesend ist.

Fahrerflucht im StGB – Die wichtigsten Punkte sind:

  • Anhalten und Absichern der Unfallstelle
  • Hilfeleistung für verletzte Personen
  • Ermöglichen der Feststellung der Unfallbeteiligten und des Unfallhergangs
  • Warten auf andere Unfallbeteiligte oder die Polizei

Wichtig ist, dass Fahrerflucht auch dann vorliegen kann, wenn der Verursacher den Unfall nicht bemerkt hat. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Fahrzeugführer einen Unfall bemerken müsste, wenn der Schaden eine bestimmte Größenordnung übersteigt. Jedoch spielt in solchen Fällen die Frage der Vorsätzlichkeit und der Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle.

Laut § 142 StGB setzt Fahrerflucht voraus, dass der Unfallbeteiligte sich bewusst vom Unfallort entfernt, ohne seiner Pflicht nachzukommen, die Feststellung seiner Identität zu ermöglichen. Wenn der Fahrer jedoch glaubhaft darlegen kann, dass er den Unfall tatsächlich nicht bemerkt hat, könnte eine Strafbarkeit ausgeschlossen sein, da die Absicht (Vorsatz) fehlt.

Dennoch wird in der Rechtsprechung häufig angenommen, dass Fahrer Unfälle wahrnehmen können sollten, besonders wenn es sich um sichtbare oder hörbare Schäden handelt. Hierzu zählen zum Beispiel Unfälle mit erheblichen Schäden am eigenen oder am anderen Fahrzeug. Bei minimalen Berührungen oder sehr geringen Schäden kann ein Gericht eher nachvollziehen, dass der Fahrer dies nicht bemerkt hat.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Fahrerflucht: Bußgeld, Punkte & Co. Strafe bei Fahrerflucht

Welche Strafen & Konsequenzen bei Unfallflucht drohen? Fahrerflucht kann zu verschiedenen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen, je nach Schadenshöhe und Schwere des Vorfalls. Zu den Strafen gehören:

  • Strafe 1 Fahrerflucht – Geldstrafe: In leichteren Fällen kann eine Geldstrafe verhängt werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Täters richtet.
  • Strafe 2 Fahrerflucht – Freiheitsstrafe: In schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
  • Strafe 3 Fahrerflucht – Führerscheinentzug: Auch bei Fahrerflucht ohne Personenschaden droht der Entzug der Fahrerlaubnis, je nach Höhe des Sachschadens und den Umständen.
  • Strafe 4 Fahrerflucht – Punkte in Flensburg: Zudem kann die Tat mit bis zu drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet werden, was zusätzliche Auswirkungen auf den Führerschein hat.

Bußgeldkatalog: Strafen für Fahrerflucht 

Ver­stoß Stra­fe
Vom Un­fall­ort ent­fernt, ohne Fest­stel­lung der ei­ge­nen Per­son, des Fahr­zeugs und Art der Be­tei­li­gung am Un­fall zu er­mö­glich­en. Frei­heits­stra­fe bis zu 3 Jahr­en oder Geld­stra­fe 
Vom Un­fall­ort ent­fernt ohne eine an­ge­mes­se­ne Zeit zu war­ten, bis je­mand obi­ge Fest­stel­lung vor­nehm­en konn­te. Frei­heits­stra­fe bis zu 3 Jahr­en oder Geld­stra­fe 
Bei be­rech­tig­tem oder er­laub­tem Ent­fer­nen vom Un­fall­ort, die Fest­stel­lung­en nicht nach­träg­lich er­mög­licht. Frei­heits­stra­fe bis zu 3 Jahr­en oder Geld­stra­fe 

Fahrerflucht wird gemäß § 142 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt. Zusätzlich drohen zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis, je nach Schwere des Vorfalls. Geringere Verstöße, wie das Versäumnis, den Unfall unverzüglich zu melden oder die eigenen Daten anzugeben, werden hingegen mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet, ohne dass Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot folgen.

Fahrerflucht ist ein ernsthaftes Vergehen, das gemäß § 142 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird. Dies geschieht, wenn ein Unfallbeteiligter unerlaubt den Unfallort verlässt. Je nach Schwere des Vorfalls können zusätzlich zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister verhängt werden, sowie ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei weniger gravierenden Verstößen, wie dem Versäumnis, den Unfall sofort zu melden oder die eigenen Daten anzugeben, wird ein geringes Bußgeld von 30 Euro fällig. In diesen Fällen werden jedoch keine Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhängt.

Die Schwere der Strafen hängt stark von der Art des Vergehens und dem entstandenen Schaden ab. Während bei kleineren Verstößen lediglich eine geringe Geldbuße fällig wird, können schwerwiegendere Fälle, wie das bewusste Verlassen des Unfallortes, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist besonders gravierend, da er eine längere Fahrpause zur Folge haben kann, was insbesondere für Berufskraftfahrer einschneidende Konsequenzen hat.

Wie lange kann eine Fahrerflucht gemeldet werden?

Die Verjährungsfrist für Fahrerflucht richtet sich nach dem Strafmaß. Die Verjährungsfrist für Fahrerflucht beträgt in der Regel drei Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Tat Bei besonders schweren Fällen, etwa wenn Personen zu Schaden gekommen sind, kann die Verjährungsfrist auch länger sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist unterbrochen werden kann, beispielsweise durch polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen oder die Erhebung einer Anklage.

Wann liegt nach einem Parkschaden Fahrerflucht vor?

Bei einem Parkschaden muss der Verursacher eine angemessene Zeit warten, bis der Geschädigte erscheint. Bei einem Parkschaden liegt Fahrerflucht vor, wenn der Verursacher sich entfernt, ohne:

  • Eine angemessene Zeit (ca. 30-60 Minuten) zu warten
  • Seine Kontaktdaten zu hinterlassen
  • Die Polizei zu informieren, wenn der Geschädigte nicht auffindbar ist

Auch bei geringfügigen Schäden, wie einem kleinen Kratzer, ist der Verursacher verpflichtet, diese Schritte einzuhalten.

Das einfache Hinterlassen eines Zettels mit den Personalien reicht nicht aus, um der Fahrerflucht vorzubeugen, da der Zettel etwa durch Wind oder Vandalismus verschwinden könnte.

Parkschaden: Reicht es einen Zettel zu hinterlassen?

Beim Thema Parkschaden gibt es oft Missverständnisse über die richtige Vorgehensweise. Viele glauben, dass das Hinterlassen eines Zettels mit den eigenen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs genügt. Doch das ist ein Irrtum! In Wahrheit kann dies als Fahrerflucht gewertet werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dies kann immer noch als Fahrerflucht gewertet werden, da:

  • Der Zettel verloren gehen oder durch Witterungseinflüsse unleserlich werden kann
  • Keine Gewähr besteht, dass der Geschädigte den Zettel tatsächlich findet
  • Die Möglichkeit besteht, dass ein Dritter den Zettel entfernt

Um sicher zu gehen, sollte man zusätzlich die Polizei informieren und den Vorfall melden.

Was passiert bei Fahrerflucht in der Probezeit?

In der Probezeit hat Fahrerflucht besonders schwerwiegende Folgen. Neben den üblichen Strafen kann die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden. In schwerwiegenden Fällen ist sogar der Entzug der Fahrerlaubnis möglich, was die Neuerteilung des Führerscheins erheblich erschwert.

Fahrerflucht in der Probezeit hat besonders schwerwiegende Konsequenzen:

  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
  • Anordnung eines Aufbauseminars
  • Möglicher Entzug der Fahrerlaubnis
  • In schweren Fällen kann sogar die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verweigert werden

Fahrerflucht vermeiden: So verhalten Sie sich richtig nach einem Unfall

Unfallflucht vermeiden: So verhalten Sie sich richtig

Um Fahrerflucht zu vermeiden, sollten Unfallbeteiligte stets eine angemessene Wartezeit einhalten und, falls der Geschädigte nicht erscheint, die Polizei informieren. Dies gilt auch bei Bagatellschäden. Wer diese Grundregeln beachtet, minimiert das Risiko, sich strafbar zu machen.

Um Fahrerflucht zu vermeiden, sollten Sie nach einem Unfall folgende Schritte beachten:

  • Anhalten und die Unfallstelle absichern
  • Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen
  • Polizei informieren, insbesondere wenn der Unfallgegner nicht anwesend ist. Unfall der Polizei (110) oder Feuerwehr (112) melden
  • Mindestens 30-60 Minuten warten oder bis zum Eintreffen der Polizei
  • Personalien und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner austauschen
  • Unfallstelle fotografieren und Zeugen notieren
  • Keine Schuld eingestehen, aber den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern

Zusätzlich zu den oben genannten Punkten ist es wichtig:

  • Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu geraten
  • Auch bei scheinbar geringfügigen Schäden die notwendigen Schritte einzuhalten
  • Im Zweifelsfall immer die Polizei zu rufen
  • Keine voreiligen Aussagen zur Schuldfrage zu machen
  • Einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren

Wann handelt es sich nicht um Fahrerflucht? – Das zählt nicht als Fahrerflucht

Was ist keine Fahrerflucht? Nicht jede Abfahrt vom Unfallort ist automatisch eine Fahrerflucht. Wenn der Unfallbeteiligte beispielsweise keine Möglichkeit hatte, den Schaden zu bemerken, liegt keine vorsätzliche Fahrerflucht vor. Allerdings muss dies im Zweifelsfall nachgewiesen werden, was häufig eine Untersuchung durch Gutachter nach sich zieht.

Die folgenden sind Situationen, in denen das Verlassen des Unfallortes nicht als Fahrerflucht gewertet wird:

  • Wenn nach angemessener Wartezeit (30-60 Minuten) niemand erschienen ist und die Polizei informiert wurde
  • Bei Notfällen, die ein sofortiges Verlassen des Unfallortes erfordern (z.B. Transport eines Schwerverletzten ins Krankenhaus)
  • Wenn der Unfall so geringfügig ist, dass er objektiv nicht bemerkt werden konnte (sehr selten der Fall)
  • Wenn man sich unmittelbar nach dem Unfall bei der Polizei meldet

Was ist unbemerkte Fahrerflucht?

Unbemerkte Fahrerflucht liegt vor, wenn der Verursacher den Unfall tatsächlich nicht bemerkt hat. Dies kann beispielsweise bei sehr geringfügigen Schäden oder in unübersichtlichen Verkehrssituationen vorkommen. Allerdings ist die Schwelle, ab der ein Unfall hätte bemerkt werden müssen, recht niedrig.

Um sich vor dem Vorwurf der Fahrerflucht zu schützen, sollte man:

  • Regelmäßig das eigene Fahrzeug auf Schäden überprüfen
  • Bei Verdacht auf einen möglichen Unfall sofort anhalten und nachsehen
  • Im Zweifelsfall die Polizei informieren

Fahrerflucht: Wann tritt Verjährung ein?

Wann ist Fahrerflucht verjährt? Die Verjährungsfrist für Fahrerflucht beträgt in der Regel drei Jahre. Sie beginnt mit dem Tattag. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen:

  • Bei schweren Fällen mit Personenschäden kann die Verjährungsfrist bis zu zehn Jahre betragen
  • Die Verjährung kann durch bestimmte Ermittlungshandlungen unterbrochen werden
  • Zivilrechtliche Ansprüche können länger geltend gemacht werden als strafrechtliche

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährung nicht bedeutet, dass die Tat ungeschehen gemacht wird. Sie verhindert lediglich die strafrechtliche Verfolgung.

Welche Möglichkeiten haben geschädigte Personen bei Fahrerflucht?

Geschädigte Personen bei Fahrerflucht haben mehrere Möglichkeiten:

  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Zeugenaufruf starten, z.B. durch Aushänge oder lokale Medien
  • Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen, wenn dieser ermittelt wird
  • Bei unbekanntem Täter Ansprüche an die Verkehrsopferhilfe stellen
  • Die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen (falls vorhanden)
  • Einen Rechtsanwalt konsultieren, um die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten

Was tun bei Anzeige wegen Fahrerflucht? – So kann ein Anwalt Ihnen helfen:

Bei einer Anzeige wegen Fahrerflucht sollten Sie umgehend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Ein Anwalt kann:

  • Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären
  • Die Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen
  • Eine Verteidigungsstrategie entwickeln
  • Mit der Staatsanwaltschaft verhandeln, um möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen
  • Sie vor Gericht vertreten und auf eine möglichst milde Strafe hinwirken
  • Prüfen, ob eine nachträgliche Meldung des Unfalls möglich und sinnvoll ist

Das könnte Sie auch interessieren: Richtiges Verhalten bei Autounfällen

Fazit: Fahrerflucht Strafe

Fahrerflucht ist eine ernstzunehmende Straftat im deutschen Verkehrsrecht, die weitreichende Konsequenzen haben kann. Von Geldstrafen über Führerscheinentzug bis hin zu Freiheitsstrafen können verschiedene Sanktionen drohen. Insbesondere in der Probezeit sind die Folgen schwerwiegend, da hier zusätzliche Maßnahmen wie die Verlängerung der Probezeit anfallen können.

Um sich rechtlich abzusichern und strafrechtliche Folgen zu vermeiden, ist es wichtig, sich nach einem Unfall richtig zu verhalten. Dazu gehört, die Wartezeit einzuhalten und im Zweifelsfall die Polizei zu benachrichtigen. Wer diese Punkte beachtet, kann sich vor den Konsequenzen einer Fahrerflucht schützen und den Schaden korrekt regulieren.

Im Falle einer Anzeige wegen Fahrerflucht sollte umgehend ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultiert werden, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Es ist zudem ratsam, eine spezielle Versicherung gegen Fahrerflucht abzuschließen, um im Fall der Fälle finanziell abgesichert zu sein. Die beste Strategie bleibt jedoch immer noch, Unfälle und mögliche Schäden zu vermeiden und im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als zu wenig anzuhalten und sich versichern zu lassen. Am Ende ist es immer besser sich gegebenenfalls um eine Einigung mit allen Beteiligten zu bemühen. So kann möglicherweise nicht nur Strafe vermieden werden, sondern auch ein friedliches Miteinander im Straßenverkehr gefördert werden.

Insgesamt gilt: Ruhe bewahren, die notwendigen Schritte einhalten und einen Rechtsanwalt konsultieren – so können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen minimiert werden.

FAQ – Fahrerflucht in Deutschland

Wie kann Allright Ihnen bei einem Bußgeldbescheid weiterhelfen?

Landete neulich einen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten? Ein unerwarteter Bußgeldbescheid kann durchaus Sorgen bereiten. Doch mit Allright an Ihrer Seite müssen Sie sich nicht alleine durch den Dschungel der Verkehrsrechtsfragen kämpfen.

Ob wegen Autounfall, Rotlichtverstoßes, Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer oder Fahrens unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss – Allright ist Ihr zuverlässiger Partner und bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen, um Sie in solchen Fällen zu unterstützen.

Nutzen Sie den Service von Allright für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens und beauftragen Sie bei positiver Wertung gleich im Anschluss die Rechtsexperten von Allright damit, Ihren fehlerhaften Bußgeldbescheid abzuwehren.

Vertrauen Sie auf die Unterstützung und die juristische Beratung durch Allright, um Ihren Verkehrsrechtsfall effektiv anzugehen. Mit der Expertise und Erfahrung von Allright finden Sie den besten Weg durch Ihre rechtlichen Herausforderungen.

Nach oben scrollen