Das Wichtigste zum Thema „Arbeiten an Feiertagen: Alles, was Sie wissen müssen“
- In Deutschland sind Arbeiten an gesetzlich anerkannten Feiertagen wie Weihnachten und Ostern normalerweise nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine spezielle Ausnahmeregelung vor.
- Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, dass Beschäftigungen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich untersagt sind, wobei bestimmte Branchen wie das Gesundheitswesen oder die Gastronomie von dieser Regel ausgenommen sind.
- Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben Anspruch auf Ersatzruhetage, um sicherzustellen, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei bleiben.
- Obwohl Zuschläge für die Arbeit an Feiertagen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, zahlen viele Arbeitgeber sie freiwillig.
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Nicht in allen Berufen bedeutet ein Feiertag auch ein freier Tag. Während vor allem im Büroarbeitende am Feiertag die Freizeit genießen können, haben andere an diesen Tagen sogar tendenziell mehr zu tun als sonst. Erfahren Sie hier mehr über die Regeln und Gesetze zur Arbeit an Feiertagen und wie der Ausgleich zu Feiertags- und Wochenendarbeit geregelt ist.
Das steht im Gesetz: Rechtliches zur Feiertagsarbeit
Wenn von Feiertagen die Rede ist, dann geht es um gesetzlich anerkannte Feiertage in Deutschland beispielsweise Weihnachten, Ostern oder den Tag der Deutschen Einheit. In der Regel haben Sie an diesen Tagen arbeitsfrei, es sei denn, bestimmte Ausnahmeregelungen kommen zum Tragen.
Das Arbeitsrecht in Deutschland setzt klare Rahmenbedingungen für das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland regelt, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen an diesen Tagen gearbeitet werden darf. Dabei steht der Schutz der Arbeitnehmer im Vordergrund.
Feste Regelungen zur Feiertagsarbeit kurz zusammengefasst
- Allgemeiner Grundsatz: Beschäftigungen an Feier- und Sonntagen sind grundsätzlich verboten.
- Ausnahmen: Festgelegte Ausnahmen erlauben das Arbeiten an den freien Tagen. Zu diesen Ausnahmen zählen Branchen, die aus gesellschaftlichen Gründen auch an diesen Tagen gearbeitet gebraucht werden (z.B. Krankenhäuser, Gastronomie).
- Ausgleich zur Feiertagsarbeit: Mindestens 15 Sonntage pro Jahr müssen frei bleiben und Ersatzruhetage für Sonntagsarbeit sind erforderlich.
- Zusätzliche Bestimmungen: In einigen Fällen müssen Arbeitgeber besondere Genehmigungen einholen, um an Feier- und Sonntagen Arbeiten durchführen zu lassen. Zudem sind oftmals Zuschläge für die Arbeit an diesen Tagen vorgeschrieben.
Wer muss am Feiertag arbeiten?
Das Arbeiten an Feiertagen ist in einigen Branchen nicht nur üblich, sondern oft auch unerlässlich. Dies sind Branchen, in denen das Arbeiten an Feiertagen üblich ist:
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen wie Altenheime
- Gastronomie und Hotellerie: Restaurants, Hotels, Catering-Unternehmen etc.
- Sicherheits- und Rettungsdienste: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste
- Verkehr und Transport: Öffentlicher Nah- und Fernverkehr
An welchen Feiertagen muss man nicht arbeiten?
In Deutschland gibt es eine Reihe von gesetzlichen Feiertagen, an denen die meisten Arbeitnehmer nicht arbeiten müssen. Nicht jeder Feiertag ist auch in jedem Bundesland ein freier Tag. Das liegt daran, dass die Festlegung vom Feiertag grundsätzlich Sache der Bundesländer ist.
Dies hier sind bundesweite Feiertage:
- Neujahrstag (1. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Erster und Zweiter Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember)
Schon gewusst?
Bayern hat mit 13 Feiertagen die meisten, während das Saarland mit 10 Tagen die wenigsten Feiertage hat.
Am Feiertag arbeiten kann einen Zuschlag bedeuten
An Sonn- und Feiertagen zu arbeiten kann vom Arbeitgeber in Form von Zuschlägen belohnt bzw. entschädigt werden. Diese Feiertagszuschläge sind unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei.
Unglücklicherweise sind diese Feiertagszuschläge nicht gesetzlich vorgeschrieben, außer sie sind im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt. Die meisten Arbeitgeber vor allem in der Gastronomie und Hotellerie, zahlen den Zuschuss allerdings freiwillig aus.
Berechnung und Höhe der Feiertagszuschläge
Die Höhe von Wochenendzuschlägen ist variabel und hängt von den spezifischen Vereinbarungen in Arbeits-, Tarifverträgen oder Betriebsordnungen ab. In der Regel basiert die Berechnung der Feiertagszuschläge auf einem bestimmten Prozentsatz des regulären Stundenlohns.
Zum Beispiel würde ein Stundenlohn von 25 Euro mit einem 50-prozentigen Zuschlag einen Wochenendzuschlag von 12,50 Euro pro Stunde nach sich ziehen.
Gut zu wissen
Das Arbeiten an gewichtigen Feiertagen wie Weihnachten kann einen Zuschlag von bis zu 150 % auf den Stundenlohn bedeuten.
Faire Arbeitsbedingungen an Feiertagen
Das Arbeiten an Feiertagen bedeutet ein von allen Beteiligten ein hohes Maß an Verständnis und Kooperation. Arbeitgeber sollten die gesetzlichen Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit nicht nur einhalten, sondern auch im Sinne des Wohlergehens ihrer Mitarbeiter handeln.
Dies beinhaltet eine transparente Kommunikation über die Notwendigkeit der Arbeit an Feiertagen, eine gerechte Verteilung dieser Arbeitstage unter den Mitarbeitern und die Gewährung von einem angemessenen freiwilligen Feiertagszuschlag und auf jeden Fall dem gesetzlichen Freizeitausgleich.
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