Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, müssen Sie diesen nicht ausfüllen. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen, soweit diese noch nicht vorhanden sind. Haben Sie den Verstoß, welcher Ihnen vorgeworfen wird, jedoch nicht begangen, sollten Sie das unbedingt angeben. Es ist in einigen Fällen allerdings ratsam, einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen, um entscheiden zu können, wie Sie am besten reagieren und welche Angaben in Ihrer Situation vorteilhaft sind.