Das Wichtigste zum Thema „Außergewöhnliche Umstände“
- Technische Defekte, Erkrankung der Crew und Streiks des Airline-Personals gelten im Regelfall nicht als außergewöhnliche Umstände und verpflichten die Fluggesellschaft zur Entschädigung.
- Streiks von externem Personal wie Fluglotsen, schlechtes Wetter und Vogelschlag gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände.
- Passagiere haben auch bei außergewöhnlichen Umständen Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Unterkunft.
- Passagiere sollten alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Flugverspätung aufbewahren, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.
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Leider läuft bei Flugreisen nicht immer alles nach Plan: Verspätungen, Annullierungen oder Umbuchungen können die Reise stören. In solchen Fällen greifen die EU-Fluggastrechte, die Passagieren unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung gewähren, wobei nicht jedes Flugproblem entschädigungsfähig ist. Die „außergewöhnlichen Umstände“ können Fluggesellschaften von ihrer Entschädigungspflicht befreien.
Doch was genau sind außergewöhnliche Umstände im Flugrecht, und welche Rechte haben Passagiere in solchen Situationen? Erfahren Sie hier mehr dazu.
Was sind außergewöhnliche Umstände im Flugrecht?
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen und führt den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ ein.
Diese können Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreien, jedoch ohne eine abschließende Definition in der Verordnung. Stattdessen haben Rechtsprechung und Praxis spezifische Situationen festgelegt, die als außergewöhnliche Umstände gelten:
- Extreme Wetterbedingungen wie heftige Gewitter, starke Schneefälle, Orkane oder dichter Nebel
- Streiks von externem Personal wie Fluglotsen
- Blitzschlag und Vogelschlag
- Medizinische Notfälle an Bord
- Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Erdbeben oder Tsunamis
- Luftraumsperrung z.B. aus Sicherheitsgründen, wie bei Terrorgefahr
- Politische Unruhen wie bei Bürgerkriege oder Staatsstreiche
- Notlandungen aufgrund von technischen Problemen oder medizinischen Notfällen an Bord
Das sind keine Gründe für außergewöhnliche Umstände
Es gibt Fälle, die häufig fälschlicherweise als außergewöhnliche Umstände dargestellt werden, obwohl sie es nicht sind:
- Technische Defekte: Diese zählen nicht als außergewöhnliche Umstände, da sie zum normalen Betriebsrisiko gehören. Nur bei versteckten, sicherheitsrelevanten Mängeln könnte eine Ausnahme bestehen.
- Erkrankung von Crew-Mitgliedern: Fluggesellschaften müssen Ersatzpersonal bereitstellen. Ein Krankheitsfall ist kein außergewöhnlicher Umstand, wenn die Airline nicht ausreichend vorbereitet ist.
- Personalstreik der Airline: Streiks des eigenen Personals, auch gewerkschaftlich organisiert, gelten nicht mehr automatisch als außergewöhnliche Umstände. Dies wurde durch ein Urteil des EuGH im Jahr 2018 klargestellt.
Außergewöhnliche Umstände: Habe ich ein Recht auf Entschädigung?
Grundsätzlich gilt: Wenn eine Fluggesellschaft nachweisen kann, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sie trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermeiden können, ist sie von der Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsleistung befreit.
Wichtige Aspekte bei außergewöhnlichen Umständen:
- Beweislast: Die Fluggesellschaft muss das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nachweisen und kann sich nicht einfach darauf berufen.
- Zumutbare Maßnahmen: Die Airline muss zeigen, dass sie alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um die Auswirkungen des außergewöhnlichen Umstandes zu minimieren.
- Direkte Kausalität: Der außergewöhnliche Umstand muss direkt für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich sein, ohne den eine Lösung möglich gewesen wäre.
- Einzelfallprüfung: Jeder Fall muss individuell geprüft werden. Nur weil ein Ereignis außergewöhnlich erscheint, heißt das nicht, dass es auch rechtlich als solches anerkannt wird.
Ihre Rechte bei außergewöhnlichen Umständen
Obwohl Sie keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen erhalten, muss Ihnen die Airline dennoch Unterstützung bieten und bestimmte Rechte einhalten. Diese beinhalten:
- Recht auf Information: Die Fluggesellschaft muss Passagiere über die Verspätung, Annullierung und deren Gründe sowie die voraussichtliche Dauer informieren.
- Recht auf Betreuungsleistungen: Dazu gehören Mahlzeiten, Erfrischungen, Unterkunft, Transport zum Hotel, sowie zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefonate).
- Recht auf Erstattung oder anderweitige Beförderung: Bei Annullierungen oder Verspätungen von über fünf Stunden können Passagiere zwischen Erstattung des Ticketpreises oder einer anderweitigen Beförderung zum Ziel wählen.
- Recht auf Unterstützung für eingeschränkte Mobilität: Fluggesellschaften müssen besondere Bedürfnisse von Passagieren mit Behinderungen berücksichtigen.
- Recht auf Transparenz: Auf Anfrage müssen die Fluggesellschaften detaillierte Informationen zu den Ursachen der Verspätung oder Annullierung bereitstellen.
Wichtig
Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen oder nicht. Fluggesellschaften sind verpflichtet, sie jederzeit zu respektieren.
Was tun bei Flugstörungen durch außergewöhnliche Umstände?
Im Fall von Flugstörungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände sollten Sie sich an die Fluggesellschaft wenden, sich die Gründe schriftlich bestätigen lassen und alle relevanten Dokumente für mögliche Ansprüche aufbewahren. Bei Verspätungen am Flughafen sollten Sie auf Ihre Betreuungsleistungen bestehen und anschließend Ihren Fall auf unserer Plattform einreichen, um Ihre Rechte zu prüfen und durchzusetzen.
Zusammengefasst: Ihre Ansprüche bei außergewöhnlichen Umständen
Auch wenn außergewöhnliche Umstände die Entschädigungspflicht der Fluggesellschaften unter bestimmten Bedingungen aufheben können, haben Passagiere dennoch wichtige Rechte. Dazu gehören die Bereitstellung von Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Unterkunft und Kommunikation, sowie das Recht auf Information und Transparenz.
Wichtig ist, dass Fluggäste ihre Ansprüche gut dokumentieren und im Falle einer Flugstörung alle relevanten Unterlagen aufbewahren. Auch wenn nicht jedes Ereignis als außergewöhnlicher Umstand gilt, müssen Airlines ihre Verpflichtungen bezüglich der Unterstützung von Passagieren weiterhin einhalten. Um Ihre Rechte durchzusetzen, können Sie sich jederzeit an die Fluggesellschaft wenden und Ihre Ansprüche gegebenenfalls auf entsprechenden Plattformen geltend machen.
FAQ: Außergewöhnliche Umstände
Wie kann Allright Ihnen im Fluggastrecht weiterhelfen?
Allright bietet Flugreisenden umfassende Unterstützung bei Fragen und Unsicherheiten rund um Ihr Flugrecht, wie bei Flugverspätungen, Annullierungen, verpassten Anschlussflügen oder Flugumbuchungen.
Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden setzt sich Allright dafür ein, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung von 250 € bis 600 €, je nach Flugstrecke, erhalten. Allright unterstützt Sie auch bei Annullierungen, die weniger als 14 Tage vor dem Abflug stattfinden, und hilft Ihnen, eine Entschädigung von 250 € bis 600 € gemäß EU-Fluggastrecht zu erhalten. Sollten Sie keinen Ersatzflug erhalten, können Sie zusätzlich eine Ticketerstattung erhalten.
Bei verpassten Anschlussflügen ohne Eigenverschulden, die zu einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel führen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Allright unterstützt Sie dabei, diese Entschädigung schnell und unkompliziert zu beanspruchen. Bei Umbuchungen haben Sie das Recht, den vollen Ticketpreis zurückzufordern. Falls Ihre Umbuchung kurzfristig erfolgt, also weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, können Sie zusätzlich eine Entschädigung von bis zu 600 € einfordern.
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