Die Mietpreisbremse: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Haben Sie Unklarheiten im Mietvertrag? Sind Ihre Nebenkosten oder Miete zu hoch? Bei allen Fragen rund ums Mietrecht sind Sie bei uns genau richtig.

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Ihre Rechte als Mieter – kurz & verständlich

  • Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten und begrenzt die Miete auf maximal 10 % der ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • Ausnahmen gelten für Neubauten (ab Oktober 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen.
  • Eine schriftliche Rüge ist notwendig, um zu viel gezahlte Miete zurückzufordern oder eine Senkung zu verlangen.
  • Seit April 2020 können Mieter überhöhte Zahlungen bis zu zweieinhalb Jahre rückwirkend geltend machen – vorausgesetzt, die Rüge erfolgt rechtzeitig.
  • Je nach Mietvertrag: Die Rüge muss innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn erfolgen und das Mietverhältnis muss noch bestehen.
  • Vermieter, die sich nicht an die Regeln halten, riskieren Rückzahlungen und Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Lassen Sie Ihre Miethöhe prüfen und gewinnen Sie Klarheit über Ihre rechtliche Position – einfach, digital und unverbindlich.

Sie vermuten, dass Ihre Miete gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt? Dann lohnt sich ein prüfender Blick in den Vertrag – sachlich, rechtssicher und ohne Risiko.

  • Wenn Ihre Miete mehr als 10 % über dem örtlichen Mietspiegel liegt, könnte die Mietpreisbremse genau das Werkzeug sein, das Sie brauchen. Sie schützt Mieter davor, dass Vermieter zu viel verlangen – zumindest in angespannten Wohnungsmärkten.

Doch was tun, wenn der Vermieter sich nicht daran hält? In diesem Beitrag erfahren Sie, wer von der Mietpreisbremse profitiert, wann sie greift und wie Sie sich gegen überhöhte Forderungen wehren können. Fragen Sie nach der Vormiete – das steht Ihnen gesetzlich zu.

Kurze Checkliste

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Unsicher, ob Ihre Miete zu hoch ist? Wir prüfen das für Sie – kostenlos und unverbindlich. Speziell für Berliner Mieter bieten wir einen Erstcheck an, bei dem wir Ihre Angaben auswerten und Ihnen sagen, ob sich eine Rüge lohnt.

So dokumentieren Sie richtig – damit Ihr Fall Hand und Fuß hat

Bevor Sie die Höhe Ihrer Miete rügen oder rechtliche Schritte prüfen, sollten Sie Ihre Unterlagen gut sortieren. Denn: Ohne Nachweise keine Rückforderung möglich.

Hier eine kurze Checkliste zur Dokumentation:

  • Speichern Sie Ihren Mietvertrag digital ab – am besten mehrfach gesichert.
  • Notieren oder speichern Sie Vergleichsmieten aus dem örtlichen Mietspiegel (z.B. als PDF).
  • Fordern Sie schriftlich Auskünfte vom Vermieter an (z.B. per E-Mail) und bewahren Sie die Antworten auf.
Stadt Einführungsdatum der MPB Quelle 
Berlin 1. Juni 2015* Berliner Mietspiegel – Berlin.de 
Hamburg 1. Juli 2015* Mietenspiegel 
München 7. August 2019* Mietspiegel für München – Landeshauptstadt München 
Köln 1. Juli 2015* Mietspiegel in Köln | koeln.de 
Frankfurt am Main 27. November 2015* Mietspiegel | Stadt Frankfurt am Main 
Stuttgart 4. Juni 2020* Mietspiegel | Landeshauptstadt Stuttgart 
Düsseldorf 1. Juli 2015* Home – Mietspiegel Düsseldorf – Mietrichtwerttabelle Ausgabe 12/2021 
Leipzig 13. Juli 2022* Mietspiegel der Stadt Leipzig – Stadt Leipzig 
Dortmund 1. Juli 2015* Mietspiegel | dortmund.de 
Essen 1. Juli 2015* Mietspiegel – Serviceportal Stadt Essen 
Bremen 1. Dezember 2015* Mietspiegel – Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung 
Hannover 1. Dezember 2016* Mietspiegel für Hannover – Hannover.de 

Je besser Ihre Unterlagen geordnet sind, desto einfacher wird es später, Ihre Rechte durchzusetzen – sei es bei einer Rüge oder im Streitfall vor Gericht.

So gehen Sie gegen eine zu hohe Miete vor

Schriftliche Rüge einreichen

Um Ihr Recht durchzusetzen (§ 556g BGB), müssen Sie Ihren Vermieter schriftlich rügen und ihn auffordern, die Miethöhe anzupassen sowie ggf. zu viel gezahlte Beträge zurückzuerstatten.

So formulieren Sie die Rüge:

  • Fordern Sie den Vermieter zur Korrektur der Miethöhe auf.
  • Fügen Sie Nachweise zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei (z.B. Mietspiegel).

Für Verträge ab dem 01.01.2019 reicht eine einfache Rüge ohne detaillierte Begründung – weniger Aufwand für mehr Gerechtigkeit.

Jonas Beispielmieter
Beispielstraße 5
10115 Berlin

Max Mustervermieter
Vermieterstraße 1
12345 Musterstadt

Berlin, 25.04.2025

Rüge wegen überhöhter Miete gemäß Mietpreisbremse

Sehr geehrter Herr Mustervermieter,

hiermit rüge ich die Höhe der vereinbarten Nettokaltmiete für meine Wohnung in der Musterallee 100, 4. OG links, 12345 Berlin, abgeschlossen am 01.03.2019, als überhöht im Sinne der Mietpreisbremse (§ 556d BGB).

Bitte passen Sie die Miete entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an und bestätigen Sie mir dies schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
Jonas Beispielmieter

Welche Fristen gelten?

ZeitraumArt der RügeRückforderung möglich für
Juni 2015 – Dez 2018Qualifizierte RügeNur zukünftige Zahlungen nach der Rüge
Jan 2019 – März 2020Einfache RügeNur zukünftige Zahlungen nach der Rüge
Ab April 2020Einfache RügeGesamte überhöhte Miete seit Vertragsbeginn

Wichtig:

  • Die Rüge muss innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn erfolgen, um eine Mietminderung (rückwirkend) seit Vertragsbeginn zu erhalten! 
  • Das Mietverhältnis muss zum Zeitpunkt der Rüge noch bestehen!
  • Die Mitteilung kann per Brief oder E-Mail erfolgen!

Beispiel: „Wenn Sie z.B. im Mai 2020 eingezogen sind und im Oktober 2022 rügen, können Sie rückwirkend alle überhöhten Zahlungen seit Vertragsbeginn zurückfordern.“

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Für Mietverträg ab April 2020 gilt:

Mieter, die einen Mietvertrag ab dem 1.4.2020 abgeschlossen haben, können eine zu hohe Miete bis zu 30 Monate nach Vertragsbeginn einfach rügen und zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern – vorausgesetzt, das Mietverhältnis besteht zum Zeitpunkt der Rüge noch.

Beispiel:
Anna schließt am 1. Mai 2021 einen Mietvertrag ab. Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt 10 €/m², Anna zahlt aber 12 €/m².

Am 1. Oktober 2023 (28 Monate nach Mietbeginn) rügt sie schriftlich beim Vermieter die zu hohe Miete.

Folge: Anna kann die zu viel gezahlte Miete für den gesamten Zeitraum seit Mai 2021 zurückfordern, solange sie noch Mieterin ist.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Bleibt Ihr Vermieter untätig oder lehnt er Ihre Forderung ab? Dann sollten Sie rechtliche Unterstützung in Betracht ziehen:

  • Der Deutsche Mieterbund bietet erste Beratungsmöglichkeiten an.
  • Anwälte für Mietrecht helfen Ihnen bei einer Klage auf Rückzahlung oder Anpassung Ihrer Miethöhe.
  • Seit April 2020 sind Rückforderungen bis zu zweieinhalb Jahre rückwirkend möglich.

Besonders in angespannten Wohnungsmärkten sorgt die Neuregelung dafür, dass sich Vermieter an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen.

Wenn der Vermieter sich querstellt: Diese Folgen drohen

Verstöße gegen die Mietpreisbremse sind kein Kavaliersdelikt. Wer als Vermieter dauerhaft zu hohe Mieten verlangt oder Auskünfte verweigert, riskiert mehr als nur schlechte Stimmung im Treppenhaus. 

Neben Rückzahlungen an den Mieter müssen Vermieter ggf. mit der Übernahme der Prozesskosten rechnen, falls sie ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen oder eine zu hohe Miete verlangen; weitere direkte Sanktionen und Strafen gibt es für Vermieter nicht. 

Rechtliche Unterstützung nutzen – aber mit Plan

Wenn Ihr Vermieter nicht reagiert oder Ihre Forderung ablehnt, stehen Sie nicht alleine da. In solchen Fällen lohnt es sich zu prüfen, wann und wie Sie rechtlich vorgehen können – und was realistisch auf Sie zukommt.

Wann sollten Sie handeln?

Sobald klar ist, dass Gespräche ins Leere laufen oder Ihr Anliegen ignoriert wird. Warten bringt selten etwas – denn je länger Sie zögern, desto schwieriger wird die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wie läuft das ab?

Zuerst: Beratung einholen. Der Deutsche Mieterbund oder ein Fachanwalt für Mietrecht kann Ihre Situation einschätzen und Ihnen sagen, ob sich ein Vorgehen lohnt. Danach folgt meist ein außergerichtliches Schreiben an den Vermieter. Reagiert dieser nicht oder lehnt ab? Dann kann eine Klage folgen.

Wo passiert das alles?

Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet. Dort wird entschieden – entweder durch Vergleich oder Urteil.

Wie lange dauert so etwas?

Hier kommt die bittere Wahrheit: Geduld ist gefragt. Ein außergerichtliches Verfahren kann wenige Wochen dauern – wenn der Vermieter einsichtig ist. Ein Gerichtsverfahren hingegen zieht sich oft über mehrere Monate bis hin zu einem Jahr oder mehr hin. Die Dauer hängt vom Gericht ab und davon, ob beide Seiten kompromissbereit sind.

Seit April 2020 gilt übrigens: Rückforderungen wegen fehlerhafter Betriebskostenabrechnungen sind bis zu zweieinhalb Jahre rückwirkend möglich – Zeitfenster also nicht verpassen.

Fazit

Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen – aber mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite steigen Ihre Chancen deutlich. Und ja: Der Weg durch den Paragrafendschungel mag lang sein, aber manchmal führt er direkt zur Gerechtigkeit… auch wenn sie auf Deutsch spricht und langsam geht.

Wenn Sie wissen wollen, ob sich der Aufwand für Ihren Fall lohnt: Sprechen Sie mit einem Experten im Mietrecht – am besten bevor Fristen verstreichen oder Nerven reißen.

Jetzt prüfen – bevor Fristen verfallen

Sie vermuten, Ihre Miete ist zu hoch? Dann handeln Sie lieber früher als später. Denn: Ohne rechtzeitige Rüge verlieren Sie möglicherweise bares Geld. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen – kostenlos, vertraulich und ohne Risiko.

Mit wenigen Klicks erfahren Sie:

  • Ob die Mietpreisbremse für Ihre Wohnung gilt
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