Mietpreisbremse verstehen: Einfach erklärt

Haben Sie Unklarheiten im Mietvertrag? Sind Ihre Nebenkosten oder Miete zu hoch? Bei allen Fragen rund ums Mietrecht sind Sie bei uns genau richtig.

Die Mietpreisbremse einfach erklärt
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Das Wichtigste zum Thema Mietpreisbremse

  • Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietungen auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese Regelung dient dem Schutz der Mieter in angespannten Wohnlagen.
  • Die Regel gilt nicht flächendeckend. Neubauten (erstmals genutzt nach dem 1. Oktober 2014), umfassend modernisierte Wohnungen sowie bestehende Mietverträge sind ausgenommen.
  • Die zulässige Miethöhe basiert auf der ortsüblichen Vergleichsmiete, etwa aus dem Mietspiegel oder Marktanalysen. Auf diesen Wert wird ein maximaler Aufschlag von 10% berechnet.
  • Mieter, die mit zu hohen Mieten konfrontiert sind, sollten den Vermieter informieren, relevante Unterlagen (z. B. Mietspiegel) zusammentragen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
  • Im Unterschied zur Mietpreisbremse, die Neuvermietungen betrifft, regelt die Kappungsgrenze Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen: Diese dürfen innerhalb von drei Jahren um maximal 20% steigen, in angespannten Gebieten sogar nur um 15%.

Brauchen Sie Hilfe im Rahmen der Mietpreisbreme? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Die Mieten steigen und steigen – in vielen deutschen Städten wird Wohnen zur finanziellen Herausforderung. Besonders in begehrten Wohnlagen scheint der Mietmarkt außer Kontrolle zu geraten.

Wie lässt sich dieser Trend stoppen? Die Antwort der Politik lautet oft: Mietpreisbremse.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Miete fair ist?

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Mietpreisbremse: Die Basics in Kürze

Was ist das Ziel? Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieten bei Neuvermietungen durch die Decke schießen. Sie begrenzt die zulässige Miethöhe und schafft so mehr Fairness auf dem Wohnungsmarkt.

Die magische Zahl: Vermieter dürfen maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Das ist der gesetzliche Deckel, der für Bestandswohnungen gilt.

Gilt das überall? Nein – Die Mietpreisbremse greift nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Diese werden von den Bundesländern festgelegt – ein wichtiger Punkt, denn nicht jede Region fällt darunter.

Seit ihrer Einführung am 1. Juni 2015 sorgt die Mietpreisbremse für Diskussionen: Einerseits schützt sie Mieter vor überhöhten Preisen, andererseits gibt es Ausnahmen wie Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen. Auch ihre Wirksamkeit wird immer wieder hinterfragt, da sie nicht alle Preissprünge verhindert.

So wenden Mieter & Vermieter die Regel an

Die Mietpreisbremse klingt auf dem Papier simpel, doch wie setzen Sie sie im Alltag um? Der Schlüssel liegt in der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese dient als Basis für die Berechnung und wird durch verschiedene Quellen ermittelt.

Ortsübliche Vergleichsmiete finden

Um die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Ein erster Anlaufpunkt ist der Mietspiegel Ihrer Stadt (Beispiel Berlin) oder Gemeinde. Dieser listet Durchschnittswerte für vergleichbare Wohnungen auf und bietet eine solide Orientierungshilfe. Viele Städte stellen den Mietspiegel online zur Verfügung, z.B. hier für Berlin.

Alternativ können Vergleichsportale wie Immowelt oder Immoscout24 genutzt werden, um aktuelle Mietpreise ähnlicher Objekte in Ihrer Region zu prüfen.

Beide Ansätze haben ihre Vorteile: Der Mietspiegel punktet mit rechtlicher Sicherheit, während Vergleichsportale einen schnellen Marktüberblick ermöglichen. Ein kleiner Mix aus beidem schadet sicher nicht – schließlich ist doppelt geprüft oft besser!

Die Rechnung: Ortsübliche Miete + 10%

Wie wird gerechnet? Die Formel ist simpel: Ortsübliche Vergleichsmiete + 10%. Liegt der Durchschnittspreis beispielsweise bei 12 €/m2, darf maximal eine Miete von 13,20 €/m2 verlangt werden.

Konkretes Beispiel

Angenommen, Ihre Wohnung hat eine Fläche von 50 m² und die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt 12 €/m²

  1. Ortsübliche Miete: 50 m² × 12 €/m² = 600 € 
  2. Zulässiger Aufschlag (10 %): 600 € × 0,1 = 60 € 
  3. Maximale Miete: 600 € + 60 € = 660 € 

Der Vermieter dürfte also maximal 660 Euro monatlich verlangen – nicht mehr. 

Beachten Sie bitte, dass generell die Mietpreisbremse nur auf die Kaltmiete Anwendung findet. Alle Zahlen beziehen sich demnach auf die Kaltmiete. 

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Mit diesen einfachen Schritten können Sie prüfen, ob eine geforderte Miete den gesetzlichen Rahmen sprengt oder nicht. So bleibt alles im grünen Bereich – rechtlich gesehen! 

Ausnahmen: Hier gilt keine Bremse

Die Mietpreisbremse klingt wie ein universeller Schutzschild für Mieter, doch sie hat ihre Grenzen. In bestimmten Fällen bleibt sie wirkungslos – und das aus gutem Grund.

Neubauten: Frisch vom Band, frei von der Bremse

Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, fallen nicht unter die Mietpreisbremse. Der Gesetzgeber möchte damit Investoren ermutigen, neuen Wohnraum zu schaffen. Schließlich soll der Markt wachsen und nicht stagnieren – eine Art „Freifahrtschein“ für frische vier Wände.

Umfassende Modernisierung: Ein Upgrade mit Spielraum

Eine umfassende Modernisierung kann eine Wohnung ebenfalls von der Mietpreisbremse befreien – zumindest bei der ersten Neuvermietung danach. Doch was gilt als „umfassend“? Wenn die Modernisierungskosten mindestens ein Drittel der Neubaukosten betragen, ist das Kriterium erfüllt. Hier wird also ordentlich renoviert und investiert.

Bestandsmieten: Kein Stopp im laufenden Vertrag

Für bestehende Mietverhältnisse greift die Mietpreisbremse grundsätzlich nicht. Sie gilt nur bei Neuvermietungen. Das bedeutet: Wer bereits in einer Wohnung lebt, muss sich keine Sorgen machen, dass diese Regelung plötzlich Einfluss auf den bestehenden Vertrag nimmt. Hierfür ist die Kappungsgrenze verantwortlich.

Kappungsgrenze für bestehende Mietverträge

Auch bei bestehenden Mietverträgen gibt es Regeln, die den Anstieg der Miete begrenzen – und hier kommt die sogenannte Kappungsgrenze ins Spiel. Sie sorgt dafür, dass Vermieter nicht einfach nach Lust und Laune an der Preisschraube drehen können.

Die Kappungsgrenze legt fest, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen darf. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt ist diese Grenze sogar auf 15 Prozent reduziert. So bleibt das Wohnen bezahlbar und Überraschungen im Briefkasten werden vermieden.

Wichtig zu wissen: Die Kappungsgrenze bezieht sich immer auf die aktuelle Nettokaltmiete – also ohne Nebenkosten.

Unterschied zwischen Mietpreisbremse und Kappungsgrenze

Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze sind wichtige Instrumente im Mietrecht zum Schutz vor übermäßigen Mietsteigerungen. Doch worin besteht der Unterschied?

Mietpreisbremse:

  • Gilt bei Neuvermietungen.
  • Setzt Preisgrenzen für die Ausgangsmiete.
  • Mieterhöhungen bei Staffelmieten dürfen maximal zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen.

Kappungsgrenze:

  • Bezieht sich auf bestehende Mietverhältnisse.
  • Erlaubt eine Mieterhöhung um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren.
  • In angespannten Wohngebieten liegt die Begrenzung bei 15 Prozent.

Beide Maßnahmen schützen Mieter und sorgen für bezahlbaren Wohnraum. Vermieter müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten, um legale Mieterhöhungen sicherzustellen. Hierbei werden Transparenz und Nachvollziehbarkeit garantiert. So bleiben Mietverhältnisse im Gleichgewicht – fair für beide Seiten.

Was tun bei überhöhter Miete?

Wenn Ihre neue Wohnung teurer vermietet wird als erlaubt:

1.Vermieter kontaktieren

Der erste Schritt: Den Vermieter freundlich ansprechen. Weisen Sie höflich auf die Mietpreisbremse hin, falls diese in Ihrer Region gilt. Ein sachliches Gespräch kann oft schon helfen, eine Lösung zu finden.

2.Dokumentation sammeln

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie den Mietspiegel, alte Mietverträge oder Vergleichsmieten aus Ihrer Umgebung. Diese Dokumente sind Ihre Beweise und helfen Ihnen, Ihre Position zu stärken.

3.Rechtliche Schritte prüfen

Wenn Gespräche nicht fruchten, lohnt sich der Gang zum Mieterverein oder der Kontakt zu einem Anwalt für Mietrecht. Experten können prüfen, ob die geforderte Miete rechtlich zulässig ist – und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten.

Mit diesen Schritten behalten Sie das Heft in der Hand und sorgen dafür, dass Ihr Mietvertrag keine „unfairen Klauseln“ enthält.

Ihre Rechte sind wichtig

Lassen Sie sich nicht verunsichern! Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite (derzeit nur Berliner Wohnraum) und prüfen Ihren Fall individuell.

Informationsrechte der Mieter

Seit Juni 2015 haben Mieter das Recht, die Miethöhe des Vormieters zu erfahren. Dieses Wissen hilft dabei, die geforderte Miete der neuen Wohnung besser einzuordnen. Schließlich will niemand mehr zahlen als nötig – oder gar in eine Mietfalle tappen.

Für einen transparenten und fairen Mietmarkt sind sowohl Mieter als auch Vermieter verpflichtet, relevante Daten für den Mietspiegel offenzulegen. Diese Offenheit sorgt nicht nur für Klarheit, sondern verbessert langfristig die Qualität der Mietspiegel. Ein klarer Fall von „Wissen schafft Ordnung“.

Ein übersichtlicher Blick auf die Rechte findet sich in der folgenden Tabelle:

RechtZweck
MietauskunftVergleich der (Vor-)Miete
DatenpflichtVerbesserung der Mietspiegel

Ein wichtiger Punkt: Möchten Sie die Mietpreisbremse nutzen, müssen Sie dies schriftlich tun.

  • Für Mietverträge bis zum 31.12.2018: Das Schreiben muss die verlangte Miete nennen und genau erklären, warum diese zu hoch ist.
  • Für Mietverträge ab dem 01.01.2019: Hier reicht ein einfaches Schreiben (Rüge) aus – außer der Vermieter beruft sich auf eine Sonderregelung. In diesem Fall braucht es eine ausführlichere Rüge (qualifizierte Rüge), um rechtlich abgesichert zu sein.

Fazit: Ein Werkzeug mit Grenzen?

Die Mietpreisbremse bleibt ein heiß diskutiertes Thema. Einerseits schützt sie Mieter vor überzogenen Preisen und schafft mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Andererseits gibt es Kritik an ihrer Wirksamkeit, da Ausnahmen wie Neubauten oder umfassende Modernisierungen Schlupflöcher bieten. Auch die Umsetzung in der Praxis gestaltet sich oft schwierig.

Ob Fluch oder Segen – das hängt von der Perspektive ab. Für Mieter ist sie ein Schutzschild, für Vermieter manchmal eine Herausforderung. Klar ist: Die Mietpreisbremse allein wird das Problem steigender Mieten nicht lösen.

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