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Resturlaub: Was Sie wissen müssen, damit Ihre Urlaubstage nicht verfallen
- Resturlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig darüber informiert.
- Ohne diesen Hinweis können Sie Ihren Urlaub auch nach Jahren noch einfordern.
- Bei lang andauernder Krankheit bleibt der Urlaub bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubjahres erhalten.
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag) muss nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden.
Berlin, 17. März 2025 – Jedes Jahr bleiben in Deutschland Millionen von Urlaubstagen ungenutzt. Viele Arbeitnehmer wissen nicht genau, welche Regeln für den Resturlaub gelten und ob sie ihn ins neue Jahr mitnehmen können. Doch wann verfällt nicht genommener Urlaub tatsächlich, und welche Rechte haben Beschäftigte? Jörg Tepper, Arbeitsrechtsexperte von Allright, klärt auf.
Wann verfällt Resturlaub?
„Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub des jeweiligen Jahres bis zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres nehmen, ansonsten verfällt er“, erklärt Jörg Tepper. Doch es gibt eine entscheidende Ausnahme: Arbeitgeber haben eine sogenannte Mitwirkungsobliegenheit. Sie müssen ihre Mitarbeiter aktiv und in verständlicher Form darauf hinweisen, dass und wie viel Urlaubstage noch vorhanden sind und dass diese verfallen, wenn sie nicht genommen werden. „Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht so rechtzeitig, dass der Urlaub noch genommen werden könnte, bleibt jedenfalls der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch bestehen – teilweise über mehrere Jahre hinweg“, so Tepper weiter.
In bestimmten Fällen kann Resturlaub auch ins neue Jahr übertragen werden – dann muss er allerdings spätestens bis zu dem maßgeblichen Stichtag z.B. dem 31. März oder dem 31. Mai des Folgejahres genommen werden. „Diese Regelung greift vor allem, wenn Arbeitnehmer aus betrieblichen oder persönlichen Gründen ihren Urlaub nicht rechtzeitig nehmen konnten“, so Tepper. Danach verfällt der Urlaub endgültig, es sei denn, der Arbeitgeber ist seiner Mitwirkungsobliegenheit, den Arbeitnehmer auf die Höhe des bestehenden Urlaubs und dessen Verfall bei Nichtinanspruchnahme hinzuweisen, nicht nachgekommen.
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Falls ihr Arbeitgeber keine rechtzeitige klare und nachweisbare Erinnerung ausgesprochen hat, können sie jedenfalls den nicht genommenen gesetzlichen Mindesturlaub auch später noch einfordern.
Was gilt bei lang andauernder Krankheit?
Auch bei einer längeren Erkrankung stellt sich die Frage, was mit nicht genommenem Urlaub passiert. „Hier greift eine Sonderregelung: Wer wegen Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen konnte, hat nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres noch 15 Monate Zeit, ihn nachzuholen. Danach verfällt er endgültig, sofern eine Arbeitsunfähigkeit in diesen 15 Monaten bestand“, erklärt Tepper. Diese Regelung soll verhindern, dass Arbeitnehmer durch eine Langzeiterkrankungen ihren Urlaub automatisch verlieren. Auf der anderen Seite verhindert diese Regelung aber auch ein Anwachsen des Urlaubsanspruchs von langzeiterkrankten Arbeitnehmern ohne jegliche Begrenzung über mehrere Jahre hinweg.
Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Besonders relevant ist das Thema Resturlaub auch für Arbeitnehmer, die ihr Unternehmen verlassen. Was passiert mit nicht genommenen Urlaubstagen bei einer Kündigung oder sonstiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses? „Wenn der Urlaub vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht mehr genommen werden kann, muss der Arbeitgeber ihn finanziell abgelten“, so Tepper. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer eine Auszahlung für die verbleibenden Urlaubstage erhalten.
Auch wer innerhalb eines Jahres den Arbeitgeber wechselt, hat Anspruch auf anteiligen Urlaub. Dabei ist rechtlich jedoch zu berücksichtigen, wie viel Urlaub bereits beim vorherigen Arbeitgeber genommen wurde.
Fazit: Arbeitnehmer sollten ihre Urlaubsansprüche genau prüfen
Allright empfiehlt Arbeitnehmern, ihre Urlaubsansprüche regelmäßig zu überprüfen und darauf zu achten, ob ihr Arbeitgeber sie rechtzeitig über den möglichen Verfall von Resturlaub informiert hat. Falls dies nicht geschehen ist, besteht unter Umständen die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage auch rückwirkend einzufordern.